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Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

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    #31
    AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

    das kann aber böse enden :)

    Hallo,

    das Fahren ohne Kennzeichen würde noch als Ordnungswidrigkeit durchgehen. Das Fahren ohne Versicherung aber ist eine Straftat. Die Zeugenaussage des Polizisten, des Tankwarts sowie die Videoaufnahmen dürften als Beweis für eine Verurteilung ausreichen.


    Die Höchststrafe hierfür ist ein Jahr Knast. Wenn Du aber verkehrsstrafrechtlich bislang eine weiße Weste hast, dann wirst Du wohl mit einer (saftigen) Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis davonkommen.


    Wahrscheinlich wird das Ganze mit einem Strafbefehl abgehandelt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt.


    MfG
    Gerhard
    zitat aus http://www.verkehrsportal.de/
    ​mfg Frank
    110 SW aus 2015

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      #32
      AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

      Kenne den Fall da ist einer an einem Bauernhof auf Strasse A rausgefahren um die Ecke um in der Einfahrt Strasse B wieder reinzufahren, das hat Polizei zufällig beobachtet -> Vorstrafe für 30 m Fahrweg
      Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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        #33
        AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

        Zitat von Andrew Steyn Beitrag anzeigen
        Die von mir beschriebene Lösung ist der offizielle, erlaubte Weg. Abhängig von Weg, Polizistendichte und Verhältnis zu den Nachbarn würde ich den Wagen die 1000 Meter vielleicht einfach hinfahren. Hier bei mir auf'm Land gelten sowieso andere Regeln...
        Moin!

        Nur das man hier im Forum bei einer solchen Aussage gesteinigt wird. ;)

        Wie man das macht? Darüber deckt man den Mantel des Schweigens.

        Grüße
        Buh

        ...der inzwischen einen eigenen Trailer hat...
        http://www.recht-auf-menschenrecht.de/

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          #34
          AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

          ... ich nehme meinen Beitrag aus Post 4 zurück und behaupte das Gegenteil ...

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            #35
            AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

            Böse kann so etwas immer enden und wochenlang hat man im Dorf keine Streife mehr gesehen, aber ausgerechnet an diesem Tag fährt zufälligerweise eine durch. Deswegen den beschriebenen legalen Weg gehen oder etwas riskieren... Ihr könnt natürlich auch noch länger Haarspaltereien zum Thema "Abschleppen und Schleppen" betreiben. Ich bin mir sicher, daß auch das Schieben eines Kfz auf öffentlichen Straßen eine Teilnahme am Verkehr bedeutet und bei Fehlen einer Zulassung / HU entsprechend geahndet wird. Hat übringens schon Hans Söllner besungen, wobei der natürlich kein juristischer Experte ist... :D

            Panzer, Du hast die Wahl, genug Möglichkeiten wurden nun breitgetreten, jetzt bedarf es Deiner Entscheidung...

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              #36
              AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

              Zitat von mrblues Beitrag anzeigen
              Kenne den Fall da ist einer an einem Bauernhof auf Strasse A rausgefahren um die Ecke um in der Einfahrt Strasse B wieder reinzufahren, das hat Polizei zufällig beobachtet -> Vorstrafe für 30 m Fahrweg
              Was meinst du genau mit "Vorstrafe"? Nur so aus Interesse, weil ich zur Bewegungsfahrt auch schon ein paar mal die 150m Landstraße nehmen musste um in den Wald zu kommen...

              gruss ookuchaka

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                #37
                AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                Es spielt keine Rolle, wie weit die zurückgelegte Strecke ist. Da reicht schon das Überqueren der Straße von einem zum anderen Privatgrundstück.
                Auch der Waldweg gehört zum öffentlichen Verkehrsraum.

