Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
das stimmt so nicht, der der ein zugelassenen Kfz abschleppt braucht einen dreier der der geschleppt wird gar keinen Führerschein. wenn das zu schleppende Kfz keine Zulassung hat ist das ein zug mit vier achsen der einen lkw schein erfordert. ich wurde mal angehalten mit so einem zug :o ich weis das.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
ich mach da keinen bewußten unterschied. der Gesetzgeber auch nicht. du könntest ja auch einen zusammengebrochenen wagen ohne Zulassung aus der Gefahrenzone schleppen, z.b. wenn panzer es nicht bis zum tüv schafft =). eigentlich darf man ohne Zulassung nicht ab/geschleppt werde es sei denn die Bedingungen aus deinem zitat sind erfüllt, aber dann kann man auch selbst fahren.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
Nene, ganz so einfach ist das nicht.
Der Gesetzgeber macht gerade da einen feinen Unterschied.
Wenn nämlich die Vorraussetzungen fürs Abschleppen nicht erfüllt sind, wird da schnell mal Schleppen draus, und dann kommen solche Dinge wie Fahrerlaubnis und Genehmigung zum Tragen.
Wer z.B. versehentlich ein betriebsfähiges Kfz abschleppt und erwischt wird, kann sich dann vor Gericht eventuell wegen Schleppens ohne Schleppgenehmigung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Darüber hinaus gibts noch eine Ausnahme.
Ein abgemeldetes betriebsunfähiges Kfz darf auch zum Schrottplatz (endgültigen Verbleib) abgeschleppt werden. Dies hat dan nichts mit Nothilfegedanken oder Abschleppen aus dem Gefahrenbereich zu tun.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
Soweit ich mich erinnern kann gibt es da eben doch den von Marc gemachten Unterschied! Wenn Du auf der Autobahn liegenbleibst und Dich Ein Freund zur nächsten Werkstatt oder eben auf den nächsten freien Parkplatz zieht, dann ist das Abschleppen. Der vorne braucht nen alten 3er (oder entsprechend) und der hinten gar keinen Führerschein (in dem Fall musst Du an der nächsten Abfahrt auch runter, weil Abschleppen kein Fahren auf der AB erlaubt). Wenn Du Deinem Bekannten in Hamburch ein Fzg bringen willst, und es kurzerhand hinten an den Landy bindest, dann ist das nach meinem Kenntnisstand Schleppen. Dazu brauch der vorne einen alten 2er (oder entsprechenden) Führerschein. So hab ich's zumindest mal gelernt.
Ob Du jetzt glaubhaft machen kannst, dass das Fzg gerade liegen geblieben ist, und Du es bis nach Hamburch in die nächstebeste Werkstatt Deines Kollegen abschleppen willst, lass ich mal dahingestellt sein ;-)
Wenn dann noch dazu kommt, dass das geschleppte Fzg gar keine Zulassung hat (also nicht gerade liegengeblieben sein kann) wird die Sache wohl nicht besser.
Allerdings meine ich auch mal, gelernt zu haben, dass Fahrten ohne gültige TÜV-Plakette auf direktem Weg zu TÜV zur Erteilung einer solchen erlaubt sind. Das setzt aber zumindest eine Zulassung voraus, die hier ja wohl fehlt.
Gruß,
Karsten
Rostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
dann bau die Batterie aus,dann ist der wagen nicht mehr betriebsfähig.1000meter sind ja auch keine Entfernung.ich würde die Rennleitung fragen.vielleicht begleiten die dich mit Blaulicht.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
man darf zwecks TÜV Vorfahrt mit Überführungskennzeichen auch weiterhin eine TÜV-loses Fahrzeug mit solchen betreiben, wenn die Fahrt allein der Vorfühurng beim TÜV dient.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
na ja, dann sind wir einfach alle auf dem weg zum Schrottplatz :D. wie soll denn sowas passieren : Wer z.B. versehentlich ein betriebsfähiges Kfz abschleppt und erwischt wird, kann sich dann vor Gericht eventuell wegen Schleppens ohne Schleppgenehmigung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
Ganz einfach. Wenn die Kalkmützen feststellen, dass entgegen Deiner Annahme oder Angaben ein abgeschlepptes Kfz doch betriebsfähig ist, dann mutiert Dein Abschleppen plötzlich zum Schleppen mit all den oben aufgeführten Folgen.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
Dein Oldtimer ist fahrfähig?
Du willst die Kiste nach erfolgreicher HU sowieso zulassen?
Dann legst Du die KFz-Papiere der Zulassungsstelle vor, die teilen Dir ein Kennzeichen zu, siegeln es aber nicht. Die üblichen Gebühren sind natürlich fällig, Schild kaufen ist kein Problem, weil es später weiterverwendet wird.
Außerdem sprichst Du mit Deiner Versicherung, die versichern den Wagen und geben Dir eine Bestätigung (früher: ausgefüllte Versicherungsdoppelkarte).
Dann darfst Du mit den angebrachten Kennzeichen und unter Mitführung der Versicherungsbestätigung auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, TÜV / DEKRA-Station und Werkstatt fahren. Falls ein Unfall passiert, ist das KFz versichert, falls Du gebllitzt wirst, kann die Polizei den Halter mittels Kennzeichen ausfindig machen.
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
Servus,
kannste das Fahrzeug nicht vielleicht mit einigen Kumpels schieben? Kein Scherz - in einer Ortsstraße bei uns, welche längere Zeit für Fahrzeuge aller Art gesperrt war, hab ich mein Motorrad die 400m gschwind durchgeschoben. REnnleitung war auch da - die haben nur gemeint, dass es egal ist ob ich einen Kinderwagen oder ein Fahrzeug durch den gesperrten Bereich schiebe. Nur mal so eine Idee....
:-)
AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?
Die von mir beschriebene Lösung ist der offizielle, erlaubte Weg. Abhängig von Weg, Polizistendichte und Verhältnis zu den Nachbarn würde ich den Wagen die 1000 Meter vielleicht einfach hinfahren. Hier bei mir auf'm Land gelten sowieso andere Regeln...
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar