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Kopie Fahrzeugscheineintrag für Windenstoßfänger

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    #16
    Es geht um die Stoßstange, die Marke oder Sorte der Winde ist völlig uninteressant für die Eintragung. Änderung der Fahrzeuglänge und Überprüfung Gewicht Vorderachse, mehr ist dazu nicht nötig.

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      #17
      Moin

      Für die Eintragung gemäß des Teilegutachtens von Land Rover muss die Stoßstange einen Aufkleber mit Teilenummer tragen und genaugenommen muss auch die Warnwinde mit E-Nummer und Warn, bzw. Land Rover Olive beklebt sein.
      Diese beiden Kennzeichnungen sind explizit im TG erwähnt und sowohl Stange wie Winde müssen auch als die erwähten identifizierbar sein.

      Weder eine Britpart Windenstoßstange ohne Kennzeichnung noch eine Windenstoßstenge mit Chinawinde sind gemäß dieses TG eintragungsfähig.

      Da kann der Prüfer dieses TG allenfalls als Arbeitsgrundlage nehmen und die Teile per Einzelabnahme eintragen.

      Lest Euch nochmal den Beitrag von Sirlandy durch, dann kommt Ihr auch drauf, wie man sowas eintragungsfähig macht.

      LG Marc

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        #18
        Zitat von 90erDennis Beitrag anzeigen
        Es geht um die Stoßstange, . Änderung der Fahrzeuglänge und Überprüfung Gewicht Vorderachse, mehr ist dazu nicht nötig.
        Ja sicha.Gestaltung der Außenkanten wird auch völlig überbewertet,
        ebenso Freiraum zwischen Anbauteil und Karosserie.

        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #19
          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen

          Ja sicha.Gestaltung der Außenkanten wird auch völlig überbewertet,
          ebenso Freiraum zwischen Anbauteil und Karosserie.
          Lass deine Pantasie weg. Der Frager hat eine Nachbau LR WIndenstoßsstangen und will diese eingetragen bekommen, jeder weiß worum es geht und wie das aussieht, mit einer 21er Abnahme ist das kein Problem, habe ich mehrfach durch, auch komplett in Eigenbau.
          Wenn du dir im Kopf jetzt noch eine Mechanische Seilwinde vom ZIL151 draufdenkst, ist das deine Sorge.

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            #20
            Zitat von 90erDennis Beitrag anzeigen

            Der Frager hat eine Nachbau LR WIndenstoßsstangen
            Ja deswegen ja.Über die Gestaltung der Außenkanten wissen wir nichts.
            Und nicht alles,was sich unter dem Fahrzeug befindet ist da zulassungsfähig.
            Ich bin mit solchen Sachen öfter beim TÜV,auch mit Eigenbauten.

            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #21
              Moin

              Es ist immer noch ein Unterschied, ob man ein geprüftes Teil nach TG über §23 eintragen lässt, oder ob man ein ungeprüftes Teil per §21 sprich Einzelbegutachtung abnehmen lässt.
              Bei einem geprüften Teil wird der Prüfer die Beschaffenheit einfach so hinnehmen, auch wenn er sich über scharfe Kanten oder hervorstehende Teile wundert.
              Bei einer Einzelbegutachtung muss er selbst entscheiden, ob er das Teil so abnimmt und seinem Chef gegenüber auch Rechenschaft ablegen.
              Ob die Nachbauteile von der Insel immer orginalgetreu nachgebaut werden und auch nachgearbeitet, sei mal dahingestellt.
              Da hab ich schon üble Teile in den Händen gehalten und mich gefragt, ob ich die so montieren soll, oder zuerst ändern, entgraten und neu lackieren.
              Da ist dann mal eben eintragen nicht unbedingt.

              LG Marc

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