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    #16
    Moin,
    soweit ich weiss, hat APS einen umgebauten Def als Zugmaschine in Wülfrath stehen. Die ziehen damit einen Pomotionanhänger mit Bühne und so. Gewicht soll irgendwo bei 6t liegen und ist natürlich mit Druckluftbremse.

    Gruß,
    Dennis

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      #17
      Hallo zusammen,

      mein 88er ist als Zugmaschine typisiert, !ohne Angaben zur Anhängelast!
      lediglich mit dem Hinweis: zulässiges Zuggesamtgewicht des Herstellers beachten.
      Das Zuggesamtgewicht ist mit 6120 kg angegeben (Typenschild im Motorraum)
      Ich rechne so:
      6120 kg minus tatsächliches Gewicht der Zugmaschine (1750kg, gewogen)= tatsächliche max Anhängelast.

      Gruß
      Peter
      Mein 110er hat Hydraulik

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        #18
        Original von gsx1200
        Hallo zusammen,

        mein 88er ist als Zugmaschine typisiert, !ohne Angaben zur Anhängelast!
        lediglich mit dem Hinweis: zulässiges Zuggesamtgewicht des Herstellers beachten.
        Das Zuggesamtgewicht ist mit 6120 kg angegeben (Typenschild im Motorraum)
        Ich rechne so:
        6120 kg minus tatsächliches Gewicht der Zugmaschine (1750kg, gewogen)= tatsächliche max Anhängelast.

        Gruß
        Peter
        Leider so nicht ganz richtig, der Ansatz ist aber schon gut.

        Du mußt das zul. Gesamtgewicht Deines Auto´s abziehen.

        Und wie weiter oben schon mal gesagt, ist in D bei auflaufgebremsten Anhänger über 25km/h eh bei 3500 kg Schluß.

        Gruß, der Feger
        Ohne Navi unterwegs :-(

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          #19
          na wirklich?
          "Anhänger über 25km/h eh bei 3500 kg Schluß"
          im landwirtschftlichen Bereich ist das denke ich etwas anders.
          Aber egal, die großen Lasten bewege ich eh nur mit einen auflaufgebremsten landwirtschaftlichen Hänger, mit dem ich nicht schneller als 25 km/h "darf".
          Und bevor wieder jeder was dazu weiß, ich habe eine "landwirtschaftliche Zugmaschine" mit "grünem" Nummernschild und ohne AU, also wie ein Unimog.

          Gruß
          Peter
          Mein 110er hat Hydraulik

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            #20
            Servus
            Ich hab einen 110er aber das ist egal 90er und 110er dürfen 3,5t ziehen
            allerdings wird meiner mit einem Pferdeanhänger mit 2 Hühs schon mächtig müde auf ner buckligen Autobahn und das sind so rund 2t.
            Da fehlen dann einfach die Pferde unter der Haube. Aber mach dir keine Sorgen weder Tüv noch Polizei haben eine Ahnung die winken dich durch oder ab
            Eriksen

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              #21
              Laut StVZO §42

              darf bei Geländewagen nicht mehr als das
              1,5-fache des zulässigen Gesammtgewichtes oder
              der Begrenzung des Herstellers
              und nie mehr als 3,5t

              bei "Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage" nicht mehr als 1,5-fache des zulässigen Gesammtgewichtes oder
              der Begrenzung des Herstellers

              Mal ne Frage: Was issn mit Sattelschleppern? Oder Zählt dann der Gesammte Sattelzug als "Kraftwagen"?

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                #22
                Original von Winterfreund
                Mal ne Frage: Was issn mit Sattelschleppern? Oder Zählt dann der Gesammte Sattelzug als "Kraftwagen"?
                Nee, ist eigentlich gleich.
                Du mußt halt nur beim "Anhänger" (dem aufgesatteltem) die Stützlast auf der Sattelplatte abziehen.
                Rechenbeispiel: Zugmaschine zGG 18to, Auflieger zGG 38to hierbei aufgeteilt auf Sattellast 11to und Achslast des Achsaggregates 27to.

                So nun rechnen wir: 18to (Zugmaschine) mal 1,5 = 27to.
                Passt. Müßte eigentlich so stimmen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

                Nochmal zum Geländewagen:
                "nei mehr als 3,5t"
                Ist klar, denn wenn man mehr Anhängelast am Landy (o.ä.) haben will, wird es damit auch zu einer Zugmaschine, mit allen Konsequenzen (preiswerte Steuern, horrende Versicherungskosten)

                Gruß, der Feger
                Ohne Navi unterwegs :-(

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