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Hi all!!!
Ich will meinen Defender evtl. in Zukunft fachmännisch selbst warten. Ein Punkt der dagegen sprechen könnte, ist dass ich diesfalls von LR kaum noch Kulanz erwarten könnte.
Wie sind die Erfahrungswerte?
Könnte ich von LR überhaupt noch ein Entgegenkommen unter Kulanz erwarten bei meinem Bj 2007 mit 45 tkm, der bis jetzt nach Vorschrift und ausschliesslich bei LR gewartet worden ist?
Auch betreffend Rost...
ist selbst warten überhaupt erlaubt?wenn was passiert ,wer wird dann in Rechenschaft genommen?ich wäre da sehr vorsichtig!
Sorry, HÄH ???
Auto, Defender, Aluschachtel NICHT Flugzeug ...
Es gibt Null Regelung dagegen alles selber zu machen und ganz viele Leute würden gar nicht mehr Auto fahren können, wenn sie in eine Werkstatt müssten.
@ter11: Es gibt in der CH keine gesetzliche Vorschrift, die dir das verbieten würde. Ich empfehle dir trotzdem einen Anruf bei deiner Versicherung betr. Abklärung der Kostenübernahme im Schadenfall.
Natürlich kannst du davon ausgehen, dass bei einer do-it-yourself-Lösung von JRL keine Kulanz erwartet werden darf.
Gruss BL1578
Ich bin nicht verantwortlich für das was du verstehst!
Meine Frage war eher, ob es überhaupt Kulanz noch geben könnte bei dem Fahrzeug, selbst wenn das Fzg weiterhin durch Landrover gewartet würde.
Haftung:
Selbst warten ist nicht verboten.
Es gelten genau die gleichen Regeln wie auch für Werkstätten. Wenn man schuldhaft Mist baut (Vorsatz od. Fahrlässigkeit) und dies zu einem Unfall führt - und nur dann - kann es sein, dass man dafür haften muss. Genau genommen muss sowieso erstmal die Haftpflichtversicherung zahlen und könnte ggf. auf einen zurückgreifen bei grobfahrlässig verschuldetem Schadensfall.
Man sollte deshalb nur Wartungsarbeiten ausführen, von welchen man eine gewisse Ahnung hat und das verantworten kann.
Es ist mir auch noch nie eine Haftpflicht-Versicherungspolice untergekommen, gemäss welcher selbst Warten nicht ok wäre. Es steht in solchen Policen normalerweise nichtmal drin, dass man das Fzg überhaupt Warten müsste.
Ergo ist es erlaubt. Wüsste deshalb nicht, warum ich dbzgl. ein OK meiner Versicherung bräuchte.
Meine Frage war eher, ob es überhaupt Kulanz noch geben könnte bei dem Fahrzeug, selbst wenn das Fzg weiterhin durch Landrover gewartet würde.
Haftung:
Selbst warten ist nicht verboten.
Es gelten genau die gleichen Regeln wie auch für Werkstätten. Wenn man schuldhaft Mist baut (Vorsatz od. Fahrlässigkeit) und dies zu einem Unfall führt - und nur dann - kann es sein, dass man dafür haften muss. Genau genommen muss sowieso erstmal die Haftpflichtversicherung zahlen und könnte ggf. auf einen zurückgreifen bei grobfahrlässig verschuldetem Schadensfall.
Man sollte deshalb nur Wartungsarbeiten ausführen, von welchen man eine gewisse Ahnung hat und das verantworten kann.
Es ist mir auch noch nie eine Haftpflicht-Versicherungspolice untergekommen, gemäss welcher selbst Warten nicht ok wäre. Es steht in solchen Policen normalerweise nichtmal drin, dass man das Fzg überhaupt Warten müsste.
Ergo ist es erlaubt. Wüsste deshalb nicht, warum ich dbzgl. ein OK meiner Versicherung bräuchte.
Gruss
t
Oh, der Herr möge mir verzeihen! Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Versicherungen manchmal etwas störrisch sein können ... vor allem bei der Kostengutsprache bei Schadenfällen von "selbstgewarteten" Fahrzeugen ... aber das hast du ja alles schon gewusst ... :p
Ich bin nicht verantwortlich für das was du verstehst!
Das Versicherungsunternehmen bei der Kostengutsprache generell nicht per se grosszügig sind ist klar. Ich hätte aber noch nie von einem Fall gehört, wo jemandem wegen Selbstwartung des eigenen Autos ein ansonsten gedeckter Schaden von der Versicherung nicht bezahlt worden wäre. Quasi - ich wechsle mein Öl selbst und fahre jemandem Morgen ins Heck -> Versicherung sagt mir ich müsse den Auffahrunfall selbst bezahlen, weil ich selbst Ölwechsel gemacht habe - ohne dass ein Zusammenhang zum Unfall besteht.
So etwas wäre m.E. nur denkbar, wenn ich auf grobfahrlässige Weise den Ölwechsel so verbockt hätte, dass zB die Bremsen dadurch beeinträchtigt worden sind. Dann besteht aber eben ein Zusammenhang.
Falls jemand einen solchen Fall kennt, würde mich das durchaus interessieren.
Die entscheidende Antwort wurde doch schon gegeben. Nach 8 Jahren wirst Du keine Kulanz mehr bekommen, egal bei was. Ich versteh die ganze Diskussion nicht.
... Ich hätte aber noch nie von einem Fall gehört, wo jemandem wegen Selbstwartung des eigenen Autos ein ansonsten gedeckter Schaden von der Versicherung nicht bezahlt worden wäre. Quasi - ich wechsle mein Öl selbst und fahre jemandem Morgen ins Heck -> Versicherung sagt mir ich müsse den Auffahrunfall selbst bezahlen, weil ich selbst Ölwechsel gemacht habe - ohne dass ein Zusammenhang zum Unfall besteht.
Ach so, du verstehst unter "fachmännisch selbst warten" einen Ölwechsel ... ich bin davon ausgegangen, du meintest das Abarbeiten nach der Inspektions-Checkliste ... :sh
Ich bin nicht verantwortlich für das was du verstehst!
Ach so, du verstehst unter "fachmännisch selbst warten" einen Ölwechsel ... ich bin davon ausgegangen, du meintest das Abarbeiten nach der Inspektions-Checkliste ... :sh
Das ist ein Beispiel zur Illustration und hat nichts mit meinen Vorhaben zutun.
Ein Ölwechsel wird aber bestimmt gelegentlich auch dazugehören.
Wie aber voca richtig bemerkt, ist meine Ausgangsfrage beantwortet. Es sei den jemand hat hier Erfahrungen mit LR-Kulanz an solch einem Fzg. aus 2007.
Mach ruhig selber, was du dir zutraust! Bei meinem Dicken (MY 2008) steht auch der 80.000er Service an, aber die Öle wechseln traue ich mir auch noch selber zu. Und wenn du des Lesens mächtig bist und davon gehe ich aus, dann kannst du 80 % der Checkliste selber abarbeiten. Sichtkontrollen bei Bremsscheibe und ähnliches kann wohl fast jeder und all die verbleibenden offenen Punkte lass vom Schrauber deines Vetrauens um kleines Geld machen!
Da hast du allein schon bei den Ölen einen Gewinn von über 100%.......
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