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Soweit mir bekannt ist, sind "Kreise" in der EU bemüht, die Sonderregelungen für LKW >2,8 - 3,5t hinsichtlich der Emmisionsvorschriften zu kassieren,also den Vorschriften für PKW gleichzustellen.
Als zweites sieht man in der "subventionierten" Steuer für diese Klasse(n) ein Unding.
Wielange das also noch so bleibt, ist unklar. Und Bestandsschutz interessiert den Gesetzgeber immer weniger, siehe diese komische "Umweltplakette". Da wurden in kurzer Frist ganze Autogenerationen entwertet und die Eigner hatten den Schaden. Es könnte also möglich sein, daß die Bedingungen mit kurzer Übergangsfrist geändert werden.
Gruß Niels
Moin,
ich habe letze Woche mein Bescheid vom Zoll bekommen, ist als Lkw Anerkannt worden und somit die Geminderte Versteuerung von 170,-€
Sollte es so kommen das die Lkw Steuer für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen abgeschafft wird, tritt Plan B bei mir in Kraft. Dann wird mein Disco zum Wohnmobil.
Dass Deutschland frei wählen kann,nach welcher Basis die Steuer erhoben wird.
Zum Beispiel nach der Höhe des Fahrersitzes oder die Breite der Windschutzscheibe.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Hab` das einigen Jahren schon durchexerziert ... aber Achtung , die Prämien für die Versicherung steigen bei der LKW-Umschlüsselung ganz erheblich ... hat dann im Endeffekt den erhofften "Gewinn" bei mir über über die Hälfte reduziert !!!
Dass Deutschland frei wählen kann,nach welcher Basis die Steuer erhoben wird.
Zum Beispiel nach der Höhe des Fahrersitzes oder die Breite der Windschutzscheibe.
Ach so ja - das stimmt. Gäbe es eine Regierung, welche die Interessen... ach na ja... ist Off Topic
Gestern kam der Anruf vom Zoll.
Die vorliegende Anerkennung als REIFEN-Pannen-Hilfsfahrzeug bei der Zulassungsstelle eintragen lassen und
der D 1 wird als Sonder-KFZ anerkannt, was der einfache Weg ist.
.
Zu unterscheiden ist : Pannenhilfe oder eben Reifen-Pannenhilfe.
Reifen-Pannenhilfe ist vom Aufwand her etwas einfacher.
.
Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
:);)
Da ich das Thema interessant finde, hier mal die Beladungsliste, was ein So.KFZ. Pannenhilfsfahrzeug so alles mit sich führen muss - der Umfang wurde für "Reifenpannen" leicht abgespeckt, was aber an der Zulassungsart nix ändert:
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