Gruß Marc
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenBitte bis zum Ende lesen:
Hier Absatz 12:
http://www.buzer.de/gesetz/10377/a178396.htm
Haben die Drecksäcke da nach dem 12.12.2012 wieder dran gedreht? Jetzt nur noch Womo, Ambulance und Leichenkarre?
Da war das Schlupfloch wohl zu groß geworden.Zuletzt geändert von ninetylandy; 12.08.2015, 23:34.
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Hallo ninetylandy,
Natürlich kann ich den Widerspruch erst dann einlegen, wenn ich die Kriterien erfülle, das ist klar.
Wird auch am Wochenende alle so gemacht, wie das Zollamt in Ulm bzw. Koblenz das möchte.
Ich werde das ganze dann mit Fotos belegen und den Widerspruch zu denen schicken und abwarten, entweder es klappt, oder ich muss nach Koblenz vorfahren oder ich bekomme keine LKW Zulassung.
Die in Koblenz scheinen da aber in Ordnung zu sein.
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Und wenns nicht klappt, ist dein Landy erstmal versaut...
Ich zahle 400 und ein bischen, habe einen nachgerüsteten Kat drin. Nach zwei Jahren hat der sich amortisiert. Wenn du Sonn- und Feiertags einen Anhänger mit dem LKW ziehst, wird das auch ganz schön teuer. Obs nach dem neuen Punktesystem noch Punkte dafür gibt, weiß ich nicht. Aber in die Situation kommt man immer.Ich brauche keine Knautschzone, ich benutze die vom Anderen...
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Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenAn dem Urteil zum Doka kann ich nichts ungewöhnliches erkennen.
Haben die Drecksäcke da nach dem 12.12.2012 wieder dran gedreht? Jetzt nur noch Womo, Ambulance und Leichenkarre?
Da war das Schlupfloch wohl zu groß geworden.
Naja macht ja nix, muss man sich eben dran gewöhnen ;)Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
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Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenAn dem Urteil zum Doka kann ich nichts ungewöhnliches erkennen.
und zwar bezüglich der Sitzplatzanzahl.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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Zitat von Cattle Beitrag anzeigenHeute kam dann die Bescheinigung vom Zollamt Ulm über die Kraftfahrzeugsteuer - 832€.
Alles klar, habe ich schon mit gerechnet und möchte den Defender als LKW zulassen.........
Jetzt möchte ich Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen ........
Du hast ein Fahrzeug mit bestimmten Kriterien angemeldet. Für diese Kriterien musst du nun Steuern bezahlen.
Wieso willst du dagegen Einspruch einlegen?
Es ist/war doch deine Entscheidung, das Fahrzeug so, wie es ist, anzumelden. Der Umbau auf steuerliche Vergünstigungen hätten vor einer Anmeldung stattfinden müssen.
Meiner Meinung nach gibt es für einen Einspruch keine Begründung.
m01mdiepraxisträgtdietheoriezugrabe
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Hallo Marco,
sehe ich anders.
Ich habe ja vorher mit dem Zollamt telefoniert, das Auto war vorher schon als LKW zugelassen und steht auch als LKW in den Papieren drin.
Was hätte ich also noch mehr tun sollen?
Vorher auf Verdacht schon mal zum Zoll fahren um denen zu sagen, hier ich habe einen Defender, der soll als LKW zugelassen werden, bitte berücksichtigt das, wenn ich übermorgen das Auto anmelden fahre und die von der Zulassungsbehörde euch die Unterlagen zuschicken?
Ich habe erfragt, was die Voraussetzungen für die LKW Zulassungen sind, die würde ich erfüllen, also kann ich Einspruch dagegen erheben, wenn der Zoll mir den Wagen jetzt als PKW besteuert. Deswegen denke ich schon, dass es für den Einspruch eine Begründung gibt...
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Hallo Hannah,
leg einfach Deinen Einspruch ein und mach Deine eigenen Erfahrungen.
Wir Geländewagenfahrer haben schon vor 10 Jahren mit einer Initiative und Sammelklage vor dem BFH versucht, die PKW-Steuer zu vermeiden und letzlich sind sogar die Beschwerden gegen das Urteil vom BGH und BVG abgewiesen worden.
Jetzt stehen die Zeichen noch schlechter, das erfahren gerade viele DoKa-PickUp-Fahrer mit Neuzulassung.
Mal lesen: § 18 Abs. 12 KraftStG.
