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Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

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    Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

    Hallo zusammen,

    ich habe da eine Frage, die ich mit Eurer Hilfe hoffentlich zweifelsfrei beantworten kann:

    "Auf der A1 Dortmund - Köln bleibt die Leverkusener Brücke für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in beiden Richtungen weiterhin gesperrt." (Offizielle Beschränkung)

    Angeblich wird das Fahrzeuggewicht gemessen und bei über 3,5 to und/oder über 60 km/h die Blitzanlage ausgelöst.
    Laut Internet funktioniert der Gewichtsblitzer, in dem die Form des Fahrzeug überprüft/erkannt wird.
    D.h. typische LKW Formen (über 3,5 to ) die z.B. Fahrerhaus und Ladefläche oder Kastenaufbau haben werden dann erfasst.
    Die Sprinter-Lieferwagen sind dabei wohl schon in der Grauzone "Erfassung ja/nein".

    Wie steht es nun mit einem Defender 130 mit Sankey WT hintendran und Dachzelt obendrauf.
    Ist keine typische LKW-Form oder Sprinter, aber auch sehr lang, sehr hoch und sehr LKW-eckig.
    Das tatsächliche Gesamtgewicht meines Zuges mag vielleicht durchaus ein paar Kilo über 3,5 to liegen.

    Nun die eigentliche Frage:
    Sollte ein Blitzer (fehlerhaft) auslösen, bezieht sich das gemessene Gewicht dann auf den Zug, oder gilt es für Hänger und Auto getrennt ?

    Gemäß http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen3.html Zeichen 262 ( für 3,5 to wie an der Brücke angebracht )
    interpretiere ich das so, dass es für Hänger und Auto getrennt gilt.

    Danke für Eure Fachkenntnisse im Voraus und Gruß,

    Panzer
    Am Ende kommt es darauf an, wie viele gute Sommer man hatte.

    #2
    AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

    Sonnenbrille und Kappe auf, Sonnenblende runterklappen...


    SC
    Wenn nicht wir, wer dann?

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      #3
      AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

      ich werde am freitag mit meinem 130er und wohnkabine über die schiersteiner brücke fahren.die gleiche Problematik,die gleiche Technik.die wiegen ja nicht aufs Kilo genau.fahr einfach.

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        #4
        AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

        Erste frage, LKW Zulassung??
        Wenn ja, bist du ein Anhängerzug, somit unterliegst du der 3,5 t Beschränkung. Und du sagst selber das er Schwerer ist, ich würde es nicht ausprobieren, kann teuer werden.

        Als PKW zugelassen sollte es keine Probleme geben. Ist ja bis 3,5 t .

        Wichtig ist die Zulassung, durch die Kennzeichen Erfassung sehen Sie daran ob LKW oder PKW.

        Gruß
        Jochen

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          #5
          AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

          Zitat von erik Beitrag anzeigen
          ich werde am freitag mit meinem 130er und wohnkabine über die schiersteiner brücke fahren.die gleiche Problematik,die gleiche Technik.die wiegen ja nicht aufs Kilo genau.fahr einfach.
          Doch, tun sie, wenn es die neuen schleifen sind.
          Wenn es Zweifel gibt musst du auf die wage.
          Bei dir Bild das gleiche, LKW oder PKW Zulassung?
          Gruß
          Jochen

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            #6
            AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke


            Quelle: Welt.de

            Wenn das noch die aktuelle Beschilderung der Leverkusener Brücke ist, dann gelten die max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht für den Zug incl. Anhänger - völlig egal, ob PKW oder Nutzfahrzeug.
            Siehe StVO, Anlage 2, Abschnitt 6, Punkte 27, 29, 30.1 und 54.1.

            Für die Schiersteiner Brücke gilt wohl das gleiche:


            Quelle: rhein-zeitung

            Bei der Sanierung der Rendsburger Hochbrücke hier bei uns standen Tag und Nacht Streifenwagen zum Abfangen der Verkehrssünder bereit, damit die gar nicht erst auf die Brücke kommen - ob das dort bei Euch auch so ist, kann ich natürlich nicht sagen.

            Gruß

            Highlandy
            Zuletzt geändert von Highlandy; 17.06.2015, 17:18.
            Anybody who loves whisky can't be all bad.

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              #7
              AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

              Moin Highlandy,

              nee, auf der Rheinbrücke und der Schiersteiner Brücke sind fest aufgebaute Blitzer, nicht so Personalintensiv wie man das hier im Norden gemacht hat.

              Im Zweifel würde ich eine andere Route nehmen. Ist entspannter (legen nicht die Defenderfahrer alle so viel Wert auf die "Entschleunigung"?).

