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habe gerade meinen importierten Landy durch die TÜV-"Vollabnahme" gebracht. Im Gutachten steht jedoch nichts von Anhängelast oder von Stützlast, obwohl eine Anhängerkupplung vorhanden ist.
Wie muss ich dies einschätzen? Kann ich einfach einen Anhänger ziehen (wie schwer darf der dann sein?) oder müsste ich dies alles separat begutachten und eintragen lassen?
normalerweise muß die Anhängelast eingetragen werden.
Es gab einen Zeitraum da wurden bei Zugmaschinen keine Anhängelasten eingetragen. Ich habe eine Serie 3 als Zugmaschine da steht im Testfeld: "Zug gsamtgewicht des Herstellers beachten".
Ich denke du hast aber keine Zugmaschine, sonder LKW oder PKW und dann brauchst du die Eintragung der Anhängelasten.
Am besten fragst du deinen TÜV. Ggf. haben die es vergessen und tragen es kostenlos nach.
Sind denn eine AHK samt drop plate mit entsprechend ("abschreibfähigen") Typenschildern montiert?
Wenn nicht, dann wenigstens die technisch mögliche Anhängelast eintragen lassen. Ist bei Series meist 2000kg. Aktuelle Rechtslage checken: kann sein, dass mit der allg. 2000kg Eintragung und einem "E~"-Kugelkopf alles roger ist. Weiß der TÜV aber besser als ich.
Können kannst Du.
Nur dürfen darfst Du leider nicht.
Jedenfalls nicht auf öffentlichen Straßen.
Wenn keine Anhängelast eingetragen ist, darfst Du mit dem Auto leider auch keinen Anhänger ziehen.
Die Anhängekupplung wird bei der Zulassung von den TÜV-Ing. gerne mal übersehen und nicht eingetragen.
Kannst aber jederzeit nachtragen lassen. Dann sind lesbare Typenschilder oder ein Gutachten vorteilhaft.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Selbst wenn eine Anhängelast eingetragen ist, darf man keinen Anhänger ziehen.
Die steht bei vielen Fahrzeugen schon drin, obwohl kein Haken verbaut ist.
Da muß eine Prüfnummer der AHK drin stehen, dann ist diese auch abgesegnet.
Eintragungsfreie AHK mit EG-Typgenehmigungen gabs zu Serienzeiten noch nicht.
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