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    #16
    Hallo,danke für eure Meinungen,ich fühle mich schon besser!Was ich noch nicht sagen konnte;an der Aufprallstelle des Autos,hatte ich drei Stunden zuvor noch drei Meter Brennholz kleingemacht.Ja,.....man hat einen Schutzengel,auch wenn man nüchtern ist!!!Im nachhinein kommt einem alles wie ein Wunder vor.Den nächsten Schock gab es mit der gegnerischen Versicherung;Schadenshöhe meiner Trümmerlandschaft in meinen parkähnlichen Garten=8000.-Euro;man könne das nicht alles ersetzten!!Wurde von uns alles in jahrelanger Handarbeit geschaffen,z.b.der Zaun zur Wiese,50m lang,wollen nur die zerstörten 5m ersetzen;geil nicht!!!Ich bin nun noch das Ar...loch,jetzt reichts;Anwalt eingeschaltet.Schluß mit Tränendrüse;nur noch Fakten........ X(Ciao Martin

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      #17
      Hi Martin,
      ist echt ´ne Sauerei. X(
      Ja Anwalt einschalten und vielleicht wäre es nicht schlecht wegen der Schäden einen unabhänigen Gutachter zu beauftragen.
      Welche gegenerische Versicherung zahlt denn da.
      Kfz ja wohl ganz sicher nicht bei dem Alkoholpegel.
      Haftpflicht????
      Alle Gute und viel Glück auch weiterhin :]
      Liebe Grüße
      Petra
      P.S.:erzähl mal so zwischendurch wie´s weitergeht.
      FORWARD EVER - BACKWARD NEVER!!!
      HANDLE WITH CARE!!!!

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        #18
        Wer was sehen möchte:Auf Google, Eingabe: General-Anzeiger, Lokales, Unfall Buschhoven;leider nicht alles zu sehen!!Ciao Martin

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          #19
          Die Versicherung muss vorab zahlen. Allerdings kann sie sich den Schaden vom Verursacher zurückholen und das wird sie wohl auch tun.
          Deshalb erkundige dich beim RA wie´s läuft und dann richtig schönen Schadensersatzanspruch stellen. Damit der Verursacher sich so bald kein Auto mehr leisten kann!
          ronlandy

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            #20
            @ ronlandy:
            Ja klar stimmt! Da hab ich nicht ganz zu Ende gedacht. Sorry.
            LG Petra
            FORWARD EVER - BACKWARD NEVER!!!
            HANDLE WITH CARE!!!!

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              #21
              Hallo Martin,
              da haste Glück gehabt,
              hier übrigens der Link zum Bonner Generalanzeiger

              Der General-Anzeiger Bonn liefert neueste Nachrichten, Bilder, Videos und Service aus Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Neuwied, Kreis Ahrweiler.


              Auf der Strecke passiert immer wieder was, dass ist die Ein- und Ausfalllstrecke aus dem Westen nach Bonn. Die Buschhovener gehören ja noch zu den Vernünftigen, aber dahinter ... :P

              Gruß
              Casparillo

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                #22
                Original von rr83
                aber wie seiht es denn mit der starfe aus? ich dachte immer bei über 1,6 hat man glück weil nicht zurechnungsfähig?
                Nene, so einfach ist das zum Glück nicht.
                Da gibts zum einen §323a StGB:

                § 323a
                Vollrausch

                (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

                (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

                (3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

                Und außerdem würde so jemandem gaaaanz schnell die charakterliche Eignung zum Führen von Kfz abgesprochen. Damit ist der Lappen dann ne ganze Weile (oft auch für immer) weg.


                Gruß

                Basti

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                  #23
                  Danke Casparillo,für den Link und Basmu für den Gesetzestext.Sache liegt jetzt Anwalt vor;Galabau und Schlosser waren gestern da.Das wird teuer!!Wie aus dem nichts tauchten die Eltern des Crash-Piloten auf und haben sich für sein Vorgehen entschuldigt.Ihr Sohn werde dies auch noch tun;muß aber noch in der Klinik bleiben.Er hat eine schwere Prellung eines Kniegelenkes,Schnittverletzung und Prellung am Kopf,zwei Rippen angebrochen etc.Unfallhergang=Blackout!!Das ist der Zwischenstand......so on!!Ciao Martin

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                    #24
                    Original von rr83
                    naja 2 promille sind schon ziemlich heftig. ein normaler trinker erreicht so einen wert nur recht selten. ich kenn jemanden der mal mit 1,3 erwischt worden ist. und der hatte schon extrem viel getrunken bier whiskey etc.
                    einer der bei 2 promille noch genügend motorik besitzt um auto zu fahren (zumindest ein kleines stück weit), den würd ich schon mal als alkoholiker bezeichnen.
                    aber wie seiht es denn mit der starfe aus? ich dachte immer bei über 1,6 hat man glück weil nicht zurechnungsfähig?
                    gruß eric

                    1.3 sind imho ziemlich schnell drin... 2.2 kriegt man mit ein paar bier und ner halben flasche whisky

                    naja, ist ja egal, so auto zufahren ist so der so verantworungslos und dumm
                    .- www.granviaje.ch -.
                    Panamericana von Nord nach Sued; Start: May 2017

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