gestern hatte ich TÜV Abnahme bei meinem Händler und bekam einen Schock, als mir dieser mitteilte, das ich die Plakette wegen unzulässig angebrachter Fernscheinwerfer ohne E Prüfzeichen nicht zugeteilt bekomme. Die LED´s sollten entfernt werden und ich nochmals vorfahren. Ich hatte erklärt, das diese LAZER LED´s sehr wohl ECE Zulassung haben, E11 gekennzeichnet sind, die Leuchtzahl mit 7,5 sowie das zusätzliche R für Fernlicht ebenfalls aufgedruckt ist. Bei einem Preis von 298.- Euro pro Stück ich extra darauf achtete (und natürlich dem Händler vertraute), zugelassene Scheinwerfer zu verbauen. Nun dieses Desaster!!!
Im meinem Beisein bat ich darum, den Prüfer nochmals anzurufen, gesagt getan. Er blieb bei seiner Meinung, die Lampen sind zwar E gekennzeichnet, das bedeute jedoch nur, das sie nach EU Richtlinien produziert sind. Die Kennzeichnung aber für eine Zulassung in Deutschland nicht ausreicht. Auf direktem Weg bin ich dann zum TÜV Süd gefahren, mit der Bitte, mich doch dbzgl. aufzuklären. Der nette (er war wirklich nett und bemüht) Prüfer nahm sich Zeit, inspizierte die Lampen und holte dann sein dickes Handbuch um die Kennzeichnungen zu kontrollieren. Dabei ist aufgefallen, das zwar E11, 000R sowie 7,5 aufgedruckt ist, jedoch das H fehlt. Die korrekte Bezeichnung wäre demnach HR! Dann wäre alles in Ordnung. So könnte auch er mir die Plakette nicht erteilen. Ich bin sowas von sauer....
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Hat jemand ein Gutachten für diese Lampen? Ich habe bereits Genesis Tracks informiert. Diese kannten bisher in Einzelfällen das Problem. Aussage: Fahr nochmal zu nem anderen TÜV, der hat keine Probleme damit. Hätte ich das nicht schon getan, würde ich es glauben. Stattdessen sitz ich hier mit nem TÜV Bericht: Fahrzeug hat erhebliche Mängel 403 Fernlicht links, 403 Fernlicht rechts unzulässig (EM)!!!
Erneute Vorführung nötig!
Bitte helft mir !
Danke und Gruss vom Matze
Kommentar