In den Teilegutachten steht, dass diese nur dann gelten, wenn der Rest im Serienzustand ist. Gemeint sind Teile, welche sich gegenseitig beeinflussen, wie Lenkrad, Rad/Reifen-Kombi und Spurplatten.
Folglich hat jedes TG seine Gültigkeit, aber in Kombination eben nicht.
Daher muß bei Kombi vom mehreren sich tangierenden TG das Gesamtwerk durch einen PI oder aaS geprüft und eingetragen werden.
Stichwort: Einzelbegutachtung §19(2)
Die normalen 0815-Prüfer dürfen das nicht, die dürfen nur nach §19(3) mit TG oder ABE eintragen(Einbauabnahme). Daher wird oft viel Mist verzapft, und in die Werkstätten und Verkaufshäuser weitergetragen.
Nacheinander eintragen geht auch nicht, da bei der zweiten Eintragung die erste Eintragung wieder rausfliegt.
Gruß Marc
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