Der Hersteller Käufer und Betreiber der AK 47 wird auch nicht verurteilt,so what.......
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Keine Ankündigung bisher.
Astabweiser ./. StVO ?
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AW: Astabweiser ./. StVO ?
Also stelle ich fest: ihr habt mal irgendwas irgendwo gehört, gelesen, Euch aber niemals selbst mit dem Anbau und der TÜV-Abnahme eines Astabweisers auseinandergesetzt. Wie üblich
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GruenMusserSein
AW: Astabweiser ./. StVO ?
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigenAlso stelle ich fest: ihr habt mal irgendwas irgendwo gehört, gelesen, Euch aber niemals selbst mit dem Anbau und der TÜV-Abnahme eines Astabweisers auseinandergesetzt. Wie üblich
Kurz, mein Menschenverstand, ob nun gesund oder nicht, braucht da, "offenkundig", gar keine teutsche Vorschrift.
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AW: Astabweiser ./. StVO ?
Ja, nö, gefragt hatte ich meinen aas schon, der hat aber direkt die Hände überm Kopf zusammengeschlagen.
Kam mit Fußgängerschutz und Radien die einzuhalten sein, wenn das Stahlseil min. 3,5 cm Durchmesser hat könnten wir noch mal darüber Reden, dann müsse er aber das Leergewicht vom Fahrzeug anpassen ;-)
Muss aber zugeben das es nur mal so ne Idee war, hätte ich es wirklich Umsetzen wollen, hätte ich schon noch genauer nachgefragt oder auch mal einen anderen aas belästigt.
Gruß Ralf.Nachher ist man immer Schlauer......
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AW: Astabweiser ./. StVO ?
man könnte doch Schwerlastseile mit 20to. Schäkel verwenden. Dann wär doch das Problem mit dem Radius nicht mehr.
Und die Fußgänger hätten auch noch die Möglichkeit, sich bei noch fahrendem Fahrzeug daran festzuhalten, damit sie nicht von der Haube fallen und auch noch Schleifverletzungen zuziehen.
m01mdiepraxisträgtdietheoriezugrabe
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AW: Astabweiser ./. StVO ?
Zitat von marsulandy Beitrag anzeigenKam mit Fußgängerschutz und Radien die einzuhalten sein
Und welchen Radius hat mein 6mm Seil?
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GruenMusserSein
AW: Astabweiser ./. StVO ?
Wenn ich mir nur schon anschaue, was ein 6mm oder 8mm Want mit mir macht wenn ich da beim Segeln über Deck laufe und aus Unachtsamkeit gegen schwanke, dann möchte ich die Ergebnisse eines Unfalls bei Rollgeschwindigkeit eines Auto nun wirklich nie sehen.
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gisli
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Zitat von voyager Beitrag anzeigenDer Hersteller Käufer und Betreiber der AK 47 wird auch nicht verurteilt,so what.......
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GruenMusserSein
AW: Astabweiser ./. StVO ?
Zitat von gisli Beitrag anzeigenBeim kuhfänger gibt's auch keine chance mehr - egal was für ein radius.
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AW: Astabweiser ./. StVO ?
Zitat von gisli Beitrag anzeigenBeim kuhfänger gibt's auch keine chance mehr - egal was für ein radius.
Wo kann man das Kuhfänger-Verbot nachlesen?
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gisli
AW: Astabweiser ./. StVO ?
keine Ahnung wo das steht. aber warum sind alle org. zubehör kuhfänger aus Gummi, ist doch irgendwie seltsam ?
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AW: Astabweiser ./. StVO ?
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigenAha. Davon weiß der TÜV Hessen auch noch nichts.
Wo kann man das Kuhfänger-Verbot nachlesen?
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Mitglied
- 12.08.2010
- 358
- im 55er
- 88er Defender 200 Tdi, BJ 88 und 110er Defender, 300 Tdi, BJ 96, Serie 3 109er, BJ 83
- privat
AW: Astabweiser ./. StVO ?
Bisher sehe ich drei Tendenzen zur Kernfrage...
1. generell verboten
2. eintragungspflichtig
3. Ladung im Verantwortungsbereich des Fahrers
Ich hatte vor Erstellung des Themas schon ein wenig im Netz gegoogelt und bin fast nur auf Meinungen, aber kaum auf fundierte Aussagen gestoßen...
Hat evtl. jemand ein letztinstanzliches Urteil zu diesem Thema zur Hand?
Ich konnte da bisher nichts finden...
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