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Hi,
mal ne blöde frage, verbunden mit einer blöden idee:
wie groß muss eigentlich die grundfläche sein über der die Stehhöhe von 170 cm bei der spüle erreicht wird. wenn es dazu keine Angaben gibt, was spricht denn dagegen einen ca. 50x50cm großen schacht über der spüle zu bauen wo dann die beschissene höhe erreicht wird. kann man ja innerhalb eines dachträgers außen mit aufgeschraubter zargesbox stilecht verkleiden....wenn es keine angaben dazu gibt kann man die schmutzigen brüder mit ihren eigenen waffen schlagen
andreas aus berlin ;)
Andy aus Teltow/ Fläming
zu tode gefürchtet ist auch gestorben...
deine idee in ehren - aber das klingt fast schon nach blindem aktionismus. wenn du das ganze ne zeitlang verfolgt hast (und davon gehe ich auch), sollte dir aufgefallen sein, daß es nahezu willkürlich ist was an steuern bei den entsprechenden fahrzeugen zu zahlen ist.
ich würde da jetzt nicht hergehen und so zweifelhafte und wüste konstruktionen entwerfen nur auf die eventuelle möglichkeit hin, doch weniger zu zahlen.
... oder den Boden Tieferlegen? ?(
Die Frage ist ja auch immer noch, ob die Stehhöhe überdacht sein muß oder ob es áuch eine Dachlucke tut. Außerdem kannst du dann auch gleich schauen, was du auf dem Dachträger hast oder beim Kochen mit dem Nchbarn quatschen :D
Ich war heute beim Finanzamt. Hat leider nicht geklappt wg. fehlender Stehhöhe, obwohl ansonsten alles vorhanden ist.
Aber wenn bei dem Fahrzeug eine Gesamthöhe von über 2,20m in den Papieren gestanden hätte, hätte niemand nachgefragt, da die dann davon ausgehen, daß die Stehhöhe vorhanden ist.
Allerdings muß diese Höhenangabe nicht im Anhang stehen (also durch Fahrwerk o. ä. verursacht) sondern in dem Kästchen Nr 13 (alter Brief).
Lustig in diesem Zusammenhang finde ich die Tatsache,daß nirgendwo erwähnt wird,das sich die Stehhöhe,vor Kocher und Spüle im Innenraum zu befinden hat.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
eigentlich sollte bei der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer allein das Gesetz ausschlaggebend sein.
Und da steht nur, dass die Stehhöhe von 1,70 cm an Spüle und Herd vorhanden (in der Wohnfläche) sein muss. Und die Wohnfläche muß im Fahrzeug sein. Über die Frage, wie groß die Grundfläche hierzu sein sollte, schweigt sich das Gesetz aus. Dies steht vielleicht in irgendwelchen internen Dienstanweisungen der Finanzbehörden. Das heißt, wenn eine Ablehnung der Womo-Steuer mit dem Argument erfolgt, dass die Fläche der vorhandenen Stehhöhe von 1,70 cm zu gering ist, dann sollte man den Steuerbescheid anfechten und auf den Wortlaut des Gesetzes verweisen und agumentieren, dass die vorhandenen Fläche der Stehhöhe seinen Zweck erfüllt.
Also mich würde schon interessiern, was herauskommt, wenn Du es durchggezogen hast!
Hi Thabo,
aktionismus hin oder her. betrifft mich auch nur indirekt (habe hubdach und der bescheid ist bei mir schon mit widerspruch durch) aber es betrifft einen guten freund von mir, als rentner mit kleinem salär ist er fast aus allen wolken gefallen als er statt 170€ nun über880€ zahlen muß. Hubdach ist bei ihm nicht drin, also muss eine biligere lösung her. morgen fährt er mit der idee mal zu TÜV wg. der möglichen abnahme als ersten schritt. wenn hier erst mal die innenhöhe eingetragen ist, fragen die beim FA kaum noch nach bildern/vorführung.
mal sehen wie es weitergeht.
andreas aus berlin
Andy aus Teltow/ Fläming
zu tode gefürchtet ist auch gestorben...
Original von lightandy
... aber es betrifft einen guten freund von mir, ... morgen fährt er mit der idee mal zu TÜV wg. der möglichen abnahme als ersten schritt. wenn hier erst mal die innenhöhe eingetragen ist, fragen die beim FA kaum noch nach bildern/vorführung.
mal sehen wie es weitergeht.
andreas aus berlin
Was will er denn beim TÜV?
Was soll der denn eintragen?
Die Innenhöhe? Ja hat er 1, 70 oder net?
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