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Aufruf: Wassertank hinterer Fussraum Defender

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    Aufruf: Wassertank hinterer Fussraum Defender

    Liebe Landy-Gemeinde

    Nachfolgend eine eher kuriose Geschichte: Im Verlauf des Ausbaus meines Defender 110 habe ich bei Landy-Camper ein Hubdach einbauen lassen. Wie abgemacht habe ich den Ausfuhrbeleg geschickt, jedoch keine Rückerstattung erhalten. Seitdem ist keine Kontaktaufnahme mehr möglich. Leider ist dies auch kein Einzelfall. LC ist nun geschlossen, ich bin jedoch trotzdem ziemlich frustriert. Mal abgesehen davon, dass die 19% Mwst für mich ziemlich viel Geld sind.

    Bei der Abholung in Neunkirchen habe ich für einen Schweizer Kunden einen Wassertank für den hinteren Fussraum eines Defender mitgenommen. Bis heute weiss ich auch nach mehrfachem Nachfragen beim Inhaber von LC nicht, um wen es sich bei dem Kunden handelt. So wie ich LC und vor allem den Inhaber kennengelernt habe, hat der Kunde den Tank sicherlich im Voraus bezahlt und die Ware nie gesehen.

    Falls jemand einen bezahlten Tank vermisst, schreibt mir doch bis Ende Februar auf swissoverlander@gmail.com eine Mail mit der Rechnung von LC und der Zahlungsbestätigung. (ich lese PN sehr selten, daher lieber per Mail) Ich weiss, woher der Kunde in etwa kommen sollte.

    Liebe Grüsse aus der winterlichen Schweiz

    swissoverlander
    www.swissoverlander.com

    #2
    AW: Aufruf: Wassertank hinterer Fussraum Defender

    Bundesministerium der Finanzen

    Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr - Stand: August 2014 -

    Seite 9, Punkt 7.

    Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen: Lieferungen zur Ausrüstung oder zur Versorgung von privaten Beförderungsmitteln Lieferungen von Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Pkw, Kombiwagen, Sportboot, Segelyacht, Flugzeug) dienen, sind von der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr ausgeschlossen. Bei den betroffenen Waren handelt es sich sowohl um Kraftfahrzeugteile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden werden (z.B. Stoßstange), als auch um solche, die als bewegliche Teile zur Ausrüstung des Fahrzeugs gehören (z.B. Abschleppseil, Reservereifen, Verbandkasten). Auch Waren zur Versorgung eines Fahrzeugs (z.B. Kraftstoff, Motoröl, Pflegemittel) fallen nicht unter die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
    "Wi' sind 'eich! Laute' Seste`ze! Wi' schwimmen da'in!"

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      #3
      AW: Aufruf: Wassertank hinterer Fussraum Defender

      Eingebaute Zubehörteile können ausgeführt werden. (Lohnveredelung) Das Problem liegt ausdrücklich nicht beim Zoll und nicht beim lokalen Finanzamt, dies soll hier klargestellt werden.

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