Da heißt es sinngemäß: Wenn die Zulassungsbehörde "Lkw" in die Fahrzeugpapiere einträgt und deshalb die Steuer niedriger wäre als nach alten Recht mit der Besteuerung von Geländewagen, dann ist das Fahrzeug als Pkw zu versteuern (auch wenn im KFZ-Schein Lkw eingetragen ist).
Beispiel: In den Papieren steht Lkw. Daran ist auch die Steuer grundsätzlich gebunden. Aber nach alter Regelung (§ 2 Abs. 2a KraftStG) wäre das Fahrzeug doch Pkw, nicht nur wegen der Anzahl der Sitzplätze und Ladeflächengröße, sondern neuerdings auch nach Erscheinung/Konzept, Höhe der Zuladung etc. In diesem Fall muss dann das Fahrzeug auch nach neuem Recht als Pkw versteuert werden.
Die kleine Hecktür und die Beschaffenheit der Ladefläche/Laderaum können dem Zoll schon reichen, die PKW-Steuer zu rechtfertigen.
Aber versuch es und berichte, ob Du eine Lösung gefunden hast, von der dann auch andere Gebrauch machen können.
Hier mal ein Urteil für einen Defender 130 CC: http://openjur.de/u/615782.html
Gruß
Malte
Ach so: http://www.handwerk-magazin.de/muste...83/21/downloadZuletzt geändert von blauer Landy; 13.08.2015, 12:48.Gruß aus Buxtehude
Malte
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Wenn man diese Urteile liest, kann einem schon der Kamm schwillen. Das ist eine totale Willkühr!
Der Bundesbeamte vom Zoll sagt, das ist ein PKW, egal was in den Papieren steht... bezahlen!
Der Bundesbeamte von der Polizei sagt, das ist ein LKW, steht in den Papieren, Sonntagsfahrverbot... bezahlen!
Und nachdem du dann so viel Steuern wie 10 Kleinwagen bezahlst, fährst in die Stadt ... bezahlen, weil keine grüne Plakette!
Und der Witz geht ja noch weiter!
Moderne Kleinwagen mit Benzindirekteinspritzung (neuer Smart und Co) hauen so viel Partikel raus, daß sie ne 10 Jahre alte Norm für Diesel nicht einhalten würden. Das ist bekannt durch die Medien. Macht aber nix, weil die Partikel beim Benziner nicht gemessen werden!
Auch geil ist die Begründung, daß das Fahrzeug als PKW zu besteuern ist, weil es nur ne Tonne Zuladung hat.
Zeig mir mal nen PKW mit 2 Tonnen Lehrgewicht, der ne Tonne Zuladung hat? Noch nicht mal nen S-Klassenpanzer schaft das.Who needs luxury?
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Zitat von Cattle Beitrag anzeigen...
Wird auch am Wochenende alle so gemacht, wie das Zollamt in Ulm bzw. Koblenz das möchte.
Ich werde das ganze dann mit Fotos belegen und den Widerspruch zu denen schicken und abwarten, entweder es klappt, oder ich muss nach Koblenz vorfahren oder ich bekomme keine LKW Zulassung.
Die in Koblenz scheinen da aber in Ordnung zu sein.Who needs luxury?
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Hallo,
wie Sonntagsfahrverbot? Also meine Kiste ist LKW Oldtimer keine 200 Steine Steuer. Die Versicherung mit teilkasko für 10 euro im Monat wenn es ein PKW währe für nen LKW das doppelte.
Komme ich mit einer PKW Zulassung günstiger weg? Da greift doch die Steuer zu. Ist die Rechtslage so unübersichtlich und uneindeutig wie ich sie nur in korruptionsgebeutelten Teilrepubliken vermute?
mfg
M.
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Meint ihr nicht, die in Koblenz hätten mir dann gesagt, ne ist nicht mit der Steuer?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Hab ja angerufen und die haben mir die Bedingungen genannt, würde mich wundern, wenn sie jetzt doch sagen, ach ne, wollen wir doch nicht.
So viel Willkür erwarte ich dann doch nicht.
Werde es auf jeden Fall probieren, klar habe ich im schlimmsten Fall geschweißt, aber das nehme ich in Kauf.
Für die Preisunterschiede ist es mir das wert.
Übrigens, so nebenbei, hatte heute den Termin für die Versicherung, habe den Defender jetzt als LKW versichert, kostet mich 390€ im Jahr...
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