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Der Defender und die Steuer...

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    #16
    Naja, die Hoffnung auf Gerechtigkeit stirbt zuletzt...

    Die technischen Überwachungsvereine haben ein Reglement, wann welches Fahrzeug als was gilt. LKW, So.-KFZ WoMo, Zugmaschine, was weiß ich noch alles. Es gibt eine STVZO die genu vorschreibt, was alles wie beschaffen sein muß. Und dann kommt so ein Hanswurst aus dem Finanzamt ohne jeglichen technischen Sachverstand und darf die Steuer willkürlich festsetzen, sow wie es ihm beliebt, ganz unabhängig davon, was der TÜV-Ingenieur da im FZG-Schein eingetragen hat. DAS ist für mich finsterstes Mittelalter, das ist die wahre Wegelagerei. Und wer glaubt, hierbei ginge es um den Umweltschutz, der ist ganz schön naiv. Der Touran von oben ist das beste Beispiel dafür! heute noch begünstigt weil Umweltfreundlich, morgen schon Strafsteuer weil kein Partikelfilter drin ist.

    Der Filterkram ist echt das beste Beispiel für die grüne Planlosigkeit. Wenn man heute etwas für den Defender nachrüsten möchte, dann kann man diesen Euro3-Kat kaufen. Dann wird der serienmäßige Oxi-Kat von Landrover rausgeschmissen, und der neue reingebaut. Damit soll der Wagen dann schadstoffärmer werden? Na gut, wenn schee macht.

    Will ich aber die Strafsteuer und die Fahrverbote umgehen, dann brauche ich einen Partikelfilter. Da gibts bisher erst einen mir bekannten, der auch eingetragen werden kann (ich glaube, Ado hier aus dem Forum hat so einen). Na gut, aber ne bessere Schadstoffklasse bringt der auch nicht, weil er ja ein offenes System hat, ekin Geschlossenes.

    Geschlossene Systeme sind die DPFs die vom Fahrzeughersteller serienmäßig angeboten werden. Im Defender? Fehlanzeige! Kaufen Sie doch einen Range Rover, mein Herr...
    Die DPFs erhöhen den Krafststoffverbrauch signifikant. Wenn ich nun sowas drin habe, steigt mein CO2 Ausstoß, und der soll ja zukünftig die Grundlage für die KFZ-Steuer werden.

    Es ist völlig egal., was Du heute nachrüstest, morgen werden Sie Dich doch wieder abkassieren. Es geht hier nur um Kohle, Umweltschutz ist das Feigenblatt der Politiker!

    Es macht Spaß hier... *grin*
    Gruß Alex.

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      #17
      Hallo,
      Beim LKW muss die Nutzfläche hinter der Trennwand größer sein als der Fahrerraum vorne, im Extremfall gemessen vom durchgedrückten Pedal (Spritzwand) bis zur Trennwand. Passt das beim 90er? Falls dein Finanzamt Bleche in den Heckscheiben will - es gibt auch Finanzämter, die das nicht verlangen - wie wäre es dann mit Blechen von innen zusätzlich zu den Scheiben? Übersicht wird natürlich so oder so schlechter.
      Grüße Sarotti

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        #18
        Original von Rumpelstielzchen
        ganz unabhängig davon, was der TÜV-Ingenieur da im FZG-Schein eingetragen hat. DAS ist für mich finsterstes Mittelalter,
        Und es kommt noch besser.
        Normaler kratzt eine Behörde nicht an dem,was eine andere festsetzt.
        Der TÜV ist zwar keine Behörde aber das Straßenverkehrsamt,bei dem du den Wagen als LKW zuläßt.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #19

          Tach auch!

          Warum sollte die Umschlüsselung auf Zugmaschine nichts bringen?
          Erläutere das mal genauer.
          Es gibt im KraftStG Motorräder, Wohnmobile, PKW und "andere Fahrzeuge sowie den Bezug auf AF, BA (was auch immer das sein soll), BB und die Büro Fahrzeuge.

          Weder gibt es LKW, Zugmaschinen, Busse usw...

          Die Besteuerung richtet sich nur nach der Definition des Steuergegenstandes..............!!!!!!
          ;)

          Gruß Stefan

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            #20
            Und fällt die Zugmaschine nicht unter andere Fahrzeuge?
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #21
              Es gibt im KraftStG Motorräder, Wohnmobile, PKW und "andere Fahrzeuge sowie den Bezug auf AF, BA (was auch immer das sein soll), BB und die Büro Fahrzeuge.

              Weder gibt es LKW, Zugmaschinen, Busse usw...


              Gruß Stefan[/quote]

              Nur so zur Info:
              Im oben beschriebenen Gesetz wird im §3 unter absatz 7 nur über Zugmaschinen geschrieben.

              Außerdem wurde die Umschlüsselung auf Zugmaschine schon mehrmals erfolgreich durchgeführt.

              Gruß, der Feger
              Ohne Navi unterwegs :-(

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                #22
                Original von Sarotti
                Hallo,
                Beim LKW muss die Nutzfläche hinter der Trennwand größer sein als der Fahrerraum vorne, im Extremfall gemessen vom durchgedrückten Pedal (Spritzwand) bis zur Trennwand. Passt das beim 90er? Falls dein Finanzamt Bleche in den Heckscheiben will - es gibt auch Finanzämter, die das nicht verlangen - wie wäre es dann mit Blechen von innen zusätzlich zu den Scheiben? Übersicht wird natürlich so oder so schlechter.
                Grüße Sarotti
                Ja, das geht, ist zwar nur sehr wenig Unterschied (unter 20cm) aber es haut hin...

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                  #23
                  Ja es ist ungerecht ! X(
                  Aber ich denke das diese "schreiende" Ungerechtigkeit so nicht zu halten ist. Wenn ich mich mit Gleichgesinnten unterhalte, die rückwirkend 8o Steuer nachzahlen mussten weil ihr Auto nun doch kein WoMo ist, dann kann ich es kaum glauben. X(

                  Zum Thema "Gewichtsbesteuerung". Da kann ich Caruso nur empfehlen seinen Landy doch hier in NL anzumelden, dann zahlt er noch mehr wie in Germany. Was dachtest du warum den den DAF hatten :D
                  ...Klapperstörche findet man noch in Polen und der Wheinachtsmann kommt jährlich an die Haustür, musst nur bestellen und zahlen :D

                  Niederlande,Belgien und Luxemburg schrauben auch gegen die Offroadfahrer das sehe ich täglich. Die Begründungen sind zum Teil nicht gerechtfertigt. Wir wissen das, aber das Volk schluckt. Ich weis nicht wie man dagegen ankommen soll, aber schlußendlich entscheidet das Gewissen und deshalb halte ich den Kat/oder Filter für die beste Lösung und wie wir hier lesen können gibt es ihn ja auch. ;)

                  Gruß RALF

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                    #24
                    Original von Sarotti
                    Hallo,
                    Beim LKW muss die Nutzfläche hinter der Trennwand größer sein als der Fahrerraum vorne, im Extremfall gemessen vom durchgedrückten Pedal (Spritzwand) bis zur Trennwand. Passt das beim 90er?
                    Ist so nicht ganz richtig. Der Fahrerraum muß kleiner als die hälfte der Gesammtfläche sein. Die formulierung kann wichtig sein, zB bei nen WoMo. Genaugenommen zählt eine Ladeklappe auch noch zum Laderaum, wenn sie wagerecht arretiert werden kann.
                    Who needs luxury?

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                      #25
                      Nur so zur Info:

                      Im oben beschriebenen Gesetz wird im §3 unter absatz 7 nur über Zugmaschinen geschrieben....


                      § 3 regelt die Ausnahmen der Besteuerung - also die Befreiung - und ist für die Definition des Steuergegenstands nicht relevant.

                      Es gilt nur:

                      § 8 Bemessungsgrundlage

                      Die Steuer bemisst sich

                      1.bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;

                      1a.bei Wohnmobilen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen;

                      2.bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen.



                      Gruß Stefan

                      ;)

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                        #26
                        Genau, und was ein PKW oder ein anderes Fahrzeug ist wird zwar verkehrsrechtlich definiert (mit so schönen Buchstabenkombinationen AA - AF - M1 - M1G usw.), aber wirklich interessieren tut das die Kraftfahrzeugsteuer nicht. Denn da hat man vorsorglich noch einen Passus mit eingefügt (wenn ich mich recht entsinne §2 Abs.2a KraftStG) indem - obwohl nach Verkehrsrecht eigentlich ein anderes Fahrzeug - eigentlich alles nach Hubraum besteuert werden kann, wenn da nicht die objektive Beschaffenheit, d.h. besagtes Größenverhältnis Fläche zur Personenbeförderung zur Nutzfläche dagegen spricht!

                        Eigentlich ist damit die Grundlage für die Besteuerung relativ einfach gestrickt - ob gerecht - ist ein anderes Thema!


                        Gruß Alex
                        Frühlings-Edition! Denn so schön wie meiner - blüht keiner!

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                          #27
                          leute, jetzt mal ganz im ernst: diese endlose steuer-, ungerechtigkeitsdiskussion, interpretiererei von gesetzestexten, eu direktiven, sonstigen richtlinien und schimpftirarden sind doch echt kinderkacke.

                          da fährt man ein ohnehin schon teures auto (sowohl in der anschaffung als auch im unterhalt), gibt hunderte von euro für irgendwelche wachsbehandlungen mit völlig überteuerten mitteln und allerlei zubehör aus und jammert dann rum, wenn der stinkende und luftverpestende motor entsprechend besteuert wird. merkt denn niemand daß das alles schon nahezu lächerlich ist? hier (wie auch an anderer stelle) wird seitenweise über teilweise sehr zweifelhafte umbaumaßnahmen nachgedacht oder diese gar durchgeführt nur um in den eventuellen genuß zu kommen ein paar euros weniger steuern zu zahlen.

                          sorry, aber ich freue mich selbstverständlich auch wenn ich möglichst wenig fixe kosten für mein auto aufbringen muss - aber entweder kann ich mir den luxus erlauben ein auto zu besitzen und zu fahren, welches nunmal kein sparwunder ist (in vielerlei hinsicht) und halte das maul oder ich lasse es eben bleiben weil ich es mir nunmal nicht leisten kann.

                          nix für ungut - das ist meine persönliche meinung.

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                            #28
                            Toller Beitrag Thabo, toller Beitrag!

                            Gilt natürlich auch für alle Familien, die einen Wagen hatten, der Steuerlich günstig war und vom Verbrauch überschaubar, gilt auch für alle VW-Bus Besitzer und alle sonstigen Vans und Busse, die solche Möglichkeiten nutzten, da sie den Wagen privat brauchten. Gekauft weil die Kosten schlicht und einfach im Rahmen waren und dann, eine steuerliche Erhöhung von mehreren 100%.
                            Kalkulierte Kosten explosionsartig exorbitant erhöht.
                            Gerechte Welt für Familien, deren VW-Bus nun in Richtung wertlos geht, ist aber Egal, wenn die den sich nicht mehr leisten können, Pech gehabt, können ja nun die Scheiben verblechen und bei dem 9 Sitzer die Sitze ausbauen und die Brut auf die Ladefläche zurren.
                            Oder für Tausende von Euro ein Klappdach draufbauen lassen und hoffen (tolles Wort) das es die Wohnmobile nicht trifft, wenn die dafür kein Geld haben, ….. was jammern die denn?

                            Toll!

                            Ein Schlag ins Gesicht für alle, die am Ende des Monats kein Geld mehr haben. Merkst Du sowas eigentlich ?

                            .. ist ja egal.

                            Ralf
                            Mein Auto ist kein Dicker.

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                              #29
                              @Thabo :

                              Deine Argumentation wäre nachvollziehbar, wenn man als Käufer eines solchen "Luxusartikels" gleich gewußt hätte, worauf man sich einläßt.

                              Beispiel : Opa leistet sich nach einem arbeitsreichen Leben endlich seinen Lebenstraum - ein dickes Wohnmobil. Nach seinen Berechnungen kann er sich das von seiner Rente gerade so leisten. Über Nacht kostet die Kiste aber plötzlich dreimal soviel und es will sie auch Keiner mehr haben. Opa kann also höchstens ein Streichholz an seinen Lebenstraum halten.

                              Und dann kommt zu allem Überfluss noch Einer wie Du daher.......

                              Ich sehe ein, daß Autos wie Unsere, u.Ä., im Unterhalt mehr kosten als Andere, das liegt in ihrer Bauart begründet. Ich sehe aber nicht ein, daß sie immer weiter künstlich verteuert werden, um anderswo Löcher zu stopfen.

                              Bis die Tage, Ralph

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                                #30
                                @Thabo
                                trotz Deines Kommentars gehe ich mal davon aus, dass Du noch lange kein Befürworter der Steuererhöhungen bist.

                                Trotzdem lohnt es sich drüber nachzudenken, ob es dem Staat wirklich zusteht einem so tief in die Tasche zu greifen. Faktisch ist für viele Menschen diese Steuererhöhung eine Enteignung. Nicht nur weil sie um viel Geld direkt erleichtert werden, sondern weil der Wert ihres Eigentums drastisch reduziert wird und sie damit gleich noch mal indirekt enteignet werden.

                                Versuch mal den Staat zu bewegen, das mit der Industrie zu machen. Warum enteignet man keine Betriebe, die ohne wirtschaftliche Not Arbeitplätze vernichten? Aber da wird nicht mal nachgefragt, ob sie nicht die Subventionen zurückzahlen sollten, die zum Aufbau eben dieser abgewickelten Betriebe gezahlt wurden.

                                Diese Ungleichbehandlung ist es, die den Leuten berechtigterweise aufstösst. Von den Grossen lassen sie sich schmieren (Beraterverträge ohne definierte Arbeitsleistung sind nichts anderes) und die Kleinen schröpfen sie dafür.

                                Sigi

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