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bei meinem fast neuen mit gerade mal gut 10.000 km gefahrenen 110er tropft mir Wasser auf den linken Fuß.
Nach jedem stärkeren Regenschauer läuft es an der linken Seite aus dem Armaturenbrett. Ist echt nervig.
Habe den Ursprung der Quelle noch nicht erörtern können :-( Vielleicht hat ja Jemand ne Idee?
Beweisfoto seht ihr im Anhang.
kann aber viel sein. Moosdichtung unterhalb der Frontscheibe, Dichtung selbst im Türrahmen, Frontfensterdichtung und und und .... Nicht richtige Dichtung im Bereich der drei Schrauben welche die Front "Hält"
ich höre stimmen in meinem Kopf und die eine summt
Moin, exakt das gleiche Problem habe ich auch. Mein 110er ist ein Jahr alt und 15.000 km gelaufen und es tropft und tropft und... Hatte jetzt gerade die erste Inspektion, dabei wurde die Türdichtung im Rahmen der Gewährleistung erneuert. Das war in der Tat schonmal eine Ursache, aber nicht die einzige, denn es tropft weiter. Ich habe die Moosgummidichtung unterhalb der Frontscheibe in Verdacht. Muss demnächst nochmal zum Freundlichen und werde berichten.
Ich brauche keinen Weg, ich brauche eine Richtung...;)
Ich hatte auch eine Tropfstelle auf der linken Seite.
Nach dem Abschrauben des Pseudoscharniers de Frontscheibe war zu erkennen, dass die Moosgummidichtung direkt darunter " gestoßen " !!! war.
Hat wohl " Jon" bei der Montage ein Stück gefehlt und er hat einfach mit einem anderen Stück weitergemacht.:]
Feuchte Grüße.................
Der SandRover Meine Werkstatt : Landy´s Pit-Stop in Nierstein
Hatte ich auch. Alle Moosgummidichtungen mit Sikaflex von außen abgedichtet. Den Fronscheibengummi mit Sikaflex und die seitlichen Himmelscheiben mit Sikaflex abgedichtet. Jetzt ist absolute Ruhe. Und die Türgummis gegen die aktuellen tauschen lassen und zusätzlich noch an ein paar Stellen mit Tesa Gummi zusätzlich verstärkt, bei flotter fahrt zog der Wind rein.
Wenn ich mir vorstelle, was die für einen neuen Wagen mit diesen Mängeln verlangen...
Hm, also doch Serienmässig, wie!? An der Scharnieren der Frontscheibe hängen auch ein paar Tropfen, is aber nicht so schlimm. Termin beim freundlich steht, mal sehen ob der Jon die Reststücke bei mir rein gefriemelt hat ;-)
Hallo guten Abend miteinander. Mal ne blöde Frage. Habe meinen TD4 letztes Jahr gebraucht an Ostern bei einem Landy Händler mit ca. 6500 km gekauft.
Erstzulassung war 27.09.2013. Wie lange gilt die Garantie? Muß ich zu dem Händler wo ich das Auto gekauft habe oder kann ich zu meiner neuen Landy Werkstatt gehen. Wassereinbruch bei mir an genau gleicher Stelle.
zwei Jahre.... sollten auch beim Kauf an Ostern sein. Aber einfach zum Händler in der nähe fahren und vielleicht kannst du noch die Anschluss Garantie abschließen!!
ich höre stimmen in meinem Kopf und die eine summt
Wassereinbruch ist beim Defender nur ein Gewöhnungsprozess. Nicht umsonst gibt es das "Wasserhandbuch". Egal welches Baujahr, der Defender ist undicht, von oben (Wasser) wie nach unten (Öl). Das macht ihn aus und das kauft man mit ein - egal welches Baujahr. Diese Eigenarten über Garantie und damit verbundenen Werkstattaufenthalten auf Dauer beseitigen zu wollen, erhöht vor allem die Erhaltung des Motors - er wird kaum genutzt....
Sehe ich anders. Mein TD4 war als Neuwagen auch undicht. Das habe ich zwei- oder dreimal bemängelt. Es wurde in der Garantiezeit behoben und seitdem ist Ruhe, bzw. Trockenheit. Es kann schütten, wie es will. Mein inzwischen 7 Jahre alter Defender ist total trocken! Es geht also doch.
Hallo guten Abend miteinander. Mal ne blöde Frage. Habe meinen TD4 letztes Jahr gebraucht an Ostern bei einem Landy Händler mit ca. 6500 km gekauft.
Erstzulassung war 27.09.2013. Wie lange gilt die Garantie? Muß ich zu dem Händler wo ich das Auto gekauft habe oder kann ich zu meiner neuen Landy Werkstatt gehen. Wassereinbruch bei mir an genau gleicher Stelle.
Also:
Gemäß § 433 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufgegenstand frei Sachmängeln zu verschaffen. Das ist die gesetzliche Gewährleistung und sie beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB). Sie besteht nur gegenüber dem Verkäufer, also dem Händler, bei dem Du den TD4 gebraucht gekauft hast. Beim Gebrauchtwagenkauf verkürzen die Händler ihre Gewährleistungsverpflichtung aber regelmäßig auf ein Jahr. Schau mal in Deinen Kaufvertrag.
Davon zu unterscheiden ist die Garantie, die der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter gemäß § 443 BGB freiwillig und gegebenenfalls neben der gesetzlichen Gewährleistung eingehen kann. Land Rover, also der Hersteller, nicht der Verkäufer, gibt auf den Defender aktuell drei Jahre oder 100.000 km Garantie ab Erstzulassung. Was genau unter diese Herstellergarantie fällt, ergibt sich aus den Garantiebedingungen, die ich gerade nicht vorliegen habe (befinden sich in der schicken Mappe, in der auch die Betriebsanleitung, das Serviceheft etc. enthalten sind). Aber schau mal hier: http://www.landrover.de/vehicles/defender/warranty.html "Muss ein Teil des Fahrzeugs aufgrund eines Fertigungsfehlers repariert oder ersetzt werden, so wird das Teil von jedem autorisierten Land Rover Servicebetrieb kostenlos repariert bzw. ersetzt, unabhängig davon, ob während der Garantiezeit ein Eigentümerwechsel erfolgt ist." Wegen des Wassereinbruchs kannst Du Dich also auch an jede Land Rover Vertragswerkstatt wenden. Lass Dir von Deinem Freundlichen aber bestätigen, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Denn sollte der Wassereinbruch aus irgendeinem Grund nicht unter die Land Rover Garantiebedingungen fallen, kommt wieder Dein Verkäufer ins Spielund dann könnte die Zeit langsam knapp werden.
Es reicht nicht, den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist einfach nur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Verkäufer muss sich der Angelegenheit auch vor Ablauf der Frist annehmen, also die Mängelrüge auch bearbeiten und sich die Karre ansehen. Nur dann kann gemäß § 203 BGB für die Dauer von drei Monaten eine Hemmung der Verjährungsfrist unter dem Gesichtspunkt eintreten, dass zwischen Dir und dem Verkäufer Verhandlungen über den Anspruch schweben. Lehnt der Verkäufer hingegen eine Behebung des Mangels ab, bliebe Dir zur Fristwahrung nur die gerichtliche Geltendmachung gemäß § 204 BGB.
Viel Erfolg,
Ole
Ich brauche keinen Weg, ich brauche eine Richtung...;)
Danke oleslandy, glaube werde zuerst mit meiner neuen Werksatt telefonieren, da ich den wagen in Weiterstadt gekauft habe und es doch ganz schön weit ist (ca.230 km ) für einmal drüberschauen.
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