Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ich habe da mal ein kleines Streitgespräch gehabt und nun zu euch mit der Frage.
Es gibt ja in Deutschland die Anzeigenform der Amtsanmaßung.
Ist mit Ärger zu rechnen wenn man (es ist wirklich nur ein Beispiel)
einen weißen Landy nimmt und Ihm auf die Türen einfach 2 schwarze Buchstaben klebt- zum Beinspiel UN ?
Auf eure Ansicht bin ich mal gespannt-wir fanden keine Einigung.
viele Grüsse Webby
Gab's hier schonmal einen Beitrag.
Ich habe mal gehört (auf einem Globaltrottel- Treffen), dass es 3 international anerkannte suprantaionale Organisationen gibt, deren Symbole staatlichen Hoheitszeichen gleichgestellt sind:
UN, Rotes Kreuz/Roter Halbmond und das Malteser Kreuz (Malteserorden).
Das bedeutet, dass bei missbräuchlicher (unautorisierter) Verwendung in D ein Offizialdelikt vorliegt, sprich Du machst mit dem Strafgesetzbuch Bekanntschaft (§90a StGB, habe ich schon hinter mir, 80er Jahre und damaliger US- Präsident...). Der Paragraph kommt aus dem Kaiserreich ... Hier steht was zum UN- Lappen (Flagge) und Symbolen ,da was zu Hoheitszeichen
Da bin ich nun sooft bei der Suchfunktion und habe bei dieser Frage echt nicht vorstellen können,dass es schonmal Jemanden gab mit dieser Frage.
Danke dafür Walkabout
@Admin-das kann dann auch wieder gelöscht werden-wäre doppelt gemoppelt ;)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar