Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Versicherung ???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Versicherung ???

    Hallo Zusammen

    Auf mein voriges Thema "Geländetauglichkeit" wurde mir viel Glück mit
    der Versicherung gewunschen.Es hat nichts gebracht, danke aber trotzdem.

    Der kaputte Landy würde jetzt neu ca. 30.000 Öre kosten.
    Er war zum Unfallzeitpunkt 3 Jahre alt und hatte 95.000 km auf dem Tacho. Soweit die Fakten.
    Der Gutachter der Versicherung sagt das Auto hat Totalschaden, da sich die Reparatur auf 14.500 € beläuft.
    Aber das Auto nur mehr einen Marktwert von 9.100 € hat!!
    Aber und Jetzt kommts der Versicherung liegt ein Agebot eines Händlers vor deruns auch genannt wurde, welcher das Schrottauto für 6.000€ kaufen würde. Also bezahlt die Versicherung 3.000€ und Tschüss.
    Nochmal zum mitschreiben:

    Marktwert 9.100€
    Reparatur 14.500€
    Angebot für kaputt 6.000€

    Irgendwo habe ich da was übersehen oder falsch gemacht, aber was?


    Jedenfals bin ich jetzt nur mehr Besitzer eines Landys, denn meinen Td5 fährt jetzt meine Freundin, auch gut.
    Bei einen ähnlichen Unfall lacht sie jetzt darüber.

    #2
    Versicherung

    Hallo.
    Die Versicherung kann nicht einfach dein Auto verkaufen oder darüber verfügen.
    Sie muss dir den Schaden zahlen oder eben noch den Preis was dein Auto Wert ist,in dem Fall 9000€.
    Dann kannst du immer noch dein Auto für 6000€ kaputt verkaufen.
    Also würdest du 15000€ noch dafür bekommen.

    Es ist dein Auto und nicht der Versicherung ihres.

    P.S. Falls du wieder nen Freely suchst,meld dich,meiner ist noch zu haben,richtig TOP mit allem.

    Gruss Sascha

    Kommentar


      #3
      RE: Versicherung

      Hallo zusammen,

      ich muß die Aussage von Sascha etwas korrigieren !!

      --------------------------------------------------------------------------------------

      Abgerechnet wird nach Gutachten. Dies sind die 9.100,-- EURO, da die Rep.kosten den Zeitwert (9.100,--) übersteigen.

      Wer das Fahrzeug nimmt, kann der Kunde entscheiden. Wenn der Kunde sein Fahrzeug nimmt und selbst reparieren lassen möchte oder z.B. verkaufen möchte, muß er sich aber den Wert anrechnen lassen (hier 6.000,-- EURO) den z.B. ein von der Versicherung genannter Aufkäufer für den "Schrott" zahlt.

      Rechnung somit 9.100,-- - 6.000,-- = 3.100,-- EURO vom Versicherer

      zzgl. 6.000,-- vom Aufkäufer = Zeitwert 9.100,--

      oder 3.100,-- vomVersicherer und selbst einen finden der z.B. 7.000,-- zahlt

      oder 3.100,-- vom Versicherer und das Auto behalten.

      ------------------------------------------------------------------------------------------

      unabhängig davon:

      Schau bei mobile,....... nach einem vergleichbaren (gleiche Baujahr, gleiche Ausstattung, gleicher Pflegezustand, gleiche Kilometer). Sammel diese Anzeigen.

      Dann sagst Du Deinem Versicherer, daß ein vergleichbares KFZ nicht für 9.100,-- EURO zu erhalten ist.
      Bitte um Nachbesserung.

      Wenn ja = gut

      Wenn nein = folgende Möglichkeit:

      Der Versicherer oder der Kunde kann ein Sachverständigenausschußverfahren einleiten. Hierbei wird 1 Sachverständiger vom Versicherer und 1 Sachverständiger vom Kunden bestimmt. Beide schauen sich alles nochmals an und entscheiden neu.

      Wenn alles o.K. = wird nach der Entscheidung verfahren.

      Wenn keine Einigung dann folgende Möglichkeit:

      Von den beiden Sachverständigen wird ein Obmann gewählt. Dieser entscheidet neu.

      Wenn alles o.K. = wird nach der Entscheidung verfahren.

      Wenn keine Einigung dann folgend Möglichkeit:

      Kommt alles vors Amtsgericht. Dieses entscheidet.


      Wenn alles o. K. ........lassen wir das ....... so langsam wirds richtig teuer :D

      ----------------------------------------------------------------------------------

      Fazit:

      Wenn Du denkst, daß die 9.100,-- nicht der marktübliche Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges ist, versuch eine Nachbesserung und gut is.
      Grüße aus dem Odenwald
      Olaf

      Kommentar


        #4
        Hallo Felix,

        da du aus Südtirol bist kann ich dir nur sagen wie es nach Deutschem Recht ist.

