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Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

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    Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

    Guten Tag zusammen

    Seit bald 10 Tagen sind wir nun Besitzer unseres Land Rover Discovery Sport.
    Leider hat uns bei der Fahrzeugübernahme einiges sehr gewundert resp. verärgert:
    Bestellung war im November 15, veranschlagter Liefertermin Mai 16, Tatsächliche Lieferung Ende Januar 16. An dem selbst wäre nichts auszusetzen gewesen, ausser, dass wir keine Zeit mehr hatten unser altes Fahrzeug privat zu verkaufen (Verlustgeschäft).
    Beim Abholen des Fahrzeuges beim Händler wurde uns eröffnet, dass der Importeur die Preise wegen des stärkeren Euros (gegenüber dem Schweizer Franken) angehoben hat und dass wir gegenüber dem festgelegten Vertrag rund CHF 3000.-- nachzuzahlen hätten...
    Leider lässt das eine Klausel im Vertrag zu, welche besagt, dass die Preise angepasst werden können, wenn der veranschlagte Liefertermin weiter als drei Monate entfernt liegt.

    Leider wurde dadurch einer der Höhepunkte der Customer Experience - die Abholung des Neuwagens - total zerstört... Dem Händler war dieser Umstand nicht wirklich recht, aber die Vertragslage war klar.


    Hat jemand von Euch auch solche Erfahrungen gemacht? Ist das normal?

    Grüsse aus der Schweiz

    darkmc

    #2
    AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

    Hallo,

    wundere mich etwas über diese Vertragsklausel. Was haben eue Franken mit dem Euro am Hut, wenn es sich um ein britisches Fahrzeug handelt. Wenn ich es richtig weiß, ist da die Kursentwicklung eher umgekehrt.

    Gruß
    Jürgen
    zw is nich zwickau

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      #3
      AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

      Hattest Du bei einem Vertragshändler bestellt oder bei einem freien Händler?

      Viele Grüße

      Sailor
      Land-Rover Lightweight Diesel,
      ex Königl. Landmacht der Niederlande

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        #4
        AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

        Hallo
        Bei einem Vertragshändler.
        Gruss darkmc

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          #5
          AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

          Da würde ich doch mal bei der JLR Kundenzufriedenheit nachfragen,ob das in ihrem Konzern so üblich ist.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

            Also irgendeiner muss das Wechselkursrisiko tragen. Händler, Hersteller oder Kunde.
            Entweder schlagen die ersten beiden ordentlich drauf um das Risiko abzudecken, oder der Kunde.
            Im gleichen Währungsraum würde es nicht passiert …

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              #7
              AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

              Da,wo das Auto herkommt,wird mit GBP bezahlt.
              Dort wo es ausgeliefert wurde,mit CHF.
              Was hat das mit dem Eurokurs zu tun?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                Das war auch meine Frage. Wobei die GBP-CHF Kombi eher zu einer Preissenkung geführt hätte.
                zw is nich zwickau

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                  #9
                  AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                  Man lasse den Kaufvertrag und die AGBs lesen. Und zwar von einem Rechtsanwalt. In deutschen Kaufverträgen und/oder AGBs findet man oft eine Klausel, dass der Verkäufer zu Preiserhöhungen berechtigt ist, falls (a) mehr als vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin liegen und (b) der Hersteller zwischenzeitlich die Listenpreise erhöht. Im Gegenzug hat man ein Rücktrittsrecht, falls diese Preiserhöhung über 5% ausfällt.

                  Schweizer Recht kenne ich nicht.

                  Ich sehe hier drei Ansätze:

                  1. ja, der veranschlagte Liefertermin lag über der Frist; der tatsächliche jedoch nicht.
                  2. ja, der CHF hat sich gegenüber dem EUR von November bis jetzt ungünstig entwickelt - aber gerade mal um 2%
                  3. und nein, gegenüber dem GBP hat sich der CHF sogar günstig entwickelt. Und das sollte doch bei einem englischen Auto die Referenz sein.

                  Fred.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                    Eventuell werden die Europa-Geschäfte ausschließlich in Euro abgewickelt.

                    Gruß Marc

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                      Mag sein. Gerade gegoogelt: der Preis z.B. des Discovery HSE Luxury wurde tatsächlich zum 1.1.2016 um rund 3.000 CHF erhöht. In Deutschland würde ich jetzt ganz gepflegt unter Beachtung der Fristen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

                      In der Schweiz mag das anders sein. Vorsichtiges Googlen deutet darauf hin, dass es dort wichtig sein kann, ob der Händler beim Vertragsabschluss bereits die Preiserhöhung kannte. Das könnte möglich sein und Basis für eine Anfechtung des Vertrags wg. Grundlagenirrtums sein.

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                        #12
                        @darkmc: Deine Verärgerung kann ich verstehen, jedoch nicht, warum du den Wagen trotzdem übernommen hast?

