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Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

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    Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

    Moin,

    Urlaubszeit steht an und wir haben einen Wohnwagen von den Schwiegereltern geschenkt bekommen... wollte schon immer mal mit so einem Teil tausende Kilometer mit 80 Km/h gen Süden juckeln ;-)

    Also, für die kurze Überführung hatte ich mir ganz korrekt die beiliegenden Zusatzrückspiegel angeklemmt. Landstraße alles schön, aber in der Stadt und bei Gegenverkehr war der ohnehin schon breite Range nun echt eine Gefahr für alle Rückspiegel und Radfahrer dieser Welt.

    Daher meine Frage: Der Range ist ja knapp 2,19m breit, unser Wohnwagen auch exakt 2,19m ! Laut StVO wäre dann doch kein Zusatzspiegel zwingend notwendig, richtig ?

    Nun macht es aber durchaus Sinn, noch ein wenig mehr von der Situation hinter einem mitzubekommen, daher würde ich schon erweiterte Spiegel zumindest mitnehmen wollen. Gibt es da etwas aus dem Originalzubehör-Regal ? Oder hat jemand eine Empfehlung von Euch, die nicht so elendlich weit auskragend ist, als wenn man einen Golf damit bestückt ?

    Und da ich auch immer etwas technikverliebt bin: Wie sieht es aus, ohne Zusatzspiegel, aber mit einer Bluetooth-Rückfahrkamera hinten am Wohnwagen ? Hat das schon mal jemand ausprobiert ?

    In Urlaubsstimmung,

    tjm

    #2
    AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

    Die Rückfahrkamera nützt dir ja nur beim Rücksetzen was. Ausser du baust einen Schalter ein damit du die Kamera auch ohne Rückwärtsgang ansteuern kannst. Das geht natürlich ist aber unpraktisch die ganze Zeit die Cam im Bildschirm zu haben und nicht mehr das Navi oder den BC. Da ist es Praktikabler eine Bluetooh-cam mit Monitor (separat) zu montieren die du danach ausbauen kannst (plug and Drive :D ) da du ja nicht ewig das WoMo schleppst. Diese B-Cam kannst du dann auch zbs über den Zigarettenanzünder betreiben, nur dafür sorgen das an der Cam Zündungsstrom angeschlossen ist. Sonst kannst du zwar den Monitor ein und aus schalten aber die Cam bekommt kein strom.

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      #3
      AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

      habe bei 2,50m breiten welche dran, ob du bei dem schmalen wirklich welche benötigst?!

      achso habe die von oppi dran, zwar gibt´s schönere jedoch haben die den ein oder anderen "Feindkontakt", grad im süden überstanden :-)

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        #4
        AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

        Hi,

        bin im Frühjahr nen 230m breiten Wohnwagen gefahren, da braucht man auf jeden Fall KEINE Spiegel.

        Klappt auch so ganz wunderbar.
        Man kann die Spiegel ja auch in 90° Position drehen, dann sind sie nochmal 3-4 cm weiter Außen... wenn das nicht reicht.
        Ich hatte meine auf der Ersten Raste und das passt.

        lg

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          #5
          AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

          image.jpg

          Ich habe diese, werden einfach mittels Gummiratschenzug befestigt. Da irgendein Honk mal die Spiegel per Muskelkraft angeklappt hat und dabei der Mechanismus wohl was abbekommen hat, legen sich die verlängerten Ohren ab und zu mal an.
          Aber an sich günstig und einfach zu befestigen.
          Der Hersteller ist: "Made in China"

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            #6
            AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

            So ähnliche hab ich auch. Nur klappen es mir auch gelegentlich die Spiegel zurück.
            Ist sehr nervig.
            Aber eine Lösung dafür habe ich noch nicht gefunden. Irgendwie müsste sich das doch versteifen lassen oder hat da jemand von euch eine Idee?

            Gruß
            Marco
            Land Rover: The best 4x4xfar

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              #7
              AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

              Ich fixiere die Spiegel mit Panzerband. Ist zwar nicht die feine englische Art, aber Mc Gyver hätte seine Freude daran.
              Wenn ich mal Zeit, Geld und Lust habe werde ich die Spiegel mal durchsehen. Da alles drei aber selten zusammentrifft...:p

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                #8
                AW: Frage: Zusatzspiegel für Wohnwagen, wenn ja - welche ?

                Moin!

                Ich habe mal kurz Tante Google gefragt und bin auf folgendes gestoßen:

                die Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) sagt im § 56 etwas zu den Spiegeln aus:

                § 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht.
                (Fassung gem. 28. StVZOÄndV)

                (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

                (2) Es sind erforderlich

                1. bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t

                Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

                die vorgeschriebenen sowie vorhandene weitere Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser

                2. bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie bei Kraftomnibussen

                Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

                die vorgeschriebenen sowie vorhandene weitere Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;

                3. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

                Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen,

                4. bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG

                Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

                (2a) Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Abs. 2 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden.

                (3) Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.


                Hier ist der § 56 Abs. 1 interessant, insbesondere der Begriff "auch beim Mitführen von Anhängern".
                Ein paar Postings weiter dann noch eine kleine Erläuterung:

                Ich habe es nach Kauf des schmalen Wohnwagens zunächst ohne Seitenspiegel probiert und dann sehr bald doch wieder zwei Aufsteckspiegel genutzt, obwohl ich ohne Extraspiegel beide Seitenwände des Anhängers sehen kann (aber mit dem Innenspiegel nicht „durch“ den Anhänger hindurch).

                Drei Gründe:

                1. Ich kann ohne Zusatzspiegel nicht erkennen, ob unmittelbar hinter mir ein Fahrzeug fährt. Das birgt ein gewisses Risiko beim Ausscheren (der Hintermann setzt vielleicht auch gerade an oder wartet sehnsüchtig, dass ich ihm eine Möglichkeit zum Überholen biete). Ich kann es mir auch nicht leisten, im letzten Augenblick die Bremse reinzuhauen, weil eine Abbiegung eben noch entdeckt wurde (ich sehe ohne Zusatzspiegel nicht, ob mir jemand mit ein paar Metern am Heck hängt).

                2. Die Interpretation des § 56 StVZO („... dass der Fahrzeugführer nach rückwärts... – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann“) macht – nachdem aufgeräumt wurde – im Zweifelsfall ein Richter für den spiegellosen Fahrer. Ich würde als Richter oder Gutachter z.B. so interpretieren, dass eine Parallelsicht zu den Seitenwänden keinesfalls ausreichend ist, sondern die Spiegel eine Sicht (mit gewissem Abstand) auch hinter dem Hänger – soweit mit zumutbarem Aufwand (das wäre zumindest das, was bei Gespannfahrern allgemeiner Standard ist) erreichbar – ermöglichen muss (ich kenne aber keine Fälle/Urteile dazu). Umgekehrt würde mein Anwalt einen nicht vorhandenen Zusatzspiegel der Gegenpartei sicher kräftig nutzen, meinen eigenen Fahrfehler in den Hintergrund treten zu lassen. Dafür kriegt er schließlich sein Honorar!

                3. Die StVZO ist deutsches Recht; das mag im Ausland – und ist es sicher auch – ganz anders sein. Besonders, wenn es gekracht hat – siehe Punkt 2.

                (Quelle: http://www.camperpoint.de/index.php?...&threadID=1209)

                Für mich lasse ich die Faustregel gelten: sehe ich die hinteren Ecken des Anhängers in den normalen Spiegeln, dann reicht die Sicht nach hinten aus.

                Grüße
                Buh
                http://www.recht-auf-menschenrecht.de/

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