        Wenn dein Fahrzeug einen Marktwert von 9100 Euro zum Zeitpunkt des Unfall hatte, muss der Versicherer nur maximal diesen regulieren. Das Angebot mit dem Fahrzeugankäufer ist so zusehen, wenn du jemanden findest der dir den Unfallwagen für mehr als 6000,-- abkauft kannst du einen Gewinn machen. Wenn nicht verkauf das Fahrzeug an den Ankäufer. Sollte dieser dir jedoch keine 6000,-- bezahlen melde es der Versicherung. Die Versicherung muss nur die Differenz zu dem Preis des Ankäufers zum Marktwert bezahlen, also 3100,-Euro.

        Ob die 9100,-- Euro der Marktwert für einen 3 Jahre alten Freely kann ich nicht bewerten.

        Ein Totalschaden bei niedrigen Marktwert ist für den Geschädigten immer scheiße.

        Aber wie gesagt so ist in Deutschland.

        Servus Jörg
        Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

        Kommentar


          #5
          Versicherung

          Hallo @all.

          Also,ich widerum müsste der Aussage von Olaf s etwas wiedersprechen.

          Hatte in meinem kur´zen Leben nämlich schon 3 Totalschaden,leider.

          Von den ersten zwei hab ich von der Abwicklung nicht viel mitbekommen,das hat mein DAD erledigt.

          Zurück zum Thema.

          Die Versicherung hat einen gewissen Zeitraum um einen Aufkäufer zu finden,wenn diese Frist abgelaufen ist,bezahlt die Versicherung den Wert des Wagens und ich selbst kann mit dem Wagen machen was ich will.
          Zudem hab ich die Möglichkeit bei einem Totalschaden den Wagen doch wieder aufbauen zulassn und bekomme dann von der Versicherung ca. 130% des jetzigen Wertes.

          So war es nämlich bei meinem letzten Unfall(Totalschaden).
          Geld von der Versicherung und das Auto noch selbst verkauft.

          Aber in deinem Fall hat die Versicherung leider einen Aufkäufer gefunden,somit musst du Klein Bei Geben.

          Beste Grüsse
          Sascha

          Kommentar


            #6
            RE: Versicherung

            Hallo Sascha,

            "und bekomme dann von der Versicherung ca. 130% des jetzigen Wertes."

            schön für Dich, aber nicht die Regel, schau mal Deine Versicherungsbedingungen an.

            "Geld von der Versicherung und das Auto noch selbst verkauft." -

            das ist doch klar - siehe oben -

            Nur mußt Du Dir den "Wert", den die Versicherung "vorschlägt = Aufkäufer", anrechnen lassen. Wenn Du jemanden kennst, der mehr zahlt (siehe oben), schön für Dich.

            Die Entscheiung, was mit dem Fahrzeug passiert liegt bei Dir.
            Grüße aus dem Odenwald
            Olaf

            Kommentar


              #7
              Anrechnung

              Hallo Olaf.
              Will jetzt nicht iei ganze Zeit diskutieren,vielleicht meldet sich ja mal Amarok zu Worte,der kennt sich 1000 %ig aus.
              Egal,so war es auf jedenfall bei mir.
              Und wenn die Versicherung keinen Aufkäufer findet,kannst du auch nicht wissen was sie dir anrechnen.
              Und dann könntest du ja auch den kaputten Wagen behalten,oder ?!

              Ok,lassen wir es gut sein,jede Versicherung reguliert anders.

              Beste Grüsse in den Odenwald

              Gruss Sascha

              Kommentar


                #8
                RE: Versicherung ???

                Hallo

                Es geht leider nicht nach italienischen Recht, sondern nach deutschen.
                Der Freelander gehört meiner Freundin und die ist aus Rosenheim.
                In italien währe er nämlich ca. 15.000 € wert.
                habe jetzt mal im mobile.de gestöbert, der billigste war für 12.400€ zu
                haben und nach oben.
                werde jetzt mal versuchen denen auf den Schlips zu treten.

                Danke Leute für die Erklärung des Deutschen Rechts
                und Tschüss

                Kommentar


                  #9
                  Salve,

                  @Sascha:
                  Wenn der Versicherer den Marktwert an den Geschädigten zahlt und dieser mit der Höhe einverstanden ist, so geht das Unfallauto ins Eigentum der Versicherung über. Sollte das Fahrzeug danach an einen Dritten verkauft werden dann nur durch die Versicherung.Oder Regulierung ohne Restwert, dann bleibt das Eigentum beim Geschädigten. Das liegt am Haftungsrecht (BGB), der Schädiger ist zum Schadensersatz (Höhe des Schadens=Reperaturkosten max. Marktwert - rastwert) verpflichtet und nicht zum Neuwert. Also Olaf hat recht.

                  @Gazeller
                  Wenn der Marktwert vom Sachverständigen zu niedrieg angesetzt ist, dann Spreche mit dem Händler (Roverzentrum Rosenheim Michael Mayer) und lasse die eine Schwake- oder Datev Marktpreisschätzung machen und lasse evtl ein TÜV-Gutachten (zweites Sachverständigengutachten) machen und lege dieses der Versicherung vor.

                  Viel Glück

                  Jörg
                  Gummierte nach unten, Lackierte nach oben

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X