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Hallo,
ich frage mich ob man einen Defender oder Disco1 als Lof Zugmaschine zulassen kann.
Ich möchte keine grüne Nummer haben, es geht mir hauptsächlich um die Umweltzonen Befreiung.
Hat jemand sowas schonmal gemacht oder weiß darüber bescheid?
Über die Suchfunktion und Suchmaschine habe ich leider keine brauchbaren Ergebnisse bekommen.
In Deinem Profil gibts Du an, dass Du aus Kiel kommst.
In Kiel gibt es keine Umweltzone.
Insofern wirst Du in Kiel auch keine Umweltzonen-Befreiung bekommen.
Eine Lof-Zulassung bekommst Du, wenn Du den Bedarf nachweisen kannst.
Wieviel Hektar Ackerland hast Du denn - danach wird die Zulassungsstelle fragen.
Und wenn Du die Lof-Zulassung hast, darfst Du nur für landwirtschaftlich Zwecke fahren (also nicht mal eben in den Supermarkt), sonst ist das Steuerhinterziehung.
Und wenn Du die Lof-Zulassung hast - hast Du auch den Lkw-Führerschein?
Denn mit dem Pkw-Führerschein darf man zwar auch Traktoren fahren, aus meiner Erinnerung aber nur bis 60 kim/h Höchstgeschwindigkeit - der Defender ist schneller, also fährst Du ohne Führerschein.
Was für ein Baujahr hat Dein 90er denn?
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Das stimmt, ich komme aus Kiel und mein Defender steht da auch, ist ein Bj. 88 Ninety. H-Zulassung wird aber nichts da ich derzeit auf 300tdi Automatik umbaue ( rechter Fuß kaputt ).
Ich bin derzeit aber überwiegend in Stuttgart und dort gibt es überall Umweltzonen ,bin grad am überlegen ob ich mir ein Disco1 für hier unten hole und den dann so zulasse. Mit schwarzer Nummer ist zahlt man ja Steuern und die Quads laufen ja auch viel als Lof mit schwarzer Nummer.
das ist Baujahr abhängig recht einfach möglich habe ich letztes Jahr gemacht. landwirtschaftliche Zugmaschine als Zulassung ohne jede Beschränkung. Landwirtschaft nicht erforderlich.
Die Unterlagen für den tüv müsste ich noch irgendwo haben.
Oh, das lässt hoffen.
Hab da grad ein 94er Disco im Blick. Muß etwas Blech eingeschweißt werden und von innen sieht er aus wie ein Betonwerk, soll aber auch ein reines Nutzfahrzeug werden und später dann evtl. schlachten für den Defender.
Warum frischt du die nicht auf,bevor du mit lauter Gegenfragen antwortest?
Selbst ein Führerscheinneuling darf Kraftfahrzeuge bis 3,5t zGg lenken,
ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Eine LoF Zugmaschine ist doch eine Fahrzeuggattung und hat nichts mit der Nutzung zu tun.
Man kann durchaus eine LoF zulassen, ohne einen Landwirtschaftlichen Betrieb zu führen, allerdings gibts dann keine grüne Nummer und Steuerbefreiung.
Oder sind die Quaddeppen allesamt Bauern?:FF
LoF Zulassung geht am besten mit einer Rear PTO und AHK.
Wenn Du einen willigen Prüfer findest, dann ja. Aber durch irgend etwas muß sich die Lof Zugmaschine von der Zugmaschine unterscheiden, sonst tun die meisten prüfer sich schwer damit.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist eine Zugmaschine ein Fahrzeug zum Ziehen oder Schieben von schweren Lasten, und eine LoF eine Zugmaschine, welche zudem noch Geräte oder Maschinen aufnehmen kann. Der Übergang ist natürlich in der Praxis fließend.
Geräteträger sind eher jene, welche Geräte aufsatteln können oder Arbeitsgerät zwischen die Achsen hängen können. Lof Zugmaschinenjene, welche Kraftheber und Zapfwelle haben.
Aber auch da sind die Grenzen fließend, da die meisten Geräteträger beides haben.
Du phantasierst dir da etwas zusammen.
"Ab 1.3.2007 gilt:
Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind.
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die
besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen
von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang
mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind."
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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