Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen, natürlich darf bei einem Leiterrahnmenfahrzeug der Aufbau verändert werden. Es muss halt nur fachlich einwandfrei ausgeführt werden. Es sind gewisse Standards einzuhalten, bezüglich Festigkeit der Verbindungen, Mindestradien der Außenkanten, etc.
Wenn man mit der Karre einen schweren Auffahrunfall hat, sich der Hubdachdeckel selbstständig macht und eine Menschengruppe an der Bushaltestelle niedermäht, dann wird klar, das sowas doch besser mit Sachverstand konstruiert werden muss. Der Sachverständige muss seinen Kopf für solche Eventualitäten hinhalten.
Wenn es gescheit gemacht ist, hat der Prüfer kein Problem mit der Neuerteilung der Betriebserlaubnis.
Ich habe vor zwei Jahren meinen selbstgebauten Kofferaufbau (mit Hubdach) eintragen lassen, war gar kein Problem:
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