                        Auf der Rückseite deines Kaufvertrags findest du die allgemeinen Vertragsbestimmungen. Da steht unter dem Punkt "Preisänderungen" folgendes geschrieben:
                        Basis des vereinbarten Kaufpreises des gekauften Fahrzeuges ist der bei Vertragsabschluss unverbindliche Netto-Verkaufspreis für Fahrzeug und Zubehör. Treten Änderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate, ist die Firma berechtigt und verpflichtet, den Preis im gleichen Verhältnis zu ändern, wie der unverbindlich empfohlene Netto-Verkaufspreis angestiegen oder gesunken ist.

                        Daher stellt sich eine einzige Frage: Liegen zwischen Bestell- und Lieferdatum mehr oder weniger als 90 Tage?

                        - Sind es mehr, hast du rechtlich keine Möglichkeit mehr, den Vertrag anzufechten.
                        - Sind es weniger, musst du die Preiserhöhung nicht akzeptieren.

                        Ich vermute mal, dass dir inzwischen klar geworden ist, dass du am kürzeren Hebel sitzt. Demnach ist jetzt einfach Schadensbegrenzung angesagt. Nur wie und was? Du hast ja hier ne ganze Menge an Meinungen und Tipps erhalten ... allerdings keine zielführenden! >k

                        Wenn die Frist abgelaufen ist, würde ich dir folgendes Vorgehen empfehlen: Schreibe dem Verkäufer eine Mail oder einen Brief, in dem du ihm höflich aber bestimmt mitteilst, dass du enttäuscht bist und von ihm einen konstruktiven Vorschlag betreffend einer anteiligen Übernahme des Mehrpreises erwartest. (z.B. ein Entgegenkommen beim Kauf von Winterrädern, Tankgutscheine, o.ä.) Erwähne in deinem Schreiben auch deinen grossen Freundes- und Bekanntenkreis, an den du deinen Freundlichen im Falle einer einvernehmlichen Lösungsfindung gerne weiterempfehlen würdest.

                        Verzichte in deiner Argumentation jedoch auf Hinweise über Wechselkursentwicklungen, denn die sind unter dem Punkt "Preisänderungen" mit dem letzten Satz rechtlich abgedeckt. Mit einem Anwalt zu drohen oder gar von einem Vertragsrücktritt zu fabulieren, würde ich als lächerlich bezeichnen und auch ein Schreiben an den Importeur würde dir nichts bringen, denn der ist für die allgemeinen Vertragsbestimmungen nicht verantwortlich.

                        Wünsche dir gutes Gelingen bei deinen Verhandlungen. :kl

                        Gruss BL1578
                        Ich bin nicht verantwortlich für das was du verstehst!

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                          #13
                          AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                          Zitat von BL1578 Beitrag anzeigen
                          ....Treten Änderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate, ist die Firma berechtigt und verpflichtet, den Preis im gleichen Verhältnis zu ändern, wie der unverbindlich empfohlene Netto-Verkaufspreis angestiegen oder gesunken ist.
                          ...Das ist meines Erachtes genau die Frage: Der VEREINBARTE Liefertermin war Mai 2016 (also >3 Monate), so dass zu prüfen ist, was passiert, wenn der Wagen schon innerhalb der 3 Monate ausgeliefert wurde...
                          Nach Vertrag gilt der vereinbarte Termin.

                          Super ärgerlich und Customer Experience sieht anders aus!

                          Ich würde auch auf Händler aber auch JLR mit diesem negativ Erlebnis zugehen und an deren Kundenzufriedenheit appellieren und mit grossem Bekanntenkreis / I'net / Foren argumentieren.

                          Viel Erfolg und Glück, Hans

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                            #14
                            AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                            ....m.E. war der erste Fehler, daß das Fahrzeug ohne Widerspruch abgenommen wurde. Es wäre zu klären gewesen(mit einem versierten Anwalt), ob der vorgezogene Termin, als auch der geänderte Preis hingenommen werden mußten. Das erübrigt alle anderen Überlegungen.....
                            gruß
                            thomas
                            ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                              #15
                              AW: Nachzahlen von fast CHF 3000.-- bei Übernahme des Neuwagens - normal?

                              Hallo zusammen

                              Danke für Eure Antworten und Überlegungen. Natürlich war mir diese Option auch klar - jedoch würde mich der Anwalt nochmals eine Stange Geld mehr kosten...
                              Wir konnten mit dem Händler über Zusatzleistungen übereinkommen, welche unter dem Strich ok waren, auch wenn wir diese so nicht gebraucht hätten. Das hat es erträglich gemacht...
                              ABER: Customer Experience sieht definitiv anders aus.

                              Was mich Wunder genommen hat ist, ob dieses Verhalten im Dunstkreis von Land Rover usus ist (bei anderen Marken ist es mir noch nie unter gekommen) und ob das anderen auch wiederfahren ist, die ihr Neufahrzeug erst kürzlich übernommen haben (insb. in der CH).

                              Vielen Dank an die Community für das Sharen der Gedanken!

                              Grüsse

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