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Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

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    Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

    Hallo

    Nachdem mir der Tüv "empfohlen" hat aufgrund von mangelnder E-Kennzeichnung, neue Reifen zuzulegen um die Vollabnahme zu bestehen, brauch ich Tipps wo ich diese bekommen kann.
    Danke für Eure Hilfe!
    Gruß
    Olli

    #2
    AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

    Hallo Olli

    Auf was für komische Ideen kommt dein TÜV ?
    Steht nicht alles auf den Reifen was er braucht ?
    Größe, Höhe, Breite, max. Geschwindigkeit, Tragfähigkeit ?

    Ich fahre auf einer GAZ Gazelle die Originalen Russischen Reifen, da hat noch nie Jemand nach einer E-Kennung gefragt.

    Reifen gibt es bei jeder Reifenbude, oder im Netz bestellen.
    Welche Größe und welches Profiel brauchst du ?

    Gruß Ralf.
    Nachher ist man immer Schlauer......

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      #3
      AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

      Hi Ralf,
      er verlangt tatsächlich, dass auf der Reifenwand eine E-kennzeichnung steht. Wenn ich also jetzt gezwungen bin mir neue Reifen zuzulegen sollten die diesen Schriftzug auch haben...
      Zur Zeit sind 6.00-16 drauf.

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        #4
        AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

        Hm, ok jeder TÜV ist anders ;-)

        Frag halt einfach mal bei "deiner" Reifenbude nach.
        Die Größe 6.00-16 scheint nicht mehr die geläufigste zu sein.
        Da werden teilweise 500,- Euro für einen Reifen aufgerufen, verrückt ^^


        Diesen hab ich gefunden, Preis scheint mir Ok zu sein, ob der eine E-Kennung hat müsstest du erfragen, gelesen habe ich das bei keiner Reifen Beschreibung.

        Gruß Ralf.
        Nachher ist man immer Schlauer......

        Kommentar


          #5
          AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

          Moin,


          Räusper.
          Der TÜV muß sich nachschulen lassen.

          Hier wird Bezug auf die Regelung 30:
          Regelung Nr. 30 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
          Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänge
          r
          genommen.

          Ich zitiere:
          Satz 1: ANWENDUNGSBEREICH
          Diese Regelung umfasst neue Luftreifen, die hauptsächlich, aber nicht nur, für Fahrzeuge der Klassen M 1 , N 1 , O 1 und O 2 bestimmt sind ( 1 ) ( 2 ).
          Sie gilt nicht für Reifen, die bestimmt sind für
          a) die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer)
          b) Wettbewerbe.
          Ende des Zitats.

          Das hier besprochene Fahrzeug ist als Serie I wohl offensichtlich ein Oldtimer.
          Somit gilt die ganze Regelung ECE 30 nicht, insbesondere die Kennzeichnungspflicht der Reifen mit dem E-Kennzeichen.

          Quelle:
          eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:201:0070:0096:DE:PDF
          Aktuelle Fassung Anwendungsbereich:
          eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:307:0001:0001:DE:PDF


          Happy rovering - Birger
          Zuletzt geändert von Birger; 21.03.2016, 16:53.
          Land-Rover Series - serious!

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            #6
            AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

            Mayerosch Offroadreifen hat immer wieder diese Dimension im Programm.
            (kenne deen Mann nicht!)

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              #7
              AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

              Birger, hat das nicht nur etwas mit dem Inverkehrbringen neuer Reifen zu tun?
              Wirtschaftskommission hat für mich erstmal nichts mit der STVO zu tun.
              Demnach dürfte es sich nur um Zugangskriterien für Reifenlieferanten der EU handeln.

              Gebrauchtreifen bleiben eh davon unberührt.

              Also geht es hier vielmehr um ein Gesetz oder eine Verordnung, wo drin steht, welche Reifen ich im Strassenverkehr fahren darf, wie die beschaffen sein müssen, und wie alt sie sein dürfen.
              Darüber ist mir aber nichts bekannt.
              Außer:
              -der Haltung der Versicherer bei Unfällen mit ungeeigneten, bzw. ausgehärteten Winterreifen(hat den TÜV nicht zu interessieren)
              -den BG-Vorschriften für Feuerwehrfahrzeuge(hat den TÜV nicht zu interessieren)
              -Vorschriften für das Personenbeförderungsgewerbe(wird vermutlich vom TÜV überprüft)
              -Vorschriften für Anhänger mit 100Km/h-Zulassung(wird vom TÜV überprüft)

              Gruß Marc
              Zuletzt geändert von ninetylandy; 22.03.2016, 09:06.

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                #8
                AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

                Also hat der TÜV lediglich die Aufgabe, die Reifen auf richtige Dimension und Tragfähigkeit, Profiltiefe, Bechädigungen und Geschwindigkeitsindex zu prüfen.
                Alles andere sind allenfalls Empfehlungen.

