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Ich schlafe ab und an im 110er. Darum auch eine Air-Top. 2 Nächte also ca. 12 Stunden Laufzeit tun auch meiner 100A Batterie nix. Ich meine, die Heizung schaltet sich auch ab, wenn weniger als 11.7 V vorhanden sind...
Ob warmes Kühlwasser am Morgen dem Motor gut tut? Reicht nicht nicht Motoröl in passender Spezifikation?
Moin moin,
habe das Thema Standheizung gerade hinter mir (Nov. 06), allerdings Einbau im Disco II. Das meiste wurde bereits erwähnt, vielleicht kann ich aber trotzdem noch etwas ergänzen.
Vorab kleiner Tip: Ich habe meine Webasto TT C mit Telestart 91 über die Anoncen AVIS rausgefischt (Neu, und von einem sehr fairem Verkäufer). Fast halber Preis, daher war mir das Risiko mit dem Verzicht auf Garantie Schnurz. Einbau ging bei einem so geräumigen Fahrzeug wie dem Disco sehr gut (müßte beim Def. ja ähnlich sein). Etwas Problematisch ist die Ansteuerung der Klima (mit Relais). Aber die Einbauanleitung von Webasto ist top. Die neuen Öfen haben eine EG.Betriebserlaubnis, also keine Eintragung erforderlich. Bedenken sollte man: Auch in den Sommermonaten den Ofen ein mal im Monat(?) anwerfen und gut durchlaufen lassen (15-20 min), sonst folgen teure Schäden, da sich die Pumpe festsetzen kann.
Zu dem Luftheizungen gibt es Bestimmungen, die das Austauschen (ganz od. teilweise ist mir nicht bekannt/könnte ich aber erfragen) nach 10 Jahren vorschreibt.
Gruß Harald :Oo====oO:
Mir hat mein Händler erzählt, das man mein TD5 nur ein Steuermodule benötigt, da als Standheizung der Zusatzheizer verwendet wird.
Das muß ja wohl Quatsch sein wenn ich Euch so zuhöre.
Es gibt Fahrzeuge die haben ab Werk einen Zuheizer eingebaut, dieser kann zur Standheizung aufgerüstet werden und muß über ein Diagnose-Tester als Standheizung freigeschaltet werden. Das ist natürlich die einfachste + günstigste Variante....bei mir war leider kein Zuheizer eingebaut.
Gruß Harald
Zusatzheizgeräte:
Werkseitig eingebaute Heizgeräte müssen nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein, da sie bereits im Rahmen der Fz.-ABE genehmigt sind.
Die Abnahme nach §19 (3) StVZO entfällt für eine Zusatzheizung, wenn deren ABG (Allgemeine-Bauart-Genehmigung) bereits eine feste Fahrzeugzuordnung beinhaltet.
Dies betrifft insbesondere Heizungen des Herstellers Webasto.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie so eingebaut ist wie in der zugehörigen Anleitung beschrieben und der Einbau nicht von einer Änderungsabnahme abhängig gemacht ist.
Folglich muss bei einer solchen Heizung der Nachweis der ABG ständig im Fahrzeug mitgeführt werden.
Ohne Fahreugzuordnung ist eine Abnahme unter Vorlage der Anleitung nötig.
Der Einbau von Zusatzheizungen mit EG-Typgenehmigung muss generell nicht abgenommen werden. Es müssen aber evtl. Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Dies bedeutet, dass im Rahmen der HU der Nachweis darüber erbracht werden muss. Hier muss also die mitgelieferte Einbauanweisung auf Verlangen vorgelegt werden können.
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