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Wer hat seinen Defender 90 zur lof Zugfmaschine umschreiben lassen und könnte mir eine Kopie des Gutachtens oder des Fzg-Scheins überlassen ?
Bei uns wird es im Frühjahr ernst, die Innenstadt wird Umweltzone und obwohl ich im Normalfall nie mit dem Landy in die Stadt fahre,
überlege ich, das Auto "Innenstadtfähig" zu machen.
Mein LR 90 TD5 ist mit Softtop, "fume curtain" zur Abtrennung der Ladefläche, AHK Kugel und Maul als Wechselkupplung ( nicht Dixon Bate sondern das Wechselsystem von Alko ) und hat nur 2 Sitze. Somit müsste der doch umschreibbar sein ?
Wer hat eventuell die genauen Bedingungen für eine lof Zugmaschine ?
Ich kenne nur einen einzigen TD5 der als lof angemeldet ist.
Der hat hinten eine Ackerschiene montiert.
Nach sehr viel Ärger mit dem TÜV hat er es dann letztendlich geschafft den Wagen als lof zugelassen zu bekommen.
Die Versicherung ist wohl deutlich teurer geworden, weil die lof nach PS/KW versichert werden.
Frag bei dem TÜV Prüfer nach welcher die Umschreibung machen soll.
Und vorher auch mal bei deiner Versicherung anfragen, ersten wegen der Beitragshöhe, zweitens ob die überhaupt lof versichern (machen längst nicht alle Versicherungen).
Der braucht keine Ackerschiene ,eine ganz normale AHK reicht.
Die muss das 1,4fache des ZGG ziehen können,
da der Wagen nicht mehr als 3,5t Anhängelast hat,
wird das zGg entsprechend runtergerechnet.
Der Rest ist uninteressant.
Über die Sitzplatzzahl kann man diskutieren,
bei mehr als 2/3 Sitzplätzen erhebt der Zoll gerne Hubraumsteuern.
Wenn dann im Zuge der Umschreibung die Abgasschl.Nr.gestrichen wurde,
weil LOF keine brauchen,wird das mal ganz schnell ganz teuer.
Spezielle LOF-Versicherer sind auch nicht teuer.
LR hat eine Empfehlung für die Umschreibung eines 90ers herausgegeben,
leider stimmen die Angaben darin nicht.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Versicherung hat mir schon ein Angebot gemacht, etwas billiger als bisher mit PKW Zulassung.
Ist die LVM, die haben sowas täglich.
TÜV wird eventuell ein Problem, der TÜV Spezi um die Ecke will das nicht machen, gibt aber keine Begründung,
ausser "geht nicht" .Der hatte leider einfach keinen Bock, da er nicht mal nach dem Fzg Typ und der Ausrüstung gefragt hat.
Wenn jemand die Empfehlung von LR hat, auch wenn sie nicht 100 % ig ist, wäre schon mal eine Hilfe.
Der Prüfer ist übrigens LI der Station und ein aaS mit vollen Befugnissen, hat aber in der letzten Zeit ziemlich oft schlechte Laune.
Der hat auch Bekannte von mir mit anderen, total einfachen und legalen Sachen einfach weggeschickt.
Andere Prüfstelle und alles war gut.
Es gibt hier eine kleine Gruppe von "Privatleuten", die meist RHD Fahrzeuge, tief,laut, breit aus Japan
reinholen oder ältere US cars, da ist er ganz flexibel und bekommt auch ganz schnell alle Daten. Honi soit qui mal y pense...:)
Lof Zgm ist für mich die richtige Alternative, ich habe Zeit und bin nicht in den Sachen nicht ganz unbedarft
( ich war auch vor langer Zeit mal aaS beim TÜV, bin aber dann in die Industrie gegangen ) und werde da dran bleiben.
So lange bei uns im Wasserschutzgebiet jeder Hund kacken darf wo er will, der städtische Busbetrieb über 30 Busse
abschaffen oder umrüsten muss ( mal sehen, wie lange die Ausnahmen bekommen ) weil nur Euro 1 oder 2 aber blauer Engel drauf,
werde ich jede legale Lücke nutzen.
Die Voraussetzung hierfür ist der bekannte Eintrag ''Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine (Lof.-Zgm.)'' im Fahrzeugschein. Von dieser Neuregelung ...
Nee Quatsch.
Abschleppwagen, Werkstattwagen, Hubarbeitsbühne... sind zumindest Varianten die ich kenne.
Werkstattwagen ist wohl am einfachsten umzusetzen.
Wo steht dass an einer SFAM kein Anhänger hängen darf?
Müsste ich raussuchen lassen.
Im allgemeinen bekommen sie keine Anhängelast und AHK eingetragen.
Sie sollen ja selbst arbeit verrichten und keine Güter durch die Gegend ziehen.
Ausnahmen sind dann Krane,die ihre Kontergewichte hinterherziehen,
Schneepflüge,mit Streuanhängern,
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Mitgeführt werden dürfen nur Gegenstände, welche zur Verrichtung der Arbeit benötigt werden.
Das gilt auch für angehängte Anhänger hinter Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Da ist nix mit Dachzelt und Wohnwagen hinten dran.
Hab mal im "Was ist wie" gestöbert.
Da findet man unter der Auflistung der anerkannten selbstf.Arbm. dieses:
" Eine Zugmaschine mit einem Ladekran zur Verlegung von Rohrleitungen
kann unter folgenden Bedingungen als selbstfahrende Arbeitsmaschine
anerkannt werden und zwar nach Nr. 53 des Verzeichnisses der selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen als selbstfahrender Kran:
1. Die Anhängerkupplung der Zugmaschine muss entfernt werden,
2. der Kran muss mit dem Fahrzeug fest verbunden sein,
3. nach dem Umbau darf keine nennenswerte Ladefläche zur Beförderung
von Gütern vorhanden sein. Siehe auch Merkblatt S 17."
Es gibt dann noch eine lange Liste von Fahrzeugen,die nicht als Arbeitsmaschine betrachtet werden können.
Das hätte ich bei vielen nicht gedacht.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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