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Austauschmotor im Neufahrzeug

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    #16
    AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

    Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
    Und warum denkst du schon ans Verkaufen eh du ihn überhaupt hast?
    Bei der Überlegung geht es eher um die Abschätzung einer Schadenersatzhöhe.
    Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
    Jetzt machst den ganzen Aufwand und dann hast vielleicht noch mal nen Motorschaden eh du ihn verkaufst.
    Es gibt ja verschiedene, die auf Garantie nen Tauschmotor bekommen haben. Denkst du, da gibts dann noch ne Abfindung?
    Ja, natürlich gibt es bei einem Tauschmotor auf Garantie eine Abfindung, nur kommen die Händler bei den meisten Haltern mit den bisher gefahrenen Kilometern durch ohne sich streiten zu müssen. Typischerweise fällt ein Motor nach X-Tausend Kilometern erst aus und wenn dann auf Gewährleistung ein AT Motor rein kommt, dann hat der eben Null Kilometer und ist damit selber schon ein Teil der Abfindung. In den meisten Fällen git es aber auch noch zusätzlich etwas aus dem Abfindungstopf, man muss nur fragen und das sauertöpfische Gesicht des Händlers ignorieren, der hat nämlich da eine Versicherung für.

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      #17
      AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

      Interessanter Gedanke.
      Ich schenke mir die Inspektionen,damit nicht die Dreijahresgarantie des Herstellers sondern
      die Zweijahresgewährleistung des Händlers greift und möchte dann noch einen Obulus dafür.
      Viel Spaß.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #18
        AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

        Abfindung? Wofür?

        Im Rahmen der Gewährleistung oder der Garantie muss der Verkäufer nachbessern. Steht im Kaufvertrag.

        Wo steht das mit der Abfindung?

        P.S. Mei Rückfahrleuchte funzt net. Wie hoch ist die Abfindung? :kl

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          #19
          AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

          Zitat von Juhulia Beitrag anzeigen
          Abfindung? Wofür?
          Im Rahmen der Gewährleistung oder der Garantie muss der Verkäufer nachbessern. Steht im Kaufvertrag.
          Wo steht das mit der Abfindung?
          Richtig. Nur kann man den Mangel, der dem Wagen auch mit neuem Motor noch anhaftet nicht nachbessern. Danach greifen dann eben Minderung/Schadenersatz. (Ob der Mangel ausreichend erheblich ist um den Rücktritt zu rechtfertigen wird hier ja gerade trefflich diskutiert;); ob das angesichts der fehlenden Möglichkeit zur Neulieferung aufgrund Produktionseinstellung überhaupt sinnvoll ist steht nochmal auf einem anderen Blatt).

          Anderes Beispiel um zu verdeutlichen worum es geht:
          Wenn der Händler den Wagen vor Auslieferung einmal kräftig zu klump fährt und anschließend vollständig und besser als neu reparieren lässt bleibt es trotzdem ein Unfallfahrzeug. Das lässt sich nicht beheben, muss beim Verkauf mit angegeben werden und wirkt sich in aller Regel nachhaltig auf den Preis aus.

          Ein Austauschmotor ist ein ähnlicher Mangel, vielleicht nur nicht so schwerwiegend.

          Gruß,
          Mathias
          "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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            #20
            AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

            Habe vor Jahren einen TD5 als Neufahrzeug gekauft, vor Auslieferung wurde der Motor getauscht , dies wurde mir mitgeteilt, der Grund ist und war mir egal.... Ich war einverstanden und das Fahrzeug läuft heute noch wie geschmiert.


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              #21
              AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

              Zitat von andyscheele Beitrag anzeigen
              Habe vor Jahren einen TD5 als Neufahrzeug gekauft, vor Auslieferung wurde der Motor getauscht , dies wurde mir mitgeteilt, der Grund ist und war mir egal.... Ich war einverstanden und das Fahrzeug läuft heute noch wie geschmiert.
              Lass mir raten, dein Händler ist scheissenfreundlich zu dir?
              Der hat bei der Aktion nämlich einige gute Taler extra gemacht, weil das Werk ihm den Tausch fürstlich entlohnt hat.

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                #22
                AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                Das ist kein Grund für eine Preisminderung. Die Garantie und Gewährleitung bleibt die gleiche. Zu dem, wenn der Garagist es dir nicht gesagt hätte, wüsdest du es ja garnicht und würdest dir auch keine Gedanken machen.

                Nimm ihn und hab Spass damit.

                Ich glaube, es hat hier noch nie Jemand im Werk nachgefragt welche Motor-, Getriebe- und Achsnummern denn zu seiner VIN passen müssen.

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                  #23
                  AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                  Zitat von BonGiorno Beitrag anzeigen
                  Lass mir raten, dein Händler ist scheissenfreundlich zu dir?
                  Der hat bei der Aktion nämlich einige gute Taler extra gemacht, weil das Werk ihm den Tausch fürstlich entlohnt hat.
                  Garantiearbeiten muss der Vertragshändler für ein Taschengeld erledigen.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #24
                    AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                    und sollte sich herausstellen,dass er ein intaktes Teil getauscht hat,
                    dann darf er das bezahlen.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #25
                      AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                      [QUOTE=Juhulia;1327277]So viele Defekte, Schwierigkeiten und Probleme. Und kein Entgegenkommen beim Preis.
                      Da will sich wohl einer unbedingt persönlich noch einen der letzten Defender günstig sichern. Tja.

                      Hallo Juhulia,
                      wäre das schlimm? Für mich liegt das Geheimnis im günstigen Einkauf! Und wenn es mal ans Verkaufen geht, möchte ich nicht wegen Fehler anderer draufzahlen oder Probleme haben. Der 110er parkt auf jeden Fall jetzt friedlich neben unserem 90er. Die Überführungsfahrt hat ganz entspannt geklappt. Mal sehen wie es weiter geht...
                      Gruß Fony

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                        #26
                        AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                        Mathias hat Dir doch in Beitrag #19 bereits die richtige Antwort gegeben.

                        Es liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor. Kein Sachmangel - aber in der Art der Beschaffenheit der Kaufsache: Ein Neuwagen hat "fabrikneu" zu sein. Falls nach Verlassen des Werks, ohne ausdrückliches Verlangen des Käufers, vom Verkäufer nicht unerhebliche Reparaturen durchgeführt wurden, ist der Wagen nicht mehr fabrikneu.

                        Dies stellt einen Mangel dar, welcher nicht mehr zu beheben ist.

                        Du hast also die Wahl zwischen Rücktritt und Minderung.

                        Da dies zwar einfach klingt - aber nicht ist - rate ich dringend davon ab, ohne Anwalt den Vorgang weiter zu verfolgen. Der Ablauf weist tückische Fallstricke auf, wie die einschlägige Rechtssprechung beweist.

                        Fred.

                        P.S. Der Händler hat Dir den Sachverhalt aufgezeigt, da er bei Verschweigen eine weitere Rechtsverletzung begangen hätte. Ich gehe also davon aus, dass ihm die Konsequenzen ohnehin klar sind. Einen möglichen wirtschaftlichen Schaden hat er voraussichtlich nicht selbst zu tragen. Mitleid ist also nicht angebracht.

                        Welche Rechte hat der Käufer, wenn sein „Neuer“ noch vor der Auslieferung an ihn beschädigt wurde? Die Antwort hängt nicht zuletzt davon ab, wo und wann der Schaden ...

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                          #27
                          AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                          Garantiearbeiten muss der Vertragshändler für ein Taschengeld erledigen.
                          Eine Vergütung von 151,29 Euro netto pro geleisteter Arbeitsstunde, so die Kopie die ich bei einem unserer Fahrzeuge durch Zufall in die Hände bekommen habe, ist alleine schon mal kein Taschengeld ...

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                            #28
                            AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                            Bei Garantiearbeiten werden die AW bezahlt und sonst garnichts
                            und zwar zu einem Satz,den LR festlegt und nicht das Autohaus.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #29
                              AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                              Moin,

                              ich sehe das auch so wie Fred95 ..... sich hier eine Meinung zu bilden aufgrund meist "laienhafter, vermuteter Aussagen" (ist nicht böse gemeint) geht nicht. Fachanwalt belämmern und sich dort Auskunft holen und das weitere Vorgehen besprechen.
                              Ein fabrikneuer Motor ist es nach den Arbeiten die laut Post 3 durchgeführt wurden eher nicht sondern ein "instand" gesetzter. Ob man das VOR der Auslieferung akzeptieren muß, muß überprüft werden.
                              Bis zur Klärung würde ICH versuchen, den Wagen unangemeldet beim Händler stehend mir vorhalten zu lassen.

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                                #30
                                AW: Austauschmotor im Neufahrzeug

                                Da gibt es nur ein Problem bei der Idee:
                                Bis zur Klärung würde ICH versuchen, den Wagen unangemeldet beim Händler stehend mir vorhalten zu lassen.
                                Du kannst deinen Defi nach dem 31.12.2015 nicht mehr zulassen, denn dann gilt die neue Reform der Zulassung,
                                das das Fahrzeug mit einem passiven Sicherheitssystem, sprich Airbags ausgestattet sein muss.
                                Dazu soll es weder eine Ausnahme(-genehmigung) geben, noch sonstige Möglichkeiten, ein Neufahrzeug ohne
                                Airbag, Reifendrucksensorik oder E-call Rufsystem zu zu lassen. Wobei bei letzterem eine Übergangsfrist bis zum
                                01.01.2018 eingeräumt wurde.
                                Daher, wie meine Vorredner schon geschrieben haben, ohne Anwalt geht da nix. Übernahme und Zulassung ja,
                                aber im Übergabeprotokoll das ganze schriftlich fixieren, denn sonst heißt es später, habe ich so nie gesagt!

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