                Gruß Marc

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                  #38
                  AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                  Die Vorstrafe war glaube ich weil ohne Versicherungsschutz, da versteht keiner mehr Spaß. Wenn die Kiste halb (oder auch ganz) ausseinanderfällt gibt es immer ne Versicherung die ggf. irgendwas reguliert wenn was passiert, wenn diese Versicherung nicht existiert ist das wohl wirklich eine Straftat, dazu kommt dann natürlich noch Steuerhinterziehung und der ganze kladradatsch, Steuerhinterziehung gab dann noch gleich ne Steuerprüfung weil er Kleingewerbe hatte usw...
                  Der Bekannte hatte mir das damals nur erzählt weil er Sozpäd ist und wohl schon mehrfach Probleme hatte wg. der Vorstrafe einen Job zu bekommen... Genaues kann ich nicht mehr sagen, habe auch keinen Kontakt mehr, ist so 10 Jahre her...
                  Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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                    #39
                    AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                    OK, also so richtig mit Eintrag und so......hab ich ja nochmal Glück gehabt
                    Wald war Privat, da sollte das ja dann wohl erlaubt sein.

                    gruss ookuchaka

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                      #40
                      AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                      Soweit mir bekannt ist gilt sowas nur auf abgesperrten Grundstücken. Da gibt es genügend Urteile von "Sohn fährt mit Papa auf Beifahrersitz auf Supermarktparkplatz" solange da nichts abgesperrt ist ist es öffentlicher verkehrsraum, auch wenn Privatgrund...
                      Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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                        #41
                        AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                        Zitat von mrblues Beitrag anzeigen
                        Soweit mir bekannt ist gilt sowas nur auf abgesperrten Grundstücken. Da gibt es genügend Urteile von "Sohn fährt mit Papa auf Beifahrersitz auf Supermarktparkplatz" solange da nichts abgesperrt ist ist es öffentlicher verkehrsraum, auch wenn Privatgrund...
                        Ich darf aber noch meinen Saison-Kennzeichen Fahrzeug in der abgemeldeten Zeit auf dem Hof umparken, auch wenn keine "Absperrung" zwischen dem Hof und öffentlichem Verkehrsraum ist?!? Es ist doch MEIN Grund und Boden?!
                        http://www.recht-auf-menschenrecht.de/

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                          #42
                          AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                          Zitat von Andrew Steyn Beitrag anzeigen
                          Dein Oldtimer ist fahrfähig?
                          Du willst die Kiste nach erfolgreicher HU sowieso zulassen?

                          Dann legst Du die KFz-Papiere der Zulassungsstelle vor, die teilen Dir ein Kennzeichen zu, siegeln es aber nicht. Die üblichen Gebühren sind natürlich fällig, Schild kaufen ist kein Problem, weil es später weiterverwendet wird.
                          Außerdem sprichst Du mit Deiner Versicherung, die versichern den Wagen und geben Dir eine Bestätigung (früher: ausgefüllte Versicherungsdoppelkarte).

                          Dann darfst Du mit den angebrachten Kennzeichen und unter Mitführung der Versicherungsbestätigung auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, TÜV / DEKRA-Station und Werkstatt fahren. Falls ein Unfall passiert, ist das KFz versichert, falls Du gebllitzt wirst, kann die Polizei den Halter mittels Kennzeichen ausfindig machen.
                          So hatte ich bislang meine Sankeys überführt. Kostet halt die Gebühr für das Kennzeichen, sonst aber nix.
                          Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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                            #43
                            AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                            Zitat von Buh Beitrag anzeigen
                            Ich darf aber noch meinen Saison-Kennzeichen Fahrzeug in der abgemeldeten Zeit auf dem Hof umparken, auch wenn keine "Absperrung" zwischen dem Hof und öffentlichem Verkehrsraum ist?!? Es ist doch MEIN Grund und Boden?!
                            Alle Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) können wegen ihrer spezifischen Ordnungsfunktion nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Geltung beanspruchen. Auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr können daher auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Polizei oder beispielsweise von kommunalen Ordnungsbehörden verfolgt werden


                            Nicht unbedingt.
                            Man könnte vielleicht sogar behaupten, dass überall, wo der Postbote mit seinem Caddy hin fährt, öffentlicher Verkehrsraum ist.

                            Gruß Marc

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                              #44
                              AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                              Also "Sicherheitshalber" Parkplatz mit so ner weiss-roten Plastikkette sperren, dann bist du raus....
                              mir ist klar das sowas täglich 1000 fach praktiziert wird und fast nie was passiert, nur wenn es jemand auf die Spitze treiben will gibt's richtig Ärger...
                              Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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                                #45
                                AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                                Genau DAS Thema steht bei mir in etwa 2½ Jahren an, wenn ich von meiner Fahrt zurück komme. Ich hoffe, daß die Sache mit der Zulassungsstelle, dem ungestempelten Kennzeichen und der Versicherung dann noch gültig ist. Danke jedenfalls für die Info!
                                Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

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