Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlust der Garantie?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlust der Garantie?

    Hallo Forum!

    Ich habe mal eine Frage, die hier bestimmt schon mal aufgetaucht ist. Ich habe letztes Jahr endlich meinen Traum erfüllt und mir einen neuen Defender zugelegt. Ich habe ihn bei dem bekannten großen Hamburger Händler Pfo.. (ich sag den Namen lieber nicht) gekauft, der auch Jaguar und Ford vertreibt. Er hat es nun tatsächlich geschaft, durch geschickte Firmenpolitik und einen Standortwechel den letzten guten verblieben Werkstattmenschen herauszuschmeißen. Jetzt sind dort nur noch solche Fordpfeifen, die nichts beim ersten mal schaffen.
    Es gibt aber in Hamburg eine gute Werkstatt, nämlich die Offroad Manufactur (den Namen erwähne ich gerne :D), die leider keine offizielle Landroververtretung sind, dafür aber entscheident mehr Kenntnisse vom Landy haben, als in der von Landrover gesponsorten Werkstatt zu erwarten wäre. Wenn ich meinen Wagen nun dort warten lasse, kann ich dann im Problemfall trotzdem bei Landrover Deutschland meine Garantieansprüche geltend machen oder gibt es erwartungsgemäß Schwierigkeiten? Wie verhält sich die Gesetzeslage? Gab es dort nicht mal eine Änderung?

    Vielen Dank für Eure Tipps!

    Gruß Sven

    #2
    Hi,

    ich habe folgendes dazu gefunden:

    Es ist kein Gerücht: Freie Werkstätten sind deutlich günstiger als herstellergebundene, sowohl bei den Stundenlöhnen als auch bei den Ersatzteilen. Ein freier Kraftfahrzeugmeister bekommt rund 60 Euro Stundenlohn, in einer herstellergebundenen Werkstatt werden rund 80 Euro bezahlt. Ähnlich bei den Ersatzteilen: Zum Beispiel kostet ein Satz vorderer Bremsbeläge bei einer freien Werkstatt 67,20 Euro im Vergleich zu 97,80 Euro. Dabei handelt es sich keinesfalls um schlechtere Ware, sondern um Originalersatzteile des Herstellers mit einer entsprechenden Garantiezeit.

    Die Befürchtung, freie Werkstätten könnten mit manchen Automodellen überfordert sein, ist aber unbegründet. Alle Sonderwerkzeuge und Diagnosegeräte sind auf dem freien Markt erhältlich eine Folge der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die seit Oktober 2001 in Kraft ist. Allerdings gehen die Anschaffungskosten für die Werkzeuge teilweise in die Zehntausende, und nicht jede freie Werkstatt kann sich das leisten. "Das ist aber kein Problem", erzählt Kfz-Elektromeister Adwin Janssen von Auto Crew. "Wir verleihen unsere Geräte an andere Werkstätten, und die helfen uns auch aus." Grundsätzlich kommen die freien Werkstätten also mit jedem Auto zurecht.

    Bis vor kurzem noch verweigerten die Vertragswerkstätten ihrem Kunden Garantieleistungen, wenn er vorher sein Auto einer freien Werkstatt anvertraut hatte. Nach dem Motto: Wer zur unliebsamen Konkurrenz geht, soll nachher nicht kostenlose Reparaturen verlangen. Das ist nach der neuen GVO nicht mehr möglich, grundsätzlich besteht ein Anrecht auf Garantie. Dennoch kommt es vereinzelt immer noch zu Garantieverweigerungen. Tipp: Fragen Sie die freie Werkstatt nach dem Umfang der Inspektion. Werden die Vorgaben des Herstellers eingehalten?

    Ein Druckmittel bleibt den Herstellern noch, um die Kunden in die hauseigenen Werkstätten zu ziehen. Wer seiner Vertragswerkstatt jahrelang "untreu" war, kommt in der Regel nicht mehr in den Genuss von Kulanzleistungen. Das sind Reparaturen, die der Hersteller freiwillig nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist übernimmt

    Quelle:
    Gruß,
    Stephan

    Kommentar


      #3
      RE: Verlust der Garantie?

      Hallo, Mehrkosten beim LR-Dealer hin oder her, ich kann Dir nur empfehlen,
      während der Garantiezeit und anschließenden Kulanzzeit dein Auto bei einer autorisierten LR-Werkstatt warten zu lassen.
      Persönlich habe ich die besten Beziehungen zu LR, hatte aber auch schon die größten Schwierigkeiten einen Garantieanspruch durchzubringen,
      weil eine Inspektion bei einer "Freien Werkstatt" erledigt wurde.
      Überlegs Dir gut,den wenn der Stempel im Serviceheft ist werden die bei LR bockig !!!

      MfG. Harleyschrotter

      Kommentar


        #4
        hello,
        hier stehts auf der offiziellen Landrover Page:
        hier entlang...

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ein Hersteller muß die Service und Wartungsarbeit einer freien Werkstatt anerkennen, wenn sie auch das vorgeschriebene Spezialwerkzeug besitzt. Und hier liegt der Haken, die meisten Spezialwerkzeuge bekommen nur Vertragshändler und sind zudem sauteuer.
          Darum lieber dem Vertragsfuzzi die Hölle heiß machen ( ich lasse die nur noch unter meiner Aufsicht ans Auto )

          Gruß

          Boris

          Kommentar

          Lädt...
          X