Hi OL110,
Frag einen TüV Onkel einer normalen Prüfstelle - dann wird er nach ABE oder Gutachten fragen, denn er DARF in der Regel nur eine Änderungsabnahme durchführen.
ich kann mich nur den anderen anschließen - such die einen Sachverstängen oder geh zu einer ordentlichen Werkstatt wo Sachverstänige
ein und ausgehen die Eintragungen auch durchführen können und dürfen.....das spart Nerven und graue Haare......
Mein "bestellter" Defender bekommt ja einige Änderungen von Anfang. Da ich den Kampf mit dem TüV diesmal nicht wieder haben
möchte hab ich das Problem auf den Händler abgewälzt. Die geplanten Fahrzeugveränderungen wurden nun in Abstimmung
mit den TüV Anforderungen (Solingen) festgelegt:
Eintrag per 19.3 STVZO (Änderungsabnahme auf Basis vorhandener Gutachten zu den Teilen):
- Terrafirma Windenstoßstange (Geräteträger inkl. Winde)
- GMB Zusatztank
- DOTZ Felgen
- RAID Lenkrad
- LR Schnorchel
- LR Heckstoßstange
- LR HD Federn vorn
Ohne Eintragung - und nach Auffassung des Händlers und des TüV Sachverständigen auch nicht eintragungspflichtig:
- Rockslider von Genisis
- Diff Schutz vorn + hinten
- Fox Fahrwerk (Dämpfer)
- Staubox im linken Heckkotflügel
- Goett AHK mit E-Nummer (Nato + Kugel)
LR Alu-Riffel auf Kotflügel - eintragungspflichtig? Das wurde gar nicht angesprochen - aber als org. LR Teile gehe ich davon aus, dass eine ABE vorliegt.
Gruss,
woody
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