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Kraftfahrzeugsteuer??

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    Kraftfahrzeugsteuer??

    Hallo LR Gemeinde!

    Nach Studium meines Kraftfahrzeugsteuerbescheides habe ich festgestellt, dass mein zuständiges Finanzamt wohl offensichtlich übersehen hat, dass mein neu zugelassener Freelander 2 (Diesel) einen DPF hat. Demnach wird mir pro angefangene 100 ccm3 ein Steuersatz von 16.64 € berechnet, was ja definitiv zuviel ist. Jetzt muss ich mir wohl von LR Deutschland erstmal eine Bescheinigung besorgen, welche bestätigt, dass mein Kfz mit einem DPF ausgerüstet ist, anschließend wird das wohl in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II entsprechend eingetragen und dann geht es zum Finanzamt um den Steuerbescheid zu korrigieren. Ich selbst wohne in NRW im Kreis Recklinghausen.
    Einem Pressebericht zu Folge soll das bei allen neuzugelassenen Dieselfahrzeugen in Deutschland so sein. Also checkt mal eure Steuerbescheide, es geht um bares Geld. Eine kurze Nachricht eurer Rechercheergebnisse wäre nett.

    Gruss Jupp

    #2
    => *STUFE PM5 AB TAG ERSTZUL* <=

    Steht das in deinem KFZ-Schein (unten in den Bemerkungen)? Dann leg mal Einspruch beim Finanzamt RE ein und schick ihnen eine Kopie des KFZ-Scheins, dort markierst du den Vermerk mit einem grünen Textmarker (passt so schön zum Thema). Das heißt nämlich "Partikelminderungsstufe 5" und damit nix anderes, als dass dein Auto diese erfüllt und damit von den 1,20 Euro Aufschlagsteuer befreit ist. Der korrekte Steuersatz ist dann 15,44 Euro.

    Besser ist aber, vorher mal anzurufen und das zu klären, evtl. ist das ein Verfahrensfehler bei denen im System... (???)
    Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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      #3
      RE: Kraftfahrzeugsteuer??

      @ Joerch 1970

      Hallo Joerch!

      Dein Eintrag => *STUFE PM5 AB TAG ERSTZUL* <= habe ich im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Bemerkungen gefunden und bin dann heute morgen gleich zum Finanzamt Recklinghausen.
      Dort bin ich auf eine freundliche Sachbearbeiterin gestossen und diese hat meinen Steuerbescheid gleich korrigiert und jetzt wird alles gut. :)
      Das Problem ist wohl, dass anhand der Schlüsselnummern nicht erkannt werden kann, ob das Kfz. nun einen DPF besitzt oder nicht. Wenn dann der nicht ganz so kundige Sachbearbeiter des Finanzamtes den "Stufe PM5" Eintrag nicht liest bzw. nicht deuten kann, gibt es halt einen falschen Steuerbescheid. Die Sachbearbeiterin des Finanzamtes wird in den letzten Wochen von derartig gelagerten Fällen geradezu überrollt. Aus verlässlicher Quelle ist mir bekannt, dass bei den neuen BMW Modellen mit DPF im Fahrzeugschein garnicht zu erkennen ist ob das Kfz. nun einen DPF hat oder nicht, also haben die Herrschaften bei BMW jetzt eine Menge Papier an ihre Kunden zu verschicken auf dem bestätigt wird, das das Fahrzeug mit DPF ausgerüstet ist.
      Da ich denke dass ich nicht der einzige bin, dem ein solches Missgeschick passiert ist, kann ich nur sagen:" überprüft eure Steuerbescheide."

      Gruss Jupp
      @ Danke Joerch 1970

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        #4
        Na siehste - alles wird gut! :)

        Für alle, die auch einen falschen Steuerbescheid bekommen haben (€ 16,64 statt € 15,44 je 100 cm³) - schaut in euren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, dort steht es unter "Bemerkungen" unten drin. Beim zuständigen FA vorlegen und korrigieren lassen.
        Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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          #5
          *stufe Pm5 Ab Tag Erstzul*

          Hallo Joerch,

          heute habe ich für die Zulassung meines Freelanders die Zulassungsbescheinigung II und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bekommen. In keinem der beiden Dokumente steht die Bemerkung *STUFE PM5 AB TAG ERSTZUL*.
          Könnte es sein, dass mich dann ebenfalls die falsche Steuerfestsetzung trifft? Ist es ratsam, von Land Rover vorab noch eine Bestätigung über den DPF einzuholen?

          Danke und Gruß
          Marvin

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            #6
            @ Marvin - Der Eintrag steht weder im Brief (Zul.-Besch. II) noch im COC, sondern nur im Fahrzeugschein (Zul.-Besch. I). In den neuen Papieren sind die Eintragungen im Brief und im Schein nicht mehr identisch, muss auch nicht, da solche Einträge unter der EG-Typgenehmigungsnummer gespeichert sind und damit im Schein eingetragen werden.

            Lass ihn zu, und du wirst sehen, dass es im Schein drinsteht. :)
            Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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              #7
              @ Joerch

              Alles klar. Danke für die schnelle Info.

              Gruß
              Marvin

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