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Austauschmotor im Neufahrzeug
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BonGiorno
AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
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AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Interessanter Gedanke.
Ich schenke mir die Inspektionen,damit nicht die Dreijahresgarantie des Herstellers sondern
die Zweijahresgewährleistung des Händlers greift und möchte dann noch einen Obulus dafür.
Viel Spaß.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Zitat von Juhulia Beitrag anzeigenAbfindung? Wofür?
Im Rahmen der Gewährleistung oder der Garantie muss der Verkäufer nachbessern. Steht im Kaufvertrag.
Wo steht das mit der Abfindung?
Anderes Beispiel um zu verdeutlichen worum es geht:
Wenn der Händler den Wagen vor Auslieferung einmal kräftig zu klump fährt und anschließend vollständig und besser als neu reparieren lässt bleibt es trotzdem ein Unfallfahrzeug. Das lässt sich nicht beheben, muss beim Verkauf mit angegeben werden und wirkt sich in aller Regel nachhaltig auf den Preis aus.
Ein Austauschmotor ist ein ähnlicher Mangel, vielleicht nur nicht so schwerwiegend.
Gruß,
Mathias"Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D
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BonGiorno
AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Zitat von andyscheele Beitrag anzeigenHabe vor Jahren einen TD5 als Neufahrzeug gekauft, vor Auslieferung wurde der Motor getauscht , dies wurde mir mitgeteilt, der Grund ist und war mir egal.... Ich war einverstanden und das Fahrzeug läuft heute noch wie geschmiert.
Der hat bei der Aktion nämlich einige gute Taler extra gemacht, weil das Werk ihm den Tausch fürstlich entlohnt hat.
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AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Das ist kein Grund für eine Preisminderung. Die Garantie und Gewährleitung bleibt die gleiche. Zu dem, wenn der Garagist es dir nicht gesagt hätte, wüsdest du es ja garnicht und würdest dir auch keine Gedanken machen.
Nimm ihn und hab Spass damit.
Ich glaube, es hat hier noch nie Jemand im Werk nachgefragt welche Motor-, Getriebe- und Achsnummern denn zu seiner VIN passen müssen.
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AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Zitat von BonGiorno Beitrag anzeigenLass mir raten, dein Händler ist scheissenfreundlich zu dir?
Der hat bei der Aktion nämlich einige gute Taler extra gemacht, weil das Werk ihm den Tausch fürstlich entlohnt hat.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
[QUOTE=Juhulia;1327277]So viele Defekte, Schwierigkeiten und Probleme. Und kein Entgegenkommen beim Preis.
Da will sich wohl einer unbedingt persönlich noch einen der letzten Defender günstig sichern. Tja.
Hallo Juhulia,
wäre das schlimm? Für mich liegt das Geheimnis im günstigen Einkauf! Und wenn es mal ans Verkaufen geht, möchte ich nicht wegen Fehler anderer draufzahlen oder Probleme haben. Der 110er parkt auf jeden Fall jetzt friedlich neben unserem 90er. Die Überführungsfahrt hat ganz entspannt geklappt. Mal sehen wie es weiter geht...
Gruß Fony
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AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Mathias hat Dir doch in Beitrag #19 bereits die richtige Antwort gegeben.
Es liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor. Kein Sachmangel - aber in der Art der Beschaffenheit der Kaufsache: Ein Neuwagen hat "fabrikneu" zu sein. Falls nach Verlassen des Werks, ohne ausdrückliches Verlangen des Käufers, vom Verkäufer nicht unerhebliche Reparaturen durchgeführt wurden, ist der Wagen nicht mehr fabrikneu.
Dies stellt einen Mangel dar, welcher nicht mehr zu beheben ist.
Du hast also die Wahl zwischen Rücktritt und Minderung.
Da dies zwar einfach klingt - aber nicht ist - rate ich dringend davon ab, ohne Anwalt den Vorgang weiter zu verfolgen. Der Ablauf weist tückische Fallstricke auf, wie die einschlägige Rechtssprechung beweist.
Fred.
P.S. Der Händler hat Dir den Sachverhalt aufgezeigt, da er bei Verschweigen eine weitere Rechtsverletzung begangen hätte. Ich gehe also davon aus, dass ihm die Konsequenzen ohnehin klar sind. Einen möglichen wirtschaftlichen Schaden hat er voraussichtlich nicht selbst zu tragen. Mitleid ist also nicht angebracht.
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BonGiorno
AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenGarantiearbeiten muss der Vertragshändler für ein Taschengeld erledigen.
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Eck
AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Moin,
ich sehe das auch so wie Fred95 ..... sich hier eine Meinung zu bilden aufgrund meist "laienhafter, vermuteter Aussagen" (ist nicht böse gemeint) geht nicht. Fachanwalt belämmern und sich dort Auskunft holen und das weitere Vorgehen besprechen.
Ein fabrikneuer Motor ist es nach den Arbeiten die laut Post 3 durchgeführt wurden eher nicht sondern ein "instand" gesetzter. Ob man das VOR der Auslieferung akzeptieren muß, muß überprüft werden.
Bis zur Klärung würde ICH versuchen, den Wagen unangemeldet beim Händler stehend mir vorhalten zu lassen.
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Mitglied
- 28.02.2012
- 630
- 61381
- Defender 90; LR130 TD5 Ambulance ; Land Rover Santana 88 Ligero & Freelander 2 ATM
AW: Austauschmotor im Neufahrzeug
Da gibt es nur ein Problem bei der Idee:
Bis zur Klärung würde ICH versuchen, den Wagen unangemeldet beim Händler stehend mir vorhalten zu lassen.
Du kannst deinen Defi nach dem 31.12.2015 nicht mehr zulassen, denn dann gilt die neue Reform der Zulassung,
das das Fahrzeug mit einem passiven Sicherheitssystem, sprich Airbags ausgestattet sein muss.
Dazu soll es weder eine Ausnahme(-genehmigung) geben, noch sonstige Möglichkeiten, ein Neufahrzeug ohne
Airbag, Reifendrucksensorik oder E-call Rufsystem zu zu lassen. Wobei bei letzterem eine Übergangsfrist bis zum
01.01.2018 eingeräumt wurde.
Daher, wie meine Vorredner schon geschrieben haben, ohne Anwalt geht da nix. Übernahme und Zulassung ja,
aber im Übergabeprotokoll das ganze schriftlich fixieren, denn sonst heißt es später, habe ich so nie gesagt!
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