Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
hat zufällig jemand eine Approved Gebrauchtwagen Garantie für seinen Landy abgeschlossen und könnte mir mit den Versicherungsbedingungen aushelfen ??
Es geht insbesondere um die Mobilitätsgarantie. Leider kann ich im Internet nichts finden…
Abgesichert wird dieses Qualitätsversprechen durch die umfassende 24 Monate Land Rover Approved Garantie, sowie eine 24 Monate Mobilitätsgarantie, die speziell für Land Rover entwickelt wurde.
Danke für deine Antwort!
Das habe ich auch gefunden. Aber ich benötige das "Kleingedruckte", die genauen Garantiebedingungen. Und da hatte ich bisher keinen Erfolg, auch ein Anruf bei Real Garant und beim Freundlichen hat mich nicht weitergebracht...
Wenn die jemand hätte wäre super, dann gerne per E-Mail/Fax über PN.
meint ihr die Real-Garant Bedingungen?
Das Handout dazu könnte ich euch nächste Tage schicken.
Unser Freelander ist noch in dieser Gebrauchtwagen-Garantie drin.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar