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Gibts unter Euch einen Automobilingenieur, oder sonst jemanden, der weiss wie eine Anhängerkupplung Festigkeitsmässig ausgelegt wird?
Ich möchte mir eine AHK selber bauen. Allerdings finde ich keine Literatur über Auslegung/Festigkeitsberechnungen.
Natürlich könnte ich irgendwelche Lastannahmen treffen, aber wenn es eine Auslegungsnorm gibt, wäre das viel einfacher.
Bewegung auf der schiefen Ebene: F = FG * sin alpha. Stoßlastfaktor 3 - fertig! - damit hättest Du dann Deine maximale Zugkraft, die auf die ZV wirkt.
Wenn Du es gaaanz genau machen willst, kannst Du natürlich noch den Hebelarm der Rollreibung für Gummi auf Asphalt (ca.0,1mm) bzw Gummi auf Schotter (findest Du sicher nirgends angegeben), den Trägheitradius Deiner Anhängerräder etc. einbeziehen, aber das ist eigentlich mit dem Stoßlastfaktor bereits erschlagen.
Wenn Du von einer max. Anhängelast von 3,5 t ausgehst (für das Überladen haben wir den Sicherheitsfaktor) und einer max. Steigung von 30° (mehr schafft Dein Landy mit der Last eh nicht), dann wirkt auf Deine Zugvorrichtung eine Kraft von 17500 N, rechne noch eine Stoßlast von 3, wenn Du Deine Kupplung schnippen läßt, dann wären wir bei maximal 52500 N - jetzt kannst Du zur Sicherheit noch etwas aufrunden und das war´s.
Je nach Auswahl Deiner Stahlkonstruktion kannst Du feststellen, ob diese den belastungsanforderungen genügt.
@landyxt
Wenn Du mir verrätst, wo's eine Abnehmbare Kugelkupplung gibt für 3.5t
(und zwar so abnehmbar, dass ich mir nicht immer die Montagevorrichtung dazu aufschlage, wenn ich eine Böschung runter fahre... Gerne!
@landycollector
Danke soweit! Entspricht diese Auslegung irgendeiner Norm im Fahrzeugbau?
Stosslastfaktor? Wie ist der definiert?
Wechsellasten vernachlässigt? (Ja, sind im Verhältnis zu Auslegungslasten sehr gering)
Diese Art der Auslegung ist ja schon nicht allzu genau: S=2? Was ist üblich?
Lastannahme1:
1.Der Anhänger steht an einem Absatz bis über die Achse an, also voll blockiert.
2.Der Landy ist voll beladen (3050kg)
und steht mit allen vieren auf trockenem Asphalt (Annahme: My=1, ja ich weiss Räder, Profil...aber vereinfacht).
3.Irgendein Trottel versucht mit Gewalt den Anhänger zu befreien (Geländeuntersetzung, Sperre,...)
-> Kraft an AHK in Fahrtrichtung=30500N
Lastannahme2:
Vollbremsung auf trockener Strasse Anhänger 3500kg, Landy 3050kg, Anhängerbremse fällt aus.
-> Kraft an AHK in Fahrtrichtung=30500N
Lastannahme 3
Auffahrkollision auf LKW mit Landy mit 3.5t Anhänger.
->Kraft=..... Sicherheitsfaktor?
Dann gibts natürlich noch zusätzliche Lasten
in vertikaler Richtung aus Nickmoment Anhänger und statischer Stützlast,
quer zu Fahrtrichtung bei Kurvenfahrt
...
Wie steht deine Berechnungsart dazu?
Hab auch schon festgestellt, dass Handelsübliche AHK's bei meine Lastannahmen versagen würden, deshalb meine "blöde" Frage nach Auslegungsnormen.
Bin Masch.Ing.... vielleicht erklärt das auch noch was ;)
ich - ähm - keine Ahnung - nö, ich bin nur ganz gewöhnlicher Maschinenbauinschenjör und konstruiere Aufzüge, naja, sind auch irgenwie Fahrzeuge im weiteren Sinne :D.
Stoßlastfaktoren sind experimentell emittelte Werte, die bei verschiedenen Lastannahmen zu Grunde gelegt werden; so geht man beispielsweise bei einem hydraulischen "Anrucken" oder "Notbremsen" von Faktor 2 aus, die Stoßlast bei beladevorgängen wird z.B. mit 1,5 definiert und ein hartes Bremsen einer Sperrfangvorrichtung mit Faktor 3. Damit dürfte man beim Anfahrruck eines Land Rover deutlich auf der sicheren Seite liegen.
Es ist natürlich immer eine Frage, auf welche Extremfälle Du Deine Zugvorrichtung auslegen willst. Natürlich ist bei einem Frontalaufprall auf eine Mauer die Zugvorrichtung hinüber - ich bezweifle aber, das irgendwelche anderen Bauteile an Deinem Fahrzeug für derartiges ausgelegt sind :D :D :D.
