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Eigenes Öl im Garantie-bzw.Folgeversicherungszeitraum
Eigenes Öl im Garantie-bzw.Folgeversicherungszeitraum
Hallo,
fahre Fl.2 Bj.2013 und frage mich, ob ich möglicherweise Probleme im Garantie- (läuft jetzt aus) Kulanzfall oder bei bestehender zusätzlicher 2 jähriger Folgeversicherung bekomme,wenn ich meinem Vertragshändler (einverstanden,aber keine Haftung)das identische Öl zum Service anliefere.
Was ist Eure Meinung bzw.Erfahrung dazu?
Gruss
Jörg
AW: Eigenes Öl im Garantie-bzw.Folgeversicherungszeitraum
Die Frage ist berechtigt, daher habe ich es völlig überteuert beim Händler gekauft.
Theoretisch bist Du wohl auf der sicheren Seite, wurde bereits einschlägig diskutiert. Es ist wohl mittlerweile so, dass Du die gesamte Wartung während der Garantiezeit nicht mal mehr in der Vertragswerkstatt durchführen lassen brauchst und der Hersteller - über das Händlernetz - trotzdem die Garantieleistungen erbringen muss. [Meiner Ansicht nach muss er nur die gesetzliche Gewährleistung erbringen.]
Wer auf Nummer sicher gehen möchte geht zum Anwalt und lässt sich aufklären und wird ggf. zum Anwalt gehen müssen, wenn er Garantieleistungen anschließend erhalten möchte, ist eine legitime Vorgehensweise.
AW: Eigenes Öl im Garantie-bzw.Folgeversicherungszeitraum
Ich würde es mit dem Händler klären und Eigenes bringen. Die Garantie Leistung können die nur verweigern, wenn der Schaden nachweislich am Öl liegt. Da es aber sämtliche Herstellerfreigaben erfüllt, wäre das schwierig. Es ist m.E. nur ein Vorwand um den Gewinn zu maximieren. Wenn du unterwegs nachfüllen musst, hast ha auch nicht das Fass aus der Werkstatt mit. ;-)
bekomme,wenn ich meinem Vertragshändler (einverstanden,aber keine Haftung)das identische Öl zum Service anliefere.
Hallo Jörg,
ich würde Deinen Vertragshändler (nett, dass er es macht - wahrscheinlich wird er Dir 10 € für die Entsorgung des Altöls berechnen) bitten, die genaue Bezeichnung des Öls mit auf die Inspektionsrechnung zu schreiben.
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