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Womo Zulassung 2015
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AW: Womo Zulassung 2015
So hier sind ein paar auf die schnelle gemachte Fotos:
20150617_194402.jpg
Die hinteren linken Sitze mussten für eine selbstgebaute Komode weichen. Die Platte dient direkt als Tischplatte und kann erweitert werden.
20150617_194411.jpg
Wenn die zweite reiche nach vorne umgeklappt werden kann die hintere rechte Sitzbank zu einer Liegefläche von 200cm*90cm entfaltet werden.
20150617_194436.jpg
Das hier ist meine tolle "Kochstelle". Auf nachfrage beim TÜV was die mir empfehlen würden kam als Antwort "nehmen sie eine 2߀ 220V-Kochplatte"...
Im Schrank ist noch ein Benzinkocher der wohl eher seinen Dienst verrichten wird. Die Kühlbox ist keine Pflicht aber halt sehr praktisch (-;
Am Wochenende töne ich dann noch die Fenster und Gardienen werden auch noch genäht...
@TheBugZ: Zeig mal Bilder von deiner Lösung! (-:
Gruß Thilo
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AW: Womo Zulassung 2015
Danke! Ja, deine Lösung sieht schon professioneller aus. Meins soll ja nicht so bleiben. Aber ich wollte ihn gar nicht erst als PKW anmelden. Ich suche noch nen Dachträger und ein Dachzelt. dann kommt innen nur noch der Schlafplatz für den Hund. (so hätte ich die WoMo Eintragung ja auch net bekommen.)
Ich mach die Tage mal Bilder. Bin grad nicht in der Nähe. (Ist halt zB. nur unbehandelte Spanplatte -> Sieht nicht schön aus, funktioniert aber super!)Beste Grüße, Lars
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Zitat von TheBugZ Beitrag anzeigenSpüle (das größte Provisorium) hat keinen interessiert! Das soll mal einer verstehen...
der TÜV macht sich je nach Region aber gerne mal andere Regeln.
Dieses Gesetzt schließt natürlich auch LKW ein.
Dass sie die Quersitzbänke nicht akzeptiert haben ist wieder völlig widersinnig,
da ja Sitzplätze im Wohnbereich vorhandensein müssen
und man soviele Personen mitnehmen darf,wie Sitzplätze,mit Sicherheitsgurten,
vorhanden sind.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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Hier im Norden habe ich einen gefunden, dem Gaskocher mit Zündsicherung reichte - nix Festeinbau (Spüle eh nicht). Einfach mal ein paar TÜVler anrufen und nach den Anforderungen fragen, da merkst Du schnell, zu wem Du gar nicht erst hinfahren musst.
Nach Eintragung im Aug. 2014 ist bei mir aber monatelang nix passiert, obwohl Steuer eigentlich automatisch neu festgesetzt werden sollte. Musste dem Zoll erst auf die Füsse treten - hat sich dann noch ein paar Wochen hingezogen. Der gute Zöllner wollte sogar Bilder sehen ... die habe ich ihm mit dem dezenten Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage gemailt und nach weiteren Wochen hatte ich dann irgendwann endlich den neuen Bescheid aufm Tisch - zum Glück rückwirkend ab Eintragung August 2014.
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenDas muss wohl daran liegen,dass eine Spüle garnicht im Gesetzestext vorkommt:
der TÜV macht sich je nach Region aber gerne mal andere Regeln.
Dieses Gesetzt schließt natürlich auch LKW ein.
Dass sie die Quersitzbänke nicht akzeptiert haben ist wieder völlig widersinnig,
da ja Sitzplätze im Wohnbereich vorhandensein müssen
und man soviele Personen mitnehmen darf,wie Sitzplätze,mit Sicherheitsgurten,
vorhanden sind.
hi,
in dem verlinkten Text steht Womo aber nur als Mindestvoraussetzung für Fahrzeuge der Klasse M doch was ist mit den neuen die ja nur noch in Klasse N1 zugelassen werden. Passen die in das Gesetz, habe nicht gelesen.
lG
offroadfun
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- 01.12.2006
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- Defender 90 SW, Td5, MY '06 "Style"; MINI Cooper Mk VII, MY '98; BEDFORD MJ 4x4 4ton, MY '79
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AW: Womo Zulassung 2015
Nö, da steht, dass ein WoMo ein Fahrzeug der Klasse M, also ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist. Ein Fahrzeug zur Güterbeförderung - Klasse N - muss nach dem Umbau halt auf M umgeschlüsselt werden. Wenn das nicht ginge, dürfte es ja auch keine WoMos basierend auf Sprinter, Crafter, Ducato etc. geben.
5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Besten Gruß
HighlandyAnybody who loves whisky can't be all bad.
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Komme gerade vom TÜV, Eintragung war problemlos, einzig die Diskussion zum Thema Kocher. Ich habe keinen Festeinbau, sondern einen Spirituskocher gezeigt der für Innenräume zugelassen ist - war dann auch in Ordnung!
Mit Eintragung Windenstoßstange und Schnorchel 111,-€ beim TÜV abgedrückt, die Erteilung der neuen Betriebserlaubnis kostet noch mal 39,80 € !
Freu mich wie Bolle:]:]:]
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Hi Dunrai,
Du bist auch in Hessen, da geht´s über Marburg-Biedenkopf.
Bisher hat das bei mir max. 5 Werktagen gedauert, bis die mir geantwortet haben.
Danach dann nochmal zu Zulassungsstelle mit den ganzen Unterlagen und der neuen Betreibserlaubnis, dann gibts endlich auch die neuen Fahrzeugpapiere!
Gruß
:o
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Zitat von Jeppi Beitrag anzeigenMacht das über 2,8t noch mal einen Unterschied in der Steuer?Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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