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ich habe hier schon viel von Steuern und Versicherungen gelesen.
Was mich interessiert, wie macht ihr das wenn ihr den Wagen gewerblich angemeldet habt? Er ist ja als LKW angemeldet, versteuert und versichert. Macht ihr dann die 1%Regelung oder führt ihr Fahrtenbuch oder last ihr den Wagen komplett als LKW ohne Privatentnahme laufen?
Meine Steuertante meint, ich müßte die 1%Regelung machen, aber mein Vito ist auch als LKW angemeldet (5 Sitzplätze) und da brauche ich es nicht.
Wenn du den Landy ausschließlich gewerblich nutzt, und einen adäquaten Privat-PKW dein Eigen nennst und nur diesen für Privatfahrten nutzt, dann kannst du den Landy zu 100% steuerlich absetzen. Incl. Kraftstoff, Wartung, Ersatzteile etc. Fahrtenbuchauflage ist wahrscheinlich.
Die 1%-Regelung ist obligatorisch, wenn der Landy zu einem hohen Prozentzatz (min. 50%? oder hat sich das schon wieder geändert?) gewerblich genutzt wird.
LKW oder PKW ist meines Wissens egal. Es geht um die gewerbliche Nutzung. Wenn du mit nem Station-PKW ausschließlich deine Mitarbeiter zum Einsatzort fährst, oder ihn als Taxi anmeldest, kannst du DEN PKW zu 100% absetzen. Nutzt du einen LKW-Landy auch privat, dann geht's nicht.
Dazu gibt's aber so viele Details, dass du beim Steuerberater bessere, vor allem aber belastbare Informationen bekommen wirst.
ich habe hier schon viel von Steuern und Versicherungen gelesen.
Was mich interessiert, wie macht ihr das wenn ihr den Wagen gewerblich angemeldet habt? Er ist ja als LKW angemeldet, versteuert und versichert. Macht ihr dann die 1%Regelung oder führt ihr Fahrtenbuch oder last ihr den Wagen komplett als LKW ohne Privatentnahme laufen?
Meine Steuertante meint, ich müßte die 1%Regelung machen, aber mein Vito ist auch als LKW angemeldet (5 Sitzplätze) und da brauche ich es nicht.
Gruß
Yeti
Privatentnahme klingt nach GBR, Personengesellschaft, Kleinunternehmer? Da muss man unterscheiden, meiner ist zB in einer GmbH und da geht um die 1%+Fahrtstrecke Regelung nichts herum. Bei nicht-Kapitalgesellschaft sollte der Steuerberater des Vertrauens seinen Senf dazu geben, immerhin hält der auch den Kopf gegenüber dem FA hin ... Nach meiner Erfahrung sind die einzelnen FA da sehr unterschiedlich, teils auch je nach Sachbearbeiter anders unterwegs ... (soviel zum Thema preußische Gleichmacherei, ist manchmal in der BR eher "individuell").
Bin mi rnicht mehr 100%ig sicher, aber ich glaube wenn du viel privat fährst lohnt sich die 1% Regelung, wenn du nur ab und an Privat fährst macht ein Fahrtenbuch Sinn…
Bei 1% Regelung wir dir 1% des Neuwagenwertes virtuell versteuert, bei Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten (+Abschreibung) anteilig auf Kilometer umgelegt.
Ich glaube so war´s…
Achja bei mir hat das Finanzamt nachgefragt warum ich als Dienstleister einen Geländewagen fahren muss (genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht im Kopf) meine Antwort war, wenn es der Staat nicht auf die Reihe bekommt die Straßen in Ordnung zu halten, muss man sich als Bürger eben anpassen. – Keine weiteren Rückfragen ;-)
Die Geländewagen in meiner ehemaligen GmbH liefen zu 100 Prozent über die Firma. Für die offiziellen Privatfahrten war ein Polo aus der Familie auf meinen Namen angemeldet.
So geht das auch.
Ja es kommt darauf an wie groß der Fahrzeugpark ist. Sind noch PKW bei dir ( Firma ) gemeldet kannst Du ihn steuerlich voll absetzen.
Ist es nur der Defender kommst Du um die 1% Regelung wohl nicht herum/ Fahrtenbuch ist sehr lästig und muss exakt geführt werden,
sollte mal eine Prüfunng statt finden.
( ...ich hab mal gehört das Leute über Tankquittungen die 1% ausgleichen ) ;)
Gruß aus dem schönen Ermland ,Jürgen ...... hier wird die KFZ-Steuer mit dem Tanken erledigt ! ...fair und einfach !
Wenn du ein eigenes Fahrzeug für offizielle Privatfahrten angeben kannst, ist es völlig unerheblich, ob der Defender in der Firma ein LKW oder PKW ist oder gar ein Land Cruiser oder Magirus. Er wird dann voll abgesetzt und braucht auch kein Fahrtenbuch. Jedenfalls in meinem Landkreis.
Bei der 1% Regelung brauchst du kein Fahrtenbuch. Natürlich muß eine Verhältnismäßigkeit
zur gewerblichen Tätigkeit vorhanden sein.
Wenn Du einen Kiosk betreibst; wirds schwer mit den gefahrenen Km. :D
Moin an alle,
da ist aber viel gefährliches Halbwissen unterwegs.
Kann gut gehen, muss aber nicht.
Ich würde Deiner Steuertante das Schreiben des BMF vom 18.11.2009
abgedruckt unter Steuererlasse 6/23 zum lesen geben.
Moin an alle,
da ist aber viel gefährliches Halbwissen unterwegs.
Kann gut gehen, muss aber nicht.
Ich würde Deiner Steuertante das Schreiben des BMF vom 18.11.2009
abgedruckt unter Steuererlasse 6/23 zum lesen geben.
Grüße aus Schwerin
Thomas
Danke, habe ich mir runtergeladen, meine Steuertante kennt das sicher.
Meine Steuertante will ja die 1% Regelung machen. Ich habe aber eine Vito mit Allrad, der ist als LKW zugelassen und da muß ich es nicht, deshalb hatte ich hier gefragt.
Ich hab Sprinter und 130er, beide 100% über die Firma (Einzelunternehmen). Kein 1%, kein Fahrtenbuch.
Privat einen Touran als Familienkutsche (Läuft auf Frau). In der Kombination seit 6 Jahren, den Landy seit über zehn Jahren. Bisher keine Probleme.
Landy war mal LKW, ist jetzt PKW, Sprinter ist LKW.
ßMein Steuerberater hat darauf hingewiesen, dass seit einiger Zeit die Rechtsprechung verschärft wurde. Um weder die (1%+0,03%*km) Regelung noch Fahrtenbuch machen zu müssen, müssen die private Nutzung des Fahrzeugs in der Überlassungserklärung des AG ausdrücklich ausgeschlossen sein und, laut FA, "geeignete Maßnahmen zur Überwachung" vorhanden sein (Was auch immer das letzte bedeutet).
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Aber auch hier die Einschränkung:
"Hat der Arbeitnehmer Zugriff auf das Betriebsfahrzeug, so spricht die allgemeine Lebenserfahrung grundsätzlich auch für eine private Mitbenutzung, wenn ihm sonst kein oder nur ein geringwertigeres Fahrzeug zur Verfügung steht."
Der auf den eigenen Namen angemeldete Kleinwagen oder das Moped ist immer von Vorteil, da man ja nicht detektivisch überwacht wird.
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