ich habe meine neuen Reifen beim TÜV vorgeführt und dafür ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO erhalten. Darin steht "Eine Berichtigung das Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". Da ich nicht dabei war und nur im Nachgang die Unterlagen mit der Rechnung erhalten habe konnte ich den Prüfer nicht fragen was das bedeutet und welche Papiere erforderlich sind. Ich gehe davon aus, dass ich damit zum Strassenverkehrsamt muss aber brauche dann nur den Fahrzeugschein oder auch den Brief? Den müsste ich dann nämlich zuvor beim Leasing anfordern. Irgendwer weiß doch bestimmt wie es geht. DANKE!
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Gutachten und Fahrzeugpapiere
hallo,
ich habe meine neuen Reifen beim TÜV vorgeführt und dafür ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO erhalten. Darin steht "Eine Berichtigung das Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". Da ich nicht dabei war und nur im Nachgang die Unterlagen mit der Rechnung erhalten habe konnte ich den Prüfer nicht fragen was das bedeutet und welche Papiere erforderlich sind. Ich gehe davon aus, dass ich damit zum Strassenverkehrsamt muss aber brauche dann nur den Fahrzeugschein oder auch den Brief? Den müsste ich dann nämlich zuvor beim Leasing anfordern. Irgendwer weiß doch bestimmt wie es geht. DANKE!Stichworte: -
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AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere
Hi,
Du musst mit allen Unterlagen zur Zulassungsstelle gehen. Also auch mit dem alten Fzg-Brief und -Schein und allen TÜV-Unterlagen.
Da bekommst Du dann sowohl eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg-Schein) als auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fzg-Brief).
In Hessen ist es so, dass vorher in Marburg-Biedenkopf ein "Antrag zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis" gestellt werden muss, welcher dann noch dazu kommt.
Das ist, soweit ich weiß, in NRW aber nicht nötig bzw eine speziell hessische Idee.
Gruß
:o
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere
Zitat von sinonimo Beitrag anzeigen... Den müsste ich dann nämlich zuvor beim Leasing anfordern. ...
Der Leasinggeber ist weiterhihn der Eigentümer (= rechtlicher Herrscher über eine Sache) des Autos.
Daher hat er auch, um das Eigentum nachzuweisen zu können, die Zulassungsbescheinigung Teil I (den Brief) bei sich behalten.
Ich habe daher so meine Bedenken, ob Du die Fahrzeugpapiere von ihm bekommen wirst und ob Du die überhaupt ändern lassen darfst.
Theoretisch könntest Du, wenn Du die Papiere hast, das Auto damit auch einfach verkaufen.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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Ich kenne das so, das der Leasinggeber den Fahrzeugbrief direkt zur Zulassungsstelle schickt.
Wenn der Brief dann bei der Zulassungsstelle ist, hingehen und eintragen lassen.
Die Zulassungsstelle schickt den Brief dann wieder zum Leasinggeber zurück.
Viele Grüße
Micha
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AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere
Meine Zulassungsbescheinigung Teil I umfasst drei Seiten.
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II steht gerademal drin,
wie ich heiße und wie mein Auto heißt.
Was soll die Zulassungsstelle mit dem Teil?
Das wird auch nicht neu gedruckt.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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unverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit. das einzige problem bekommst du, wenn du das nächste mal durchn TÜV willst - den bekommst du nämlich nicht ohne den eintrag im fahrzeugschein. darfst du denn bei dem geleasten auto solche änderungen überhaupt machen?
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Zitat von Borin Beitrag anzeigenunverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Zitat von Borin Beitrag anzeigenunverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit.
Ansonsten steht im Gutachten bei nächster Gelegenheit und da kannst dir Zeit lassen.
Gruß
Katharer
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AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere
Zitat von Borin Beitrag anzeigenunverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit. ...
unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern = sofort
Du musst die Papiere also ändern lassen, sobald Du dir Zeit dafür nehmen kannst.
Und das sollte innerhalb einiger Tage oder spätestens weniger Wochen möglich sein.
Erlaubtes Zögern wäre z. B. gebuchter Auslandsurlaub, Krankenhausaufenthalt
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
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Zitat von Borin Beitrag anzeigenunverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit. das einzige problem bekommst du, wenn du das nächste mal durchn TÜV willst - den bekommst du nämlich nicht ohne den eintrag im fahrzeugschein. darfst du denn bei dem geleasten auto solche änderungen überhaupt machen?
Gruß, der FegerOhne Navi unterwegs :-(
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