                Der TS ist aufgrund der Gebrauchtreifen, wie auch des Oldtimerstatus aus der Nummer eh raus.
                Aber in wie weit der TÜV Neureifen ohne E-Kennung bemängeln darf, ist auch fraglich.
                In wie weit ein Zusammenhang zwischen einer Wirtschaftskommission und der Zulässigkeit von Reifen besteht, ist mir noch nicht klar.
                Wenn da ein direkter Zusammenhang bestünde, müsste ich mit Eintritt in den Europäischen Wirtschaftsraum meine neuen in Marokko erworbenen Pneus entsorgen und an der grenze wieder neue Reifen mit E-Kennung erwerben.
                Ob das so richtig sein kann?
                Plagiate jeglicher Art widerum werden an Ort und Stelle vernichtet, egal wie die Eigentumsverhältnisse sind. Aber da sind wir bei Reifen, welche die Zugangskriterien für den Europäischen Handel nicht erfüllen , ja noch meilenweit entfernt.

                Gruß Marc

                Kommentar


                  #9
                  AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

                  Moin,


                  Räusper.
                  Die oben genannte Richtlinie ECE30 ist sehr wohl Zulassungs- und HU-Relevant.

                  StVZO, Teil III. Bau- und Betriebsvorschriften:
                  § 36 Bereifung und Laufflächen
                  ...
                  (1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.
                  ...

                  Dazu also der Anhang der StVZO, zu § 36, Absatz 1a:
                  ...
                  der Revision 1 der ECE-Regelung Nr. 30 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und Anhänger vom 9. März 1995 (BGBl. 1995 II S. 228),
                  ...

                  Und, schwupps, schon ist die in der ECE 30 definierte e-Kennzeichnung von Reifen Zulassungs- und HU-Prüfungsrelevant.

                  Da wir hier aber (offensichtlich) ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen vor uns haben, ist es ein offizieller Oldtimer, und, wie wir schon gesehen haben, der schwere Mangel des TÜV-Prüfers erweist sich als schwerwiegende, da unzureichende Paragraphen-Kenntniss des Prüfers.
                  Dem Prüfer diese Rechtslage eingehend erläutern, und man wird in Zukunft bei jedem TÜV-Besuch namendlich begrüßt sowie zuvorkommend und korrekt bedient.

                  Ohne sich neue Reifen gekauft zu haben.


                  Happy rovering - Birger
                  Land-Rover Series - serious!

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                    #10
                    AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

                    Ok, das eindeutig.
                    Nur greift das Ganze erst bei Reifen ab DOT 408, sprich 1.Okt 1998. Reifen, welche vor dem Stichtag produziert wurden, sind außen vor.


                    Heißt, dass ältere Reifen, sei es auf Oldtimern oder auf anderen Kfz, genauso gefahren werden dürfen, wie jüngere Reifen, welche dann eine E-Kennung haben. Dies dürfte für Fahrzeuge interessant sein, welche noch keinen Oldtimerstatus haben, und mit nur schwer beschaffbaren Reifengrößen ausgestattet sind.
                    Der einzige Grund, einen Reifen zu verwerfen, wäre ein Reifen, der nachweislich nach dem 1. Okt1998 in den Verkehr gekommen ist, und keine E-Kennung besitzt. (das wäre der Fall mit den in Marokko gekauften Reifen)

                    Das heißt dann, dass der TÜV sich ausschließlich damit beschäftigen kann, illegal eingeführte Reifen zu identifizieren.

                    Gruß Marc
                    Zuletzt geändert von ninetylandy; 22.03.2016, 22:35.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

                      Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                      ...., illegal eingeführte Reifen zu identifizieren....

                      Gruß Marc
                      Moin Marc

                      Einführen darfst du diese Reifen.
                      Nur fahren darfst du sie nicht ;-)

                      Nee, quatsch, jetzt mal im Ernst.
                      Denkst du das die Reifenhersteller andere Reifen in Marokko verkaufen ?
                      Wenn ich mir z.B. einen BFG in Marokko kaufe, gehe ich davon aus das er aus der selben Produktionsstraße kommt, wie einer den ich in Deutschland kaufe.
                      Ich glaube nicht das BFG extra das E-Kennzeichen aus der Reifenform herausnimmt wenn die Reifen nach Marokko sollen.
                      Ist aber nur ne Vermutung von mir !
                      Hat einer Reifen aus Marokko, Indien oder sonstwo, am Wagen und kann mal nachschauen ?

                      Gruß Ralf.
                      Nachher ist man immer Schlauer......

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                        #12
                        AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

                        Ich denke, dass es genug" ROW-Reifen gibt ", welche alleine die vorgeschriebenen Geräuschwerte nicht einhalten, und somit nicht im EU-Raum gefahren werden dürfen. Es gibt eine Menge Reifen, welche parallel zu unseren Bekannten gefertigt werden.

                        Gruß Marc

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                          #13
                          AW: Reifen mit E-Kennzeichnung Serie 1 80inch

                          .. und es gibt bestimmt genug ROW-reifen die eine E-Kennzeichnung haben, ohne jemals eine derartige Prüfung gemacht oder gesehen zu haben... ;-)

                          ... in meinem dienstlichen Bereich mit CE-kennzeichen und "F im Fünfeck"- kennzeichen übliche Praxis...
                          Andy aus Teltow/ Fläming
                          zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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