ich habe da eine Frage, die ich mit Eurer Hilfe hoffentlich zweifelsfrei beantworten kann:
"Auf der A1 Dortmund - Köln bleibt die Leverkusener Brücke für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in beiden Richtungen weiterhin gesperrt." (Offizielle Beschränkung)
Angeblich wird das Fahrzeuggewicht gemessen und bei über 3,5 to und/oder über 60 km/h die Blitzanlage ausgelöst.
Laut Internet funktioniert der Gewichtsblitzer, in dem die Form des Fahrzeug überprüft/erkannt wird.
D.h. typische LKW Formen (über 3,5 to ) die z.B. Fahrerhaus und Ladefläche oder Kastenaufbau haben werden dann erfasst.
Die Sprinter-Lieferwagen sind dabei wohl schon in der Grauzone "Erfassung ja/nein".
Wie steht es nun mit einem Defender 130 mit Sankey WT hintendran und Dachzelt obendrauf.
Ist keine typische LKW-Form oder Sprinter, aber auch sehr lang, sehr hoch und sehr LKW-eckig.
Das tatsächliche Gesamtgewicht meines Zuges mag vielleicht durchaus ein paar Kilo über 3,5 to liegen.
Nun die eigentliche Frage:
Sollte ein Blitzer (fehlerhaft) auslösen, bezieht sich das gemessene Gewicht dann auf den Zug, oder gilt es für Hänger und Auto getrennt ?
Gemäß http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_vorschriftzeichen3.html Zeichen 262 ( für 3,5 to wie an der Brücke angebracht )
interpretiere ich das so, dass es für Hänger und Auto getrennt gilt.
Danke für Eure Fachkenntnisse im Voraus und Gruß,
Panzer
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