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Garantieverlängerung Ja/Nein ????

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    #61
    AW: Garantieverlängerung Ja/Nein ????

    Zitat von Stephan110 Beitrag anzeigen
    Hier:

    http://www.landrover.de/vehicles/defender/warranty.html

    heißt es eindeutig im Zusammenhang mit der Neuwagenanschlussgarantie, dass alle Servicearbeiten gemäß Wartungsplan des Herstellers in DEM Betrieb durchgeführt werden müssen, von dem der Kunde die Garantie erhalten hat.


    Hallo Stephan,

    Du hast recht, in dem aktuell auf der HP von LR eingestellten Text ist tatsächlich darauf verwiesen, dass im Rahmen der Neuwagenanschlussgarantie alle Servicearbeiten bei dem Händler ausgeführt werden müssen, von dem man die Garantie erhalten hat. Insoweit stimmt meine obige Aussage nicht (mehr).

    Ich hatte mich vor dem Kauf meines Dicken (2014) näher mit dem Thema befasst und damals war nach meiner Erinnerung auch für die Anschlussgarantie nur die Vorgabe, die Servicearbeiten gemäß Wartungsplan bei einem LR-Vertragspartner machen zu lassen (was sich von selbst versteht). Auch mein Händler hat mir diese Auskunft gegeben und aktuell nochmals (bislang allerdings nur mündlich) bestätigt, so dass die Aussage meines Händlers von den aktuellen Angaben seitens LR abweicht.

    Deshalb bin ich ja erst über die Thematik gestolpert, da die von meinem Händler (nach monatelangen Nachfragen und Mahnungen meinerseits) nun übersandten Garantiebedingungen von den seinerzeit beim Kauf erhaltenen Informationen und Aussagen in diesem Punkt abweichen.

    Aus einem der beiden von Dir verlinkten Threads geht ja auch hervor, dass es wohl in 2014 eine Änderung der Neuwagenanschlussgarantie bei LR gab. Möglicherweise ist in diesem Rahmen auch die Vorgabe in den Garantiebedingungen der Real Garant geändert worden, die Servicearbeiten grundsätzlich bei dem garantiegebenden Händler machen zu müssen.


    Zitat von Stephan110 Beitrag anzeigen
    Wo liegt da eine "nicht unerhebliche Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen" vor?

    Der Passus, dass alle unter die LR Garantie fallenden Reparaturen von jedem autorisierten LR-Servicebetrieb durchgeführt werden können, bezieht sich auf die dreijährige Werksgarantie und NICHT auf die Neuwagenanschlussgarantie.


    Von einer "Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen" habe ich nicht gesprochen, lediglich von Abweichungen in den Garantiebedingungen, die vorhanden zu sein scheinen. Auch von den LR-Vertragshändlern werden hierzu ja augenscheinlich unterschiedliche Angaben gemacht, wenn man sich die verschiedenen Threads zu diesem Thema durchliest.

    In dem von mir angesprochenen Punkt geht es mir in erster Linie nicht um die Ausführung der Garantiearbeiten, sondern die Bindung an den Verkäufer hinsichtlich der Inspektionen und sonstigen von dem Händler (!) vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. Die Bedingungen der Neuwagenanschlussgarantie der Real Garant wirken sich dahingehend aus, dass "ab Verkauf" und damit bereits während der dreijährigen Werksgarantie alle Servicearbeiten in diesem Sinne bei dem Verkäufer durchgeführt werden müssen, da sonst ein Anspruch aus der Anschlussgarantie nicht besteht. Und das ist eine Bindung, die sonst während der dreijährigen Werksgarantie von LR nicht besteht.


    Zitat von Stephan110 Beitrag anzeigen
    Der Hickhack in diesem Thread kommt wohl u. a. daher, dass hier einige die werksseitige Neuwagenanschlussgarantie, die nur im Zusammenhang mit dem Kauf unmittelbar (bzw. innerhalb kurzer Karenzfrist) abgeschlossen werden kann (Real Garant Neuwagenanschlussgarantie) mit der auch noch später buchbaren Garantieverlängerung (Real Garant Garantieverlängerung) verwechseln.

