"Manipulationssicher" finde ich eigentlich ziemlich klar. So überlässt man den Herstellern, wie sie verhindern, dass an den LEDs rumgepfuscht werden kann. Wer´s trotzdem macht, hat die Grenze überschritten und die Betriebserlaubnis erlischt. Denn der Hersteller hat ja dafür gesorgt, dass die Teile nicht manipuliert werden können, sonst hätten sie kein E-Zeichen bekommen. Was immer nun dieses "manipulationssicher" in dem Land der Vergabe des Zeichens geheißen haben mag, wir wissen es nicht, aber es wird schon seine Richtigkeit gehabt haben.
"Vergossen" würde nur bedeuten, dass man das aufpuhlen kann und evtl. sogar darf, um was zu ersetzen. Müsste dann schon heißen: "manipulationssicher vergossen". Aber wozu, sind eh schon zu viele Dinge in der Genehmigungsregelung.
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