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Ganz ehrlich? Ich würde nie !!! ein zugelassenes Auto mit meinen Schildern an einen Käufer übergeben. Schilder ab und der Käufer soll mit Kurzzeitkennzeichen kommen. Das mit der Doppelzulassung wird durch den Kaufvertrag "übergeben am um" nachträglich geheilt.
Ich habe jedenfalls keinen Bock erneut die Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen zu haben - gut ausgegangen und aus der Nummer wieder raus ist es nur, weil wir die Schilder nicht mit übergeben hatten. Das ist aber eine lange Story und soll hier nicht erzählt werden.
Das mit den Kurzzeitkennzeichen ist aber seit Anfang Mai anders geregelt - da gibt es kein Blankoschein mehr.
Ich musste die Daten des Fahrzeuges haben, welches ich überführen wollte und es gab die Kontrolle, ob das Fahrzeug noch TÜV hat.
Mit spontan geht da nix mehr.
Grüße
Andi
Das mit den Kurzzeitkennzeichen hätte schon geklappt, wenn der Käufer nicht unbedingt am Wochenende hätte kommen wollen. Ich hätte abgemeldet und er wäre mit Kurzzeit nach hause gefahren. Aber das hat sich erledigt, er kam nicht und ich werde in Zukunft sofort klären, dass es das Auto nur abgemeldet gibt.
Nochmals danke für Eure Gedanken, Tipps und Meinungen
Wenn das Fahrzeug einen Haftpflichtschaden verursacht, dann geht Dein Schadenfreiheitsrabatt flöten. Es sei den, der neue Eigentümer zahlt den Schaden aus der Portokasse.
Selbst, wenn im Vertrag steht, dass der Wagen spätestens nach drei Tgen abgemeldet werden muß, halten sich nicht alle Käufer daran. Wenn der Wagen überhaupt nicht abgemeldet wird, dann hast Du ein Problem, da Du zum Abmelden die Papiere benötigst.
Gruß Marc
Hab vor ein Paar Tagen wegen diesem Thema mit der Versicherung gesprochen, die haben mir das exakt so erklärt, wie Marc das beschreibt.
Hi
bekannter hatte seinen 750i zugelassen verkauft.
Der Käufer hatte den wagen nicht um gemeldet und war unbekannt verzogen.Steuer und Versicherung durfte er erstmal weiterbezahlen.sein neues auto auf einer zweitwagenpolice versichern.das ganze lief fast ein Jahr und sein Rabat war durch einen Unfall auch Flöten.der Käufer hatte das Händchen gehoben somit blieb das alles an ihm hängen.
also Fahrzeuge immer abgemeldet rausgeben.
gruss nobi
Ich habe beim letzten Verkauf einen Zusatzvertrag erstellt und vom Verkäufer unterschreiben lassen.In dem Vertrag wurde folgendes geregelt:
a) Meine Kennzeichen sind nur zur Überführung zu gebrauchen ; von mir zu ihm am selben Tag von Uhrzeit bis Urzeit,von A nach B etc.
b) Alle Vergehen auf der Überführungsfahrt gehen zu seinen Lasten ( Blitzer, Unfälle etc.)
c) Beim verlassen von Punkt A (mein Hof) ist er Herr xxyy voll verantwortlich und an mich können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Ferner habe ich die beiden Anhänge des Kaufvertrages in seinem Beisein an die Versicherung und Zulassungsstelle gesendet…..
Hallo,
Autos zu verkaufen scheint nicht das Hobby der hier wirkenden zu sein.
steht doch im Vertrag das die Kennzeichen nicht zum spazieren fahren sind . Der Käufer hinterlässt doch seine Personalien
und auch wenn es am Wochenende ist einfach Freitags mal bei der Versicherung anrufen und sie in Kenntnis setzen über denn anstehenden Verkauf.
Die hat dann auch wissenswerte Details. Mit dem Kauf geht auch die Verantwortung an den Käufer, oder ist das eine Frage für Kauffrauen/Männer.
Mit der Verantwortung geht auch die Haftung bei Missbrauch an den Käufer. So zumindest würde ich argumentieren.
Das Deutsche Recht ist da voll von wirklich schönen Formulierungen.
mfg
M.
Das deutsche Versicherungsrecht sieht aber bei der Kfz-Versicherung vor, dass man sich bei Ansprüchen direkt an die Versicherung wenden kann und nicht erst den Umweg über Halter/Schädiger, wie sonst üblich. Das liegt u.A. an der erhöhten Gefahr, die durch Betrieb und auch reinen Besitz (!) eines Kfz hervorgeht.
Wenn der Käufer deines Autos also eine. unfall baut kann und wird sich der Unfallgegner in der Regel direkt an die Versicherung wenden und damit ist dein Schadenfreiheitsrabatt dahin.
Eben für solche Fälle gibt es z.B. den Zentralruf der Autoversicherer, bei denen man Anrufen kann und über Nennung des Kennzeichens die Versicherung des Gegner erfährt.
Ihr könnt seitenlange Verträge aufsetzen, und auch alles der Versicherung mitteilen. Es bringt nichts. Welche Haftpflicht sollte denn greifen, wenn nicht die des Fahrzeuges?
Zunächst mal haftet die Versicherung für den Schaden. Alles Andere könnt Ihr dann auf dem privatrechtlichen Wege einklagen.
Viel Spaß, sag ich dazu. Greif mal nem nackten Mann in die Tasche.
hallo nochmal,
zum Thema "einem nackten Mann in die Tasche greifen".
das Fahrzeuge wird er ja nicht mit Kronkorken bezahlen. und notfalls suchst du so lange bis sich was findet,
und wenn es nur zum Gitterblick führt, und Schadenfreiheitsrabatt ist nur für Fahranfänger ein Argument.
Da gibt es nur zwei Variationen, den ehrlichen Käufer der Pech hat, da greift die Versicherung, und den Kunden der vorsätzlich
missbräuchlich handelt, da greift das Gesetz. Diese finanzielle Nacktheit ist doch kein effektiver Schutz.
mfg
M.
Ich habs beim letzten Auto so gemacht...
Vertrag wurde unterschrieben, Anzahlung geleistet, Papiere und Kennzeichen mitgegeben.
Am nächsten Tag kamen sie dann mit den umgemeldeten Papieren und neuen Kennzeichen.
Restbetrag wurde bezahlt, das entsprechende im Vertag noch ausgefüllt mit Uhrzeit und allem und gut.
Ich habe bislang immer den Käufern vertraut und den Wagen angemeldet übergeben. Seitdem es mit den Kurzzeitkennzeichen komplizierter geworden ist werde ich das auch beibehalten. Ist für mich als Käufer natürlich viel angenehmer. Wie ich hier höre kann das aber offenbar auch schiefgehen. Evtl. überlege ich mir dann auch eine Sicherheit, z.B. eine Kaution, die mir der Käufer in Bar übergibt und er nur dann zurücküberwiesen erhält sobald er das Fahrzeug umgemeldet hat. Muss dann aber auch ein bisschen wehtun, der Kautionsbetrag.
ich habe mal einen angemeldeten Wohnwagen verkauft, Ergebnis war die Adresse im Pass stimmte nicht, die Abmeldung kam erst nach drei Monaten.
Ich werde nie wieder ein angemeldetes Fahrzeug abgeben, außer ich kenne denjenigen persönlich.
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