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    Neues Spielzeug

    Hallo liebe TDI-Gemeinde,

    hab mir am Wochenende einen 300 TDI in einer Nacht- und Nebelaktion gesichert. BJ 95, original 8.400 km. Was meint Ihr?
    Werde sicher noch Fragen haben, da der TDI neu für mich ist. Hab bisher nur einen 69PS Saugdiesel und meinen Td5 gehabt.

    Freu mich.

    Der Elvis$_57-1.jpg$_1.JPG$_57.jpg

    #2
    AW: Neues Spielzeug

    Moin,

    mein Neid ist Dir gewiss ;-)

    .... erstmal alle Betriebsflüssigkeiten wechseln ....

    Viel Spaß mit dem Männerspielzeug!

    Gruss Eck

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      #3
      AW: Neues Spielzeug

      Danke Eck,

      er bekommt noch große Revision mit allen Öl- und Flüssigkeitswechseln, bevor die Behörde ihn ausliefern darf. Dann kommt der Rückbau. Dann dt. TÜV. Dann Sandern (Autokorrektur meinte "Wandern":) . Weiss zufällig jemand, ob man die Blaulichter durch Klarglas ersetzen darf? Hab so was mal gesehen.

      Der Elvis

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        #4
        AW: Neues Spielzeug

        Moin,

        vielleicht ein wenig an Deiner Frage vorbei, aber ich würde es ohne Austausch probieren. Abdeckhaube drauf und gut sollte es sein. Bei den Serien machen dies wohl die meisten Prüfer mit. An Deiner Stelle würde ich das nicht vorher problematisieren, sondern mit abgedeckten Lichtern zur Vollabnahme bei einem als umgangsfreundlich bekannten Prüfer fahren.

        VG

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          #5
          AW: Neues Spielzeug

          Und die Rolläden finde ich mal cool. Bitte nicht zurückrüstem !
          WEr hat schon solche schönen Fenster an seinem Womo :D

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            #6
            AW: Neues Spielzeug

            Gelbe Gläser müssten gehen.


            Gemäß StVO für jeden erlaubt ist dagegen immer der Einsatz von zugelassenen Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Warnung vor Gefahrenstellen (Unfall, Panne, evtl. auch Stauende). § 53a StVZO:

            (1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
            (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
            1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
            2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.

            (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.



            Ob das jetzt auch definitiv für den festen ANBAU aussen gilt, wäre zu erfragen. Winterbetrieb mit Streuer oder Pflug wäre auch ein Grund.
            Gruß aus Buxtehude
            Malte

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              #7
              AW: Neues Spielzeug

              Zitat von Elvis Beitrag anzeigen
              (...) Weiss zufällig jemand, ob man die Blaulichter durch Klarglas ersetzen darf? Hab so was mal gesehen. (...)
              Moin Elvis,

              erstmal Glückwunsch zum Neuerwerb - sieht klasse aus.
              Meines Wissens ist Klarglas bei Rundumleuchten nur möglich, wenn dahinter farbige Leuchtelemente stecken - weißes Rundumlicht gibt es nicht. Historische Fahrzeuge von Feuerwehr und Polizei dürfen die blauen Leuchten manchmal weiter führen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum abgedeckt sind. Gelbe Rundumleuchten (dies sind meines Wissens keine Warnleuchten gemäß StVZO §53a) werden in StVZO §52 Satz 4 geregelt:
              Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

              § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
              (...)
              (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
              1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
              2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
              3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
              4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
              Quelle: StVZO

              Ich würde erstmal abwarten, ob die Leuten und Signaleinrichtungen nicht vor Auslieferung zurückgebaut werden und alles weitere mit meinem TÜV-Prüfer, der das Fahrzeug auch abnehmen soll, vorbesprechen.

              Gruß

              Highlandy
              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                #8
                AW: Neues Spielzeug

                Danke für die schnellen Antworten.

                Die Rollläden bleiben natürlich. Sind Bombe. Das mit den Abdeckungen hab ich auch schon gesehen, stimmt. Muss ich mal checken. Mach das volle Programm mit Peter von Nakata...
                Der wird schon wissen, was geht oder nicht. Möchte ihn auf jeden Fall so Bestandsoriginal wie möglich lassen. Zumal in 10 Jahren schon H möglich. Der Dachträger dürfte wohl kein Problem darstellen?

