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Gutachten und Fahrzeugpapiere

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    Gutachten und Fahrzeugpapiere

    hallo,

    ich habe meine neuen Reifen beim TÜV vorgeführt und dafür ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO erhalten. Darin steht "Eine Berichtigung das Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". Da ich nicht dabei war und nur im Nachgang die Unterlagen mit der Rechnung erhalten habe konnte ich den Prüfer nicht fragen was das bedeutet und welche Papiere erforderlich sind. Ich gehe davon aus, dass ich damit zum Strassenverkehrsamt muss aber brauche dann nur den Fahrzeugschein oder auch den Brief? Den müsste ich dann nämlich zuvor beim Leasing anfordern. Irgendwer weiß doch bestimmt wie es geht. DANKE!

    #2
    AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

    Hi,
    Du musst mit allen Unterlagen zur Zulassungsstelle gehen. Also auch mit dem alten Fzg-Brief und -Schein und allen TÜV-Unterlagen.
    Da bekommst Du dann sowohl eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg-Schein) als auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fzg-Brief).

    In Hessen ist es so, dass vorher in Marburg-Biedenkopf ein "Antrag zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis" gestellt werden muss, welcher dann noch dazu kommt.
    Das ist, soweit ich weiß, in NRW aber nicht nötig bzw eine speziell hessische Idee.

    Gruß
    :o

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      #3
      AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

      Zitat von sinonimo Beitrag anzeigen
      ... Den müsste ich dann nämlich zuvor beim Leasing anfordern. ...
      Als Leasingnehmer bist Du nur der Besitzer (= tatsächlicher Herrscher über eine Sache) des Autos.
      Der Leasinggeber ist weiterhihn der Eigentümer (= rechtlicher Herrscher über eine Sache) des Autos.
      Daher hat er auch, um das Eigentum nachzuweisen zu können, die Zulassungsbescheinigung Teil I (den Brief) bei sich behalten.

      Ich habe daher so meine Bedenken, ob Du die Fahrzeugpapiere von ihm bekommen wirst und ob Du die überhaupt ändern lassen darfst.
      Theoretisch könntest Du, wenn Du die Papiere hast, das Auto damit auch einfach verkaufen.

      Viele Grüße

      Sailor
      Land-Rover Lightweight Diesel,
      ex Königl. Landmacht der Niederlande

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        #4
        AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

        Ich kenne das so, das der Leasinggeber den Fahrzeugbrief direkt zur Zulassungsstelle schickt.
        Wenn der Brief dann bei der Zulassungsstelle ist, hingehen und eintragen lassen.
        Die Zulassungsstelle schickt den Brief dann wieder zum Leasinggeber zurück.

        Viele Grüße
        Micha

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          #5
          AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

          Meine Zulassungsbescheinigung Teil I umfasst drei Seiten.
          In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II steht gerademal drin,
          wie ich heiße und wie mein Auto heißt.
          Was soll die Zulassungsstelle mit dem Teil?
          Das wird auch nicht neu gedruckt.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

            Moin,

            das kommt drauf an was geändert wurde, bei Gutachten nach §21 musste ich bisher immer beide Papiere vorlegen da hier eine neue Betriebserlaubnis erteilt wurde.

            Ich würde halt vorher mal auf der Zulassungsstelle Anrufen und Nachfragen.

            Grüße

            Katharer

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              #7
              AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

              DaDa hatte ich versucht aber bin nicht durch gekommen. Dann muss ich das wohl nochmal versuchen...

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                #8
                AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

                unverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit. das einzige problem bekommst du, wenn du das nächste mal durchn TÜV willst - den bekommst du nämlich nicht ohne den eintrag im fahrzeugschein. darfst du denn bei dem geleasten auto solche änderungen überhaupt machen?

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                  #9
                  AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

                  Zitat von Borin Beitrag anzeigen
                  unverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit.
                  Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #10
                    AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

                    Zitat von Borin Beitrag anzeigen
                    unverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit.
                    Das wäre definitiv zu spät unverzüglich ist sofort.

                    Ansonsten steht im Gutachten bei nächster Gelegenheit und da kannst dir Zeit lassen.

                    Gruß

                    Katharer

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                      #11
                      AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

                      Zitat von Borin Beitrag anzeigen
                      unverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit. ...
                      Das kann so nicht richtig sein, denn:

                      unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern = sofort

                      Du musst die Papiere also ändern lassen, sobald Du dir Zeit dafür nehmen kannst.
                      Und das sollte innerhalb einiger Tage oder spätestens weniger Wochen möglich sein.

                      Erlaubtes Zögern wäre z. B. gebuchter Auslandsurlaub, Krankenhausaufenthalt

                      Viele Grüße

                      Sailor
                      Land-Rover Lightweight Diesel,
                      ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                        #12
                        AW: Gutachten und Fahrzeugpapiere

                        Zitat von Borin Beitrag anzeigen
                        unverzüglich heißt in dem fall zwei jahre zeit. das einzige problem bekommst du, wenn du das nächste mal durchn TÜV willst - den bekommst du nämlich nicht ohne den eintrag im fahrzeugschein. darfst du denn bei dem geleasten auto solche änderungen überhaupt machen?
                        Naja, muss der Eigentümer ja wohl mit einverstanden sein.

                        Gruß, der Feger
                        Ohne Navi unterwegs :-(

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