    Insoweit handelt es sich inhaltlich um verschiedene Versicherungen/Garantien, die aber jeweils von Real Garant gestellt werden und von denen lediglich erstere die Bezeichnung "Neuwagenanschlussgarantie" wirklich verdient.


    Nein, ich rede von der Neuwagenanschlussgarantie (JLRD Premium Plus-Garantie für Neuwagen - JLRD PP NWA), keine Verwechslung. ;-)

    Und soviel Hickhack haben wir hier imho gar nicht. Irritierend sind wohl eher die Aussagen mancher Vertragshändler, die mit den dann tatsächlich angebotenen Garantiebedingungen der Real Garant nicht in allen Punkten übereinstimmen.


    Zitat von Juhulia Beitrag anzeigen
    Ob eine zeitlich und sachlich unbegrenzte, einseitige Erlaubnis des Händlers rechtlich unanfechtbar ist?



    @Juhulia: Berechtigte und interessante Frage, die sich wohl ohne eingehende rechtliche Prüfung nicht beantworten. Offensichtlich unzulässig dürfte es imho zumindest nicht sein, nachdem der verkaufende Händler in diesem Fall (anders als bei der Herstellergarantie) selbst der Garantiegeber ist.

    Auf den Rechtsweg möchte ich mich im Bedarfsfall allerdings nicht verweisen lassen. Ich werde meinen Händler um schriftliche Bestätigung seiner Aussage bitten, dass ich die Servicearbeiten laut Wartungsplan bei einem beliebigen LR-Vertragspartner machen lassen kann, dann sollte den Garantiebedingungen der Real Garant Neuwagenanschlussgarantie Genüge getan sein.

    Viele Grüße
    Sven

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      #62
      AW: Garantieverlängerung Ja/Nein ????

      Lasse dir also die zeitlich befristete / fallbezogene Erlaubnis deines Händlers geben.
      Ansonsten könnte der Versicherer (nicht ganz zu Unrecht) argumentieren,
      dass die allgemeinen Vertragsbedingungen einseitig ausgehebelt wurden.

      Falls die Beschränkung auf e i n e Werkstatt im Interesse der Versicherung liegt.

      LG Julia

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        #63
        AW: Garantieverlängerung Ja/Nein ????

        Nach meiner Meinung ist die ganze Garantieverlängerung reines Verkaufsmarketing. Das mit dem Ziel dem skeptischen Kunden (uns) zu suggerieren schaut her der englische Patient ist soweit gesundet mit kleinem Geld grantieren wir auch für 5 Jahre. Das ganze wird dann PremiumPlus Garantie genannt, also etwas ganz besonderes. Unbedarfte könnten jetzt annehmen die 3-jährige Werksgarantie verlängert sich um 2 Jahre.

        Wie jetzt über mehrere Seiten festestellt ist dem nicht so.

        Die Garantie greift nach 3 Jahren, verlangt aber im Vorfeld eine Verhaltensweise die über die Garantievorgaben LR hinausgeht. (... vom Verkäufer vorgescheigenen Wartungsarbeiten - ist das mit LR identisch ??? - / Arbeiten nur mit Zustimmung des Verkäufers)

        Im Rahmen von Garantieabwicklungen geht nichts ohne den erstverkaufenden Händler (notwendige Zustimmung)

        Um zur Eingangsfragenstellung zurück zu kommen "Garantieverlängerung ja/nein". Meine persönliche Meinung nein. Für einen LR gewarteten Wagen lässt sich auch noch nach 3 Jahren eine Anschlussgarantie abschließen.

        Trotzdem vermute ich dass bei Unstimmigkeiten Landrover mit einschreiten wird. Die Gefahr wegen ein paar Hundert Euro Streitigkeiten einen Imageschaden zu riskieren ist zu groß.

        Grüße
        Helmut

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