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Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

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    #46
    AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

    Nicht unbedingt.
    Man könnte vielleicht sogar behaupten, dass überall, wo der Postbote mit seinem Caddy hin fährt, öffentlicher Verkehrsraum ist.

    Gruß Marc

    Dann bin ich ja beruhigt, das der Postbote hier mit seinem Bus unterwegs ist.

    Dafür lässt sich die Polizei hier eh nicht blicken.

    Grüße
    Buh
    http://www.recht-auf-menschenrecht.de/

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      #47
      AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

      Marc, wie sieht das aus, wenn ich das Fahrzeug absichtlich nicht fahrtüchtig mache?
      ZB. Zündkabel demontieren
      Dann wäre es doch abschleppen
      Danach könnte man das Kabel beim TÜV ja wieder fest machen
      Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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        #48
        AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

        Schonmal beim TÜV oder beim StV-Amt gefragt?
        Für die müßte das doch Alltag sein.

        Oder ist die Antwort jetzt zu einfach?
        "... und er bewegt sich doch!"

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          #49
          AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

          Ich bin eigentlich kein Papierfanatiker, das gesprochene Wort galt mir immer mehr als irgendein Paragraphenzeug. Nach ein paar bösen Reinfällen habe ich mir aber angewöhnt, bei steilen Behauptungen Anderer zu fragen: Wo steht das? Deswegen hier zur Archivierung für künftige Aktionen der schriftliche "Beweis":
          Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZO), § 10, Absatz 4:
          Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
          http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

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            #50
            AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

            moin,
            ich bin der Meinung, daß auch die neueste Regelung mit dem roten Händlerkennzeichen keine "normale" Fahrt zum TÜV zuläßt.
            Unter "normal" verstehe ich hier: mal eben so ein rotes Kennzeichen ausleihen, und dann.....". Soweit mir bekannt ist, sind bei der Verwendung des Händlerkennzeichens auch inzwischen eine Reihe von Auflagen/Bedingungen zu erfüllen. Was mit erheblichem Papierkram(für den Händler) enden würde.....oder mit Ärger bei einer Kontrolle.
            gruß
            thomas
            ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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              #51
              AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

              Offiziell darf der Händler sein 06er Überführungskennzeichen nicht verleihen. Das ist nur für den Eigenbedarf ausgegeben worden.
              Wenn ich ein Fahrzeug mit der roten Nummer überführe, dann immer im Auftrag des Händlers. Dann fahre ich das Kfz im Auftrag des Händlers zum TÜV. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich in seinem Betrieb beschäftigt bin, oder nicht.

              Gruß Marc

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