              Grüße
              Buh
              http://www.recht-auf-menschenrecht.de/

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                #8
                AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                Ich wohne im Kölner Norden und meide.mit meinem 130er die Brücke. Es wird automatisch gewogen und der Blitz löst dann aus. Aber es gibt eine gute Ausweichmöglichkeit durch die Fähre in Hitdorf. Es ist nur ein kleiner Umweg der sich aber lohnt.

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                  #9
                  AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                  Sorry, hatte ich vergessen: laut Zulassung ist meiner ein Lkw!
                  Am Ende kommt es darauf an, wie viele gute Sommer man hatte.

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                    #10
                    AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                    Erst mal vielen Dank für Eure Hinweise.

                    Im Versuch, ganz sicher zu gehen, habe ich gerade die zuständige Autobahnpolizeidienststelle in Frechen bei Köln angerufen.
                    Der zuständige Polizist hat mir erklärt, dass es gerade seit letzter Woche eine neue Regelung gibt, die da heißt, dass
                    sich die Gewichtsangabe nur noch auf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeuges, in dem Fall bis 3,5 to bezieht.

                    Auf meine Frage hin, ob denn die dortigen Gewichtsblitzer diese neue Information auch schon gespeichert haben, hat er mir erklärt, dass
                    die Autobahnpolizei ja im Falle eines Fotos dieses bekommt und dann mit den Fahrzeugdaten abgleicht und kein Verfahren eröffnet.

                    Man hat mir einen schönen Urlaub gewünscht.
                    Am Ende kommt es darauf an, wie viele gute Sommer man hatte.

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                      #11
                      AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                      und im Zweifelsfall wirst du per Hand fotografiert und bezahlst 20,-€. Woher ich das weiß........
                      Landy mit Transportanhänger und C5-Tourer drauf. Von vorn und hinten, schöne Fotos.

                      m01m
                      diepraxisträgtdietheoriezugrabe

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                        #12
                        AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                        Hi M01M,

                        war das bei Dir länger her, als letzte Woche ?
                        Am Ende kommt es darauf an, wie viele gute Sommer man hatte.

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                          #13
                          AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                          Die zuständige Autobahnpolizei hat mir nun den Text der seit letzter Woche neuen gültigen Regelung geschickt:

                          "Die Anordnung des Verkehrszeichens 251, ergänzt um das Zusatzzeichen „3,5t“ (lfd. Nr. 27 Anlage
                          2 der StVO) zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur verfehlt ihr Ziel, soweit es um die
                          Durchfahrt für Gespanne oberhalb dieser Gewichtsgrenze geht. Danach ist die Durchfahrt zwar
                          für Kraftfahrzeuge und alle mehrspurigen Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von
                          mehr als 3,5t verboten, die auf dem Zusatzzeichen angegebene Masse bezieht sich jedoch nur auf
                          die zulässige Gesamtmasse des durch das Verkehrszeichen angeordneten Verkehrsmittels (hier:
                          Kraftfahrzeuge) und nicht auch auf dessen Anhänger
                          . Geldbußen, die z. B. gegenüber Gespannfahrern
                          mit Wohnwagen erhoben werden, sind nach Auffassung des BMVI rechtswidrig.
                          Um auch Gespanne vom Regelungsgehalt des Zusatzzeichens (lfd. Nr. 27 Anlage 2 der StVO)
                          umfassen zu können, wäre eine Änderung der lfd. Nummer 27 der Anlage 2 der StVO erforderlich.
                          Es wird vorgeschlagen, nach dem Wort Verkehrsmittel die Wörter „einschließlich ihrer
                          Anhänger“ zu ergänzen. Des Weiteren könnte durch eine Änderung der VwV-StVO die Anordnung
                          des Zeichens 251 mit Zusatzzeichen vorgeschrieben werden, soweit eine Brücken/ Infrastruktur
                          geschützt werden muss."

                          Falls es also trotzdem irgendwie blitzen sollte, sollte damit alles geklärt sein.
                          Am Ende kommt es darauf an, wie viele gute Sommer man hatte.

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                            #14
                            AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                            ich fahr ja ohne Anhänger und werde berichten ob morgen was passiert.

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                              #15
                              AW: Gewichtsbeschränkung Leverkusener Rheinbrücke

                              Wenn die es sagen wird es wohl stimmen.
                              Aber, solltet ihr mit oder ohne Anhänger geblitzt werden, seit ihr in der beweispflicht das ihr das Zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t
                              nicht überschritten habt.
                              Muss nicht so sein, kann aber.
                              Ein kleiner Umweg um mir einer Fähre zu fahren ist doch was feines, und außerdem erhaltet ihr den Job vom Fährmann.

                              Gruß
                              Jochen

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