Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Das ist ja fein. Die Anbauanleitung ist aufschlussreicher als die Typgenehmigung.
Seitens des Tieferlegungssystems ist die Verwendung an Anhängeböcken also abgesegnet.
Aber wie sieht das bei dem Hecktritt aus?
Erfahrungsgemäß steht in den Typgenehmigungen nur A 50 X drin. Demnach dürfte nur die passende Kugel verwendet werden, und noch nicht einmal eine NATO-Kupplung, oder das Tieferlegungssystem.
Was sagt denn die EG-Typgenehmigung der STC50269 und STC50301 dazu?
Dann bleibt noch die Frage offen, wie dann das Tieferlegungssystem legal ohne Einzelabnahme an den Hecktritt kommt,
wenn das System zwar für Anhängeböcke zugelassen ist, aber der Anhängebock nur für 50mm Kugeln.
Ganz genau, Befestigung an 90x45mm Lochbild ist nur bei Verwendung einer zusätzlichen Abstützung zulässig. Und selbst wenn man diese hätte, plus einen hochwilligen Ingenieur der das per Einzelabnahme legalisiert würde das m.M.n. nicht gehen, da der Platz für diese Abstützung bereits durch die Streben der Trittstoßstange belegt ist.
Fazit: legale Verwendung des Sliders an STC50269 oder STC50301 nicht möglich - meiner Meinung nach.
Die Aussage "100% legal" würde ich mir von Nakatanenga unbedingt schriftlich geben lassen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar