Da wird ja einiges in den Raum geworfen - zum einen ist eine reguläre Kündigung immer zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres möglich. D.h. wenn die Hauptfälligkeit (in der Regel) zum 1.1. ist, dann muss bis zum 30.11. gekündigt sein.
Es reicht, wenn die Kündigung beim Versicherer dort eingegangen ist. Ansonsten immer erst mal auf die Hauptfälligkeit schauen. Dann hat man ja noch das Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung. Und in dem Brief von der Versicherung steht das auch so drin, bis wann gekündigt sein muss.
Der Monat November ist generell ein 'heisser' Monat in der KfZ Versicherungs Sparte, da sollte man sich jährlich einfach mal damit befassen ....
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