ich bin seit April letzten Jahres Besitzer eines gebrauchten Freelancer 2.2 TD (140 KW / ca 120.000km)
Leider sind wir nun zum zweiten Mal vom ADAC in die Werkstatt geschleppt worden.
1. Mal im Spätsommer:
Nach ca 500 km Autobahnfahrt, bei einer Tankfüllung knapp unter 1/4, plötzlich immer geringer werdende Motorleistung bis hin zum Ausrollen lassen auf den Standstreifen. Erneutes Starten nicht möglich. Auch nicht durch den ADAC
Diagnose (freie) Werkstatt (gleichzeitig der Verkäufer des Wagens):
Fehler in einem Crash-Sensor, daher Not-Aus der Kraftstoffpumpe.
2. Mal, an an Neujahr:
Wieder 500 km Autobahn, wieder Tankfüllung knapp unter 1/4, wieder über den ADAC in die Werkstatt.
Diagnose diesmal: Kraftstoffpumpe defekt, Metallspäne im kompletten System.
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Vor Sylvester war der Wagen übrigens noch ein der Werkstatt, damit ein Fehler am Gurtsensor behoben werden konnte. Eine Fehlermeldung über Kraftstoffdruck bekam der Meister nicht weg und wollte sich im neuen Jahr drum kümmern. Sein Tipp, falls das Auto doch noch einmal liegen bleiben sollte war, einen schwarzen Stecker im Motorhaube zu lösen und wieder zusammen zu stecken, damit die Sensormeldung verschwindet und wieder Diesel gepumpt werden kann.
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Nun mein Problem:
Die Werkstatt sagt, dass das zweite Mal ein ganz eigenständiger Fehler ist, der nicht mehr in die Garantie fällt und möchte nun, dass ich mich zur Hälfte an Kosten in Höhe von 2600€ beteilige. Dass die Umstände exakt identisch sind, erklärt sie mit einem Zufall.
Mir als absolutem Autolaien kommt das sehr komisch vor.
Kann das sein oder ist das ein Fall für den Anwalt?
Besten Dank für Eure Einschätzung,
Jan
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