Seit kurzem ist es auch so, dass ich in Berlin wohnen kann und mir (sogar in Berlin auf der Zulassung) ein Auto mit Münchner Kennzeichen zulassen kann.
Und auch die Ummeldepflicht für Fahrzeuge INNERHALB Deutschlands ist entfallen. :)
Ich kann also von M nach B ziehen ohne mien Auto auf B umzumelden.
Aber da es sich ja um ein Ausländisches Fz handelt muss es in D (egal wo) angemeldet werden, ansonsten ist es Steuerhinterziehung.
Wenn man allerdings weder der Besitzer, noch der Halter des Fz. ist.....
Was kann ich dafür wenn mein Bekannter der mich besucht, mich mit seinem Auto losschickt?
Kommentar