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Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Hamm

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    Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Hamm

    Hi,

    wer es noch nicht weiss: Hiermit ist es amtlich!

    Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung

    Ansonsten: no comment!!

    Gruß aus dem elektronikfreien Serienlager!

    Rulaman


    OLG Hamm, Pressemitteilung vom 28.01.2016 zu den Beschlüssen 28 U 46/15 vom 02.07.2015 und 28.07.2015 (rkr)


    Das Navigationsgerät eines Land Rover Discovery verfügt über keine Datentechnik, die Navigationsdaten permanent speichert oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergibt, so dass Navigationsdaten des Fahrzeugnutzers in unzulässiger Weise ausgespäht werden könnten. Unter Hinweis hierauf hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn mit Beschlüssen vom 02.07.2015 und vom 28.07.2015 bestätigt.

    Im März 2014 bestellte der Beklagte aus Paderborn beim klagenden Autohaus in Gummersbach einen individuell konfigurierten Land Rover Discovery 3.0 SDV6 zum Preis von 60.450 Euro. Vor der Auslieferung des Fahrzeugs verlangte der Beklagte neben einer Betriebsanleitung, dass die Fahrzeugtechnik ʺOrt, Zeit und Kilometer-Standʺ nicht speichern und diese Daten nicht weiter senden dürfe. Andernfalls verletze eine Fahrzeugnutzung sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter Hinweis hierauf verweigerte der Beklagte die ihm von der Klägerin angetragene Fahrzeugabnahme. Die Klägerin hatte ihn daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von ca. 9.000 Euro verklagt.

    Die Schadensersatzklage hatte Erfolg. Nach der Entscheidung des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm hatte der Beklagte kein Recht, die Abnahme des Neufahrzeugs zu verweigern. Vor der Übergabe des Fahrzeugs habe er, so der Senat, keinen Anspruch auf das Übersenden einer Betriebsanleitung. Er habe die Abnahme auch nicht verweigern dürfen, weil das bestellte Fahrzeug mangelhaft gewesen sei. Seine Behauptung, der von ihm bestellte Land Rover verfüge bauartbedingt über unzulässige Vorrichtungen zum Ausspähen und zur permanenten Speicherung seiner persönlichen Daten, treffe nicht zu. Die von einem Kfz-Sachverständigen überprüfte Fahrzeugtechnik habe keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass das Navigationsgerät Daten über den Fahrzeugstandort permanent speichere oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergeben könne. Eine derartige Datenverarbeitung sei auch technisch nicht plausibel, weil diese Daten für eine elektronische Fehlerauswertung nicht von Bedeutung sein. Das im Fahrzeug überhaupt Daten gespeichert werden könnten, stelle keinen Verstoß gegen das Recht des Nutzers auf informationelle Selbstbestimmung da und sei per se kein Sachmangel. Der Beklagte hätte das Fahrzeug als Nutzer erwerben und dann selbst über die abgelegten Daten verfügen können. Ähnlich verhalte es sich bei der Anschaffung eines Computers oder eines Smartphones, bei denen ebenfalls Daten der Nutzer gespeichert würden. Auch dieser Umstand sei kein technischer Fehler des jeweiligen Geräts.


    Quelle: OLG Hamm
    www.landy-planet.de

    #2
    AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

    Lustiger Versuch aus einem Vertrag raus zu kommen aber den Hintergrund seines Gedanken kann ich gut nachvollziehen wenn ich mir aktuelle BMW Modelle anschaue. Da ruft plötzlich der Service an und bietet Werkstatttermine an und das meist bei Autohäusern an denen man oft vorbei fährt. Die neuen RR Modelle haben mit in Control gleichwertige Techniken verbaut.

    Der Beklagte hätte das Fahrzeug als Nutzer erwerben und dann selbst über die abgelegten Daten verfügen können.


    Diesen Punkt würde ich allerdings von dem Richter etwas genauer erklärt haben wollen, denn wer von euch kann in seine Fahrzeugdaten schauen???
    Ich ging leichtfertig hinein und kam leicht fertig wieder raus.

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      #3
      AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

      Kann er. Er benötigt halt das entsprechende Equipment und Know-How. ;) Im Zweifel kauft er Land Rover von Tata ab und dann kann er.
      Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G

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        #4
        AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

        so, Aluhut wieder aufsetzten und weiterfahren...
        Aber nicht auf der BAB, die LKW-Mautbrücken checken Kennzeichen ;-)
        Gruß, BEN

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          #5
          AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

          Menschen gibt's... :( Das Anschauen / Lesen der Nachrichten lässt an dem "Sapiens" in "Homo Sapiens" immer öfter zweifeln... :( Traurig.

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            #6
            AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

            Hm, verstehe ich nicht ?
            Ein Navi speichert Daten.
            Ist doch nix neues, wo ist das Problem ?

            Gruß Ralf.
            Nachher ist man immer Schlauer......

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              #7
              AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

              Das Problem ist wie oben beschrieben, welche Informationen gespeichert werden: die Zieleingabe, die gefahrene Strecke, die Fahrzeit, etc? Dazu ist ja auch die Stellungnahme des Sachverständigen. Die nächste Frage wäre: Wie lange diese Informationen noch abrufbar sind bzw. wie eine Person diese wieder löschen kann? Was kann denn die Werkstatt auslesen? Das hat alles etwas mit Informationshoheit und Eigentümerschaft der Informationen zu tun. Wenn man dies nur wissen wollte, dann hätte m.E. eine Anfrage nach §34 BDSG gereicht.

              Bei InControl bzw. InSecure verhält es sich etwas anders, da von vorn herein klar ist, dass die Möglichkeit der Datenübermittlung aus dem Auto gegeben ist (nach Aktivierung). Daher ist die Datenschutzerklärung von LR (die ich hier nicht bewerten will) auch sehr viel umfangreicher, da noch eine dritte Partei (der Datenempfänger) mit ins Spiel kommt. Eine andere Fragestellung wäre: Muss der Eigentümer den Fahrer davon in Kenntnis setzten, dass solche Technik verbaut ist (...Wo habe ich den heute wieder geparkt - obwohl ich das Auto gar nicht benutze...) Da gibt es mit Sicherheit auch noch andere Beispiele zur Nutzung, wie es nicht erdacht wurde, der Kreativität sind wohl kaum Grenzen gesetzt.

              VG Bonsai

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                #8
                AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

                ein Glück ist unser ohne Navi, Schwein gehabt
                wie signature, :Düberall schmutzige fenster:D, so

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                  #9
                  AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

                  hat er denn bluetooth?

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                    #10
                    AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

                    hi hi
                    das BMS sorgt schon dafür das alles gelöscht wird bevor es übertragen wird, die Werkstätten sind doch froh wenn man im einjährigen Wartungsintervall den Fehlerspeicher auslesen kann.
                    Einmal die Standheizung angemacht und im Radio ist nicht mehr gesoeichert.
                    Gruß Lothar


                    Discovery 4 HSE SDV6 MJ 12

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                      #11
                      AW: Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung; Beschluss des OLG Ha

                      Den Post verstehe Ich nicht. Was ist BMS? Warum wird etwas geloscht nach benutzung der Standheizung? Ich habe Disco IV mit Standheizung aber bei mir ist nicht der Fall.

                      Gruss


                      Zitat von Lowa Beitrag anzeigen
                      hi hi
                      das BMS sorgt schon dafür das alles gelöscht wird bevor es übertragen wird, die Werkstätten sind doch froh wenn man im einjährigen Wartungsintervall den Fehlerspeicher auslesen kann.
                      Einmal die Standheizung angemacht und im Radio ist nicht mehr gesoeichert.

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