Mein Auslegungsvorschlag mit 53000 N dürfte Deinem ersten beiden Lastfällen noch standhalten, beim dritten hätte ich so meine Zweifel - aber muß das sein. Außerdem hatte ich vage angedeutet, daß Du ruhig noch einen "Angszuschlag" aufrunden darfst.
Übrigens beziehen sich viele Berechnungsgrundlagen in der Physik auf experimenzell ermittelte Werte und Annahmen (Reibungszahlen, Stoß- und Sicherheitsfaktoren etc.), außerdem hält der Stahl tatsächlich im E-Fall noch deutlich mehr aus, als die Berechnung aufzeigt.
Ich behaupte mal, daß die käuflich zu erwerbenden Zugvorrichtungen auch nicht anders berechnet, aber dann noch versuchstechnisch nachgewiesen werden - das ist in meiner Branche nicht anders.
ich habe jetzt rein interessehalber mal die Zugvorrichtung an meinem SerieIII nachgerechnet. Danach wäre schon bei 11.000 N (!!!) die Grenze erreicht 8o - allerdings habe ich das Ding beim Bäume rausziehen mit Anlauf und Ruck auch schonmal verbogen. Das Fahrzeug ist allerdings auch nur für 1,5t Anhängelast zugelassen.
bau halt was stabiles, rechne es nach und lege die Berechnung bei der Abnahmestelle vor - viel Glück; ich glaube in D hätte ich beim TÜV größere Schwierigkeiten - obwohl:
bei meinem Lightweight, bei dem es offiziell auf Grund der anderen Hecktraverse keine Kugelkupplung gibt, habe ich auch einfach die vom normalen Serie-LR gekürzt und umgebohrt und eine Kugel mit EG-Prüfzeichen drangeschraubt. Dem Prüfer habe ich dann erklärt, daß das Ding keine Bescheinigung habe und auf das Prüfzeichen verwiesen, er hat sie mir dann anstandslos eingetragen.
Hmm... Bei Euch sitzt da ja jeweils auch noch n Ing., der seinen Kopf gebrauchen kann...Bei uns sind das im besten Fall Automechaniker mit Zusatzkurs und dann haben die auch noch Beamtenstatus!
also ich glaub in deutschland muß sowas auf versagen hin geprüft werden. ein freund von mir hat sich mal gurtankerpunkte für sein rally auto selbstgebaut. auch schön üppig dimensioniert. hat er nicht eingetragen bekommen. der tüv meinte das bei sowas zugversuche durgeführt werden müssten um die tastsächliche Belsatbarkeit zu ermitteln... könnt mir vorstellen das das bein ner AHK auch so ist.
gruß eric
hab mir selbst eine ahk für meine serie III gebaut nach plänen von der insel und habe nur eine einzel abnahme beim tüv machen lassen die da bei 3,5 tonnen läge. anstandslos eingetragen :D ob der prüfer nen guten tag gehabt hat weis ich nicht weil der landy nur für 1,9tonnen zugelassen ist was aber keine rolles spielt jeden falls ist es eigendlich kein problem einen eigenbau eintragen zulassen vorausgesetzt der sieht nicht aus wie nen klumpen schrott wenn du interesse an den bauplänen hast dann kan ich sie dir via mail schicken gruß max
ps: dann sparst du dir diese rechnerei weil die pläne alle mit kräfte berechnungen und material wahl angegeben sind (ich bin halt faul oder besser maschinenbau inschenör in spee )
@swift-light
Ist Deine AHk abnhembar? Und zwar so, dass sie im abgenommenen Zustand den Böschungswinkel nicht massgebend verkleinert?
Dann wäre ich sehr an den Plänen interessiert.
@landyxt
Ich versuchs mal in Worten zu beschreiben:
Eine Platte mit seitlich verschweissten, vertikal verlaufenden 4kt-Rohren über die gesamte Höhe der Hecktraverse.
Diese Platte wird an die Hecktraverse, zusammen mit der Ösenkupplung an die Hecktraverse geschraubt (original AHK-Verschraubung).
Um das Moment etwas abzustützen, gibts zusätzliche Streben an die Längsträger, entspr. der Td5-AHK (Konkret: Ich verschenke einklein wenig an Böschungswinkel und Baue die Hecktraverse gegen unten mit einem Profil ca. 50mm zwischen den Längsträgern auf, die Enden des Profils werden mit "Winkeln" an den Längsträgern verschraubt.
Die eigentliche AHK besteht wiederum aus zwei seitlich vertikal verlaufenden 4kt-Rohren mit einer Platte mit Kugel. Die 4kt Rohre werden von unten in die fest montierten Rohre geschoben und mittels Bolzen gesichert.
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