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Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
Wir wollen ein Auto verkaufen. Am Wochenende kommt ein Interesent, der das Auto wenns ihm gefällt gleich mitnehmen will. Das würde aber bedeuten, dass er mit meiner Zulassung das Fahrzeug nach Hause fährt.
Was haltet ihr davon, bzw hat jemand Tipps zur Abwicklung für mich?
Hallo,
das haben wir auch schon ein paar Mal praktiziert. Beim Kaufvertrag wurde ganz unten angegeben, dass das Fahrzeug am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr übergeben wurde.
Ein Käufer hat es dann auf der Heimfahrt geschafft viel zu schnell zu fahren (war eine AMG C-Klasse) und wurde geblitzt. Er rief an und schilderte das Mißgeschickt. Als der Zugenbefragungsbogen kam, haben wir das so eingetragen und es gab keine Probleme (Kopie KV wurde mitgeschickt). Was passiert wäre wenn er einen Unfall gehabt hätte, kann
ich nicht sagen. Dazu bin ich zu sehr Laie.
Grüße
Andi
Ich habe das bislang immer gemacht, da die jeweiligen Käufer einen seriösen Eindruck machten. Hat zum Glück auch nie Probleme gegeben. Dafür habe ich immer den Musterkaufvertrag des ADAC verwendet. Das ist ja eine Klausel von wegen Haftungsübernahme, etc.
Ob das von den juristischen Folgen befreit, kann ich auch nicht sagen. Am sichersten ist es bestimmt, das Fahrzeug abgemeldet zu übergeben. Ich konnte die Käufer aber auch verstehen, die die Überführung im angemeldeten Zustand bequemer und kostengünstiger empfanden.
Ein nettes Forumsmitglied holt am Samstag auch meinen Defender ab und bekommt ihn auch angemeldet übergeben.
Führerschein und Perso zeigen lassen, Nummer notieren. Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag vermerken.
Kohle kassieren, damit das Eigentum tatsächlich übertragen wurde. Dann geht auch die Versicherung
an den Käufer. Im Fall der Fälle wird sich aber deine Versicherung oder die Blitzbehörde
immer an den noch eingetragenen Halter wenden. Du hast dann den Stress mit erkären und beweisen.
Bei einem wildfremden Menschen würde ich das nicht machen. Bei einem Bekannten erst recht nicht.
Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)
... Im Fall der Fälle wird sich aber deine Versicherung oder die Blitzbehörde
immer an den noch eingetragenen Halter wenden. Du hast dann den Stress mit erkären und beweisen.
Bei einem wildfremden Menschen würde ich das nicht machen. Bei einem Bekannten erst recht nicht.
Darum gibt es doch die Kurzzeitkennzeichen.
Die kann sich der Käufer gegen Vorlage einer Versicherungsbestätigung bei seiner Zulassungsstelle holen.
Und die Kosten dafür werden ihm später angerechnet.
Bis auf die beiden Kurzzeitkennzeichen hat der also keine Mehrkosten.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Wer garantiert dir, dass nicht noch Monatelang damit rumgefahren wird...
"Garantiert" wird es, wie oben schon erwähnt, durch den Zusatz im Kaufvertrag: " Das KFZ wurde am... um... Uhr angemeldet (incl. Kennzeichen) übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb 3 Werktagen umzumelden..." Bei den Musterverträgen ist dann auch ein Anschreiben für die Zulassungsstelle und Deine Versicherung dabei, sodass die spätestens am nächsten Tag Bescheid wissen, das das KFZ nicht mehr in Deinem Besitz ist.
Wie es im Ernstfall ausgeht, kann ich nicht sagen, bei mir hat es bisher immer reibungslos funktioniert!
Vielen Dank für Eure Erfahrungen bzw. Meinungen,
die Musterverträge hab ich mir schon ausgedruckt, werde mir auch den Perso und den Führerschein kopieren. Ich versteh natürlich den Käufer auch, dass er den Weg nur einmal machen möchte und er ja erst schauen muss ob ihm der Wagen gefällt.
Wenn das Fahrzeug einen Haftpflichtschaden verursacht, dann geht Dein Schadenfreiheitsrabatt flöten. Es sei den, der neue Eigentümer zahlt den Schaden aus der Portokasse.
Selbst, wenn im Vertrag steht, dass der Wagen spätestens nach drei Tgen abgemeldet werden muß, halten sich nicht alle Käufer daran. Wenn der Wagen überhaupt nicht abgemeldet wird, dann hast Du ein Problem, da Du zum Abmelden die Papiere benötigst.
Gruß Marc
Mal ne blöde Frage.
Wenn ein noch zugelasenes KFZ mit Kurzzeitkennzeichen überführt wird, ist das dann nicht eine Doppelzulassung?
Ne,die kann er nur noch bei der Zulassungsstelle holen,bei der der Wagen zugelassen ist.
Ist und war es nicht grundsätzlich so, daß Kurzzeitkennzeichen nur für nicht-schon-zugelassene-Fahrzeuge erteilt werden? (Sog. Doppelzulassung ist nicht erlaubt)
Und ist es seit April diesen Jahres nicht so, daß es Kurzzeitkennzeichen nur noch an der am Wohnort des neuen Besitzers zuständigen Zulassungsstelle gibt; und auch nur eng beschränkt auf eine Fahrt nur nächsten Werstatt, oder zum nächstgelegenen TÜV? Der Grund für diese Neuerung war doch, daß "Überführungsfahrten" mit Kurzzeitkennzeichen eben nicht mehr erlaubt sein sollen.
Der sicherste Weg ist vielleicht, daß das verkaufte Fahrzeug vom ehemaligen Halter zum neuen Besitzer gefahren wird. Dort Kennzeichen abmontieren, mitnehmen, zu Hause Fahrzeug abmelden und Papiere per Einschreiben dem neuen Besitzer zuschicken. Fahrtkosten kann man sich ja erstatten lassen.
Alternative: Fahrzeug wird abgemeldet übergeben und vom neuen Besitzer per Hänger oder Transporteur abgeholt.
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