                Toll, endlich einen 300TDI :))

                Der Elvis

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                  #9
                  AW: Neues Spielzeug

                  Meinen Glückwunsch! Das Ding ist mit dem Aufbau ja prädestiniert als Partymobil :-)

                  Mit dem TDI wirst Du bestimmt auch Deine Freude haben. Wenn der aber erst 8400km runter hat, empfehle ich Dir noch zwei Dinge:
                  1. Zahnriemen und zugehörige Spannrolle ersetzen. Da gab es mal Probleme, die durch ein neues Teil behoben wurden. Dazu gibt es einige Beiträge hier im TDI-Bereich (falls da noch nix gemacht wurde, bietet sich nach 20 Jahren ohnehin ein Wechsel an...).
                  2. Im Verteilergetriebe mal nach der Innenverzahnung des Main-Shaft schauen (Blech und der Cubbybox raus, runden Deckel abschrauben, Lagertopf herausnehmen, Main-Shaft herausziehen). Vermutlich ist hier noch eine Welle ohne Bohrungen verbaut. Bevor Du auch vom Clonk of Death heimgesucht wirst und auch noch mit viel Aufwand die Getriebeausgangswelle wechseln muss, investiere die EUR lieber in eine kreuzgebohrte Welle (auf die Zähnezahl achten!). Lager drauf, einbauen, gut.
                  Zwar ist die Welle nach der Kilometerleistung vermutlich noch nicht verschlissen, aber den Aufwand kann man sich durch den frühzeitigen Tausch sparen.

                  Das sind die zwei Punkte, die mir sofort einfallen. Wenn das Serviceheft oder andere Unterlagen vorhanden sind, kannst Du ja auch evtl. nachschauen, ob schon was in der Richtung gemacht wurde.

                  Gruß und viel Spaß mit dem neuen Spielzeug ;-)
                  Karsten
                  Rostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...

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                    #10
                    AW: Neues Spielzeug

                    Ich würde noch umgehend das Aluriffel von der Stahl-Hecktraverse abnehmen! Absolute Rostgefahr!
                    Schönes Kiste!!!

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                      #11
                      AW: Neues Spielzeug

                      Glückwunsch, ein feuerrotes Spielmobil.
                      Cooles Teil, viel Spass damit
                      Gruss landson
                      Ich liebe diese Aerodynamik

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                        #12
                        AW: Neues Spielzeug

                        Hallo TDI Gemeinde.

                        Alu-Riffel Hecktraverse kommt runter. Vor allem hat die Kiste noch keinerlei Rost, nicht mal Flugrost. Also der stand in der Halle besser da, als viele LR Neuwagen bei Auslieferung. Gewartet wurde er regelmäßig vom dortigen Fahrzeugmeister. Und der gesamte Fuhrpark war Top. Zahnriemen hatte ich gefragt, wurde vor 2 Jahren getauscht. Aber mit dem Verteilergetriebe ist guter Tipp, werde noch mal nachfragen und gegebenenfalls machen lassen.

                        Bemerkenswert war, dass sie den gar nicht verkaufen wollten, aber mussten. Behörde hat beschlossen Fuhrpark wird auf 5 Fahrzeuge reduziert. Und weil er mit BJ 95 der Älteste war, musste er weg. Die hatten noch einen Td5 und einen Td4 und meinten, sie würden viel lieber einen der beiden abstoßen. Weil der Tdi mit Abstand der Beste war. Nie Probleme im Gegensatz zu den Neuen:) Das hört man doch gerne

                        Der Elvis

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                          #13
                          AW: Neues Spielzeug

                          mir gefällt die Heckklappe.für campingzwecke ideal.vielleicht kannst du ja mal die Details wiedergeben.es scheint ja eine serienmässige tür zu sein die umgebaut wurde.

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                            #14
                            AW: Neues Spielzeug

                            Hallo Erik,

                            die Klappe find ich auch super. Eindruck war wirklich Serientür nur mit Scharnieren oben und Druckstützen seitlich. Wenn dieKiste nächste Woche aus Italien da ist, kann ich nochmal Bilder machen.

                            Der Elvis

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                              #15
                              AW: Neues Spielzeug

                              Top Auto.... NEID!

                              Achsentlüftungen freimachen.
                              Sind garantiert zu. Haut dir sonst alle Simmerringe weg.

                              Achsschenkelöl auffüllen. Garantiert leer.

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