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Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

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    Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

    Hallo zusammen !

    Ich möchte einen Oldtimer (kein TÜV, nicht angemeldet) wieder TÜVen lassen.

    Da ich nicht weiß, ob ich gleich durch den TÜV komme (Oldtimer eben), möchte ich mir ungerne dann immer einen Anhänger leihen müssen
    (Hänger-Verleih ist weiter weg, Öffnungszeiten sind ungünstig, Vorreservierung erforderlich, Kosten, etc.).

    Kann ich den Oldtimer bei kurzen Entfernungen
    ( unter 1 km vom TÜV weg, da hätte ich nämlich eine Unterstellmöglichkeit und Platz zum schrauben bei Bedarf bzw. Mängel)
    auch ggf. mittels Abschleppstange am Defender zum TÜV ziehen ?

    Ist das erlaubt ? Kennt sich hier jemand damit aus ?

    Danke für alle Tipps im Voraus,

    Panzer
    Am Ende kommt es darauf an, wie viele gute Sommer man hatte.

    #2
    AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

    Denke du brauchst ne rote Nummer bzw. Tageszulassung
    Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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      #3
      AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

      Abgeschleppt werden dürfen nur betriebsunfähige Fahrzeuge.
      Da es sich bei Deinem Fahrzeug um ein Betriebsfähiges handelt, ginge das nur mit einer Schleppgenehmigung. Und die bekommst Du nicht.

      Abschleppen ist nicht gleich Schleppen.

      Gruß Marc

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        #4
        AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

        ..... Schleppstange und 25 km/h Schild dranhängen (und auch nicht schneller fahren) .... tapfer bleiben ....

        Kommentar


          #5
          AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

          Klare, kurze Antwort - Nein, darfst du nicht und wenn sie dich rausziehen, dann wird das vielfach teuer. Die einfachste Lösung ist mit dem entsprechenden TÜV sprechen (dieses analogen Whatsappen, du erinnerst?) und eine Lösung erstellen, die alle zufrieden stellt. Je nach Region in Deutschland geht das von einfach (Erlaubnisschreiben des TÜV), über kompliziert (diverse Behördenlimbos), bis zu geht nicht (alle mauern, aber wenn man ordentlich mit den entsprechenden Betonköppen redet, dann ist der Fall nicht so wahrscheinlich).

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            #6
            AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

            Hi,
            schau mal hier: http://www.tuev-nord.de/de/tuning-an...e-kfz-2759.htm
            Besonders der letzte Punkt dürfte für Dich interessant sein, "Fahrt mit entstempeltem amtlichen Kennzeichen"

            Gruß
            :o

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              #7
              AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

              @BG
              Der TÜV kann Dir nichts erlauben, was lt STVO und STVZO untersagt ist.

              @Eck
              Auch mit einem 25Km Schild wird das Gespann nicht zu einem Zug im Sinne der Landwirtschaft.

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                #8
                AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                @NL
                Der (echte) TÜV kann im Rahmen der Auslegung seiner Betriebsgenehmigung sehr wohl abweichende Erlaubnisse erteilen.

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                  #9
                  AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                  Zitat von Hasdrubal Beitrag anzeigen
                  Hi,
                  schau mal hier: http://www.tuev-nord.de/de/tuning-an...e-kfz-2759.htm
                  Besonders der letzte Punkt dürfte für Dich interessant sein, "Fahrt mit entstempeltem amtlichen Kennzeichen"

                  Gruß
                  :o
                  Wie alt ist dieser Link?

                  Ich meine kürzlich gelesen zu haben, dass man sich vorher bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lassen muß.

                  Gruß Marc

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                    #10
                    AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                    Ich verweise mal auf die Antwort des Users "Burkard" in diesem Link: http://www.verkehrsportal.de/board/i...showtopic=2205

                    Zitat daraus: „Das Abschleppen von Fahrzeugen ist in § 15a Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Unter Abschleppen ist das Fortbewegen von betriebsunfähigen Fahrzeugen zur Räumung der Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit (Beseitigung eines Verkehrsnotstands) zu verstehen. Diese Fahrzeuge sind, da sie bis zur Betriebsunfähigkeit am Straßenverkehr teilgenommen haben, zugelassen. D.h. sie unterliegen der Zulassungspflicht nach § 18 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. § 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV).

                    Im Gegensatz zum Abschleppen handelt es sich beim Fortbewegen / Verbringung an einen anderen Ort eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Fahrzeugs um Schleppen. Schleppen ist nach § 33 StVZO grundsätzlich verboten; in Einzelfällen können Ausnahmen nach § 33 Abs. 2 StVZO genehmigt werden.


                    Die genannten Vorschriften für das Abschleppen und das Schleppen werden als ausreichend angesehen. Eine entsprechende Regelung in der FZV wird deshalb für nicht erforderlich gehalten."

                    "Bei der Verbringung nicht zugelassener betriebsfähiger oder betriebsunfähiger Kraftfahrzeuge, kann kein Abschleppen i. S. d. § 15a StVO vorliegen, sondern ein ungenehmigtes Schleppen i. S. d. §§ 33 Abs. 1, 69a Abs. 3 Nr. 3 StVZO i. V. m. § 24 StVG. "




                    Die sauberste Lösung erscheint dennoch eine Verladung auf dem Anhänger zu sein, was bei Nichtvorhandensein von einem u.U. erforderlichen LKW-Führerschein, Schleppgenehmigung, funktionierende Bremsen und dergleichen empfindliche Strafen nach sich ziehen könnte. Die aus dem Link kopierten Zitate halte ich für recht eindeutig un den Ärger, den man sich dadurch einhandeln könnte, ist nicht unerheblich.
                    VG Kai

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                      #11
                      AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                      Zitat von BonGiorno Beitrag anzeigen
                      @NL
                      Der (echte) TÜV kann im Rahmen der Auslegung seiner Betriebsgenehmigung sehr wohl abweichende Erlaubnisse erteilen.
                      Und die sähe dann wie aus?

                      Gruß Marc

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                        Einfach kurz die Nummer des örtlichen Polizeireviers googlen, anrufen und verbindliche Antwort einholen (2min Zeitaufwand und man hat nicht wie hier tausend unterschiedliche Antworten :)), oder einfach machen bei der geringen Entfernung.
                        gruss ookuchaka

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                          #13
                          AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                          @Hasdrubal


                          Du musst die die Kennzeichen vorab zuteilen lassen: § 10 FZV :
                          Zitat:
                          (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. (...)

                          Gruß Marc


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                            #14
                            AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                            Wäre ein nicht genehmigtes Schleppen
                            somit auch noch ein Zug mit mehr als drei Achsen
                            somit kommen sogar noch Führerscheinrechtliche Aspekte hinzu
                            desweiteren fahren ohne Zulassung ohne Versicherung da der Nothilfe Gedanke hier völlig fehlt

                            also Trailer
                            Kurzzeitkennzeichen vom SVA
                            oder rote Nummer eines Autohauses oder Händler
                            oder Schleppgenehmigung vom SVA

                            würde hier nicht auf Lücke setzen

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nicht angemeldetes KFZ zum TÜV ziehen, erlaubt ?

                              Das hat mit der Anzahl der Achsen nichts zu tun.
                              Beim Schleppen benötigt der Führer des ziehenden Kfz grundsätzlich Klasse 2, bzw. CE. Und der Führer des Geschleppten die jeweilige Fahrerlaubnis .

                              